Beiträge von herbert1960

    Fonic kündigt willkürlich


    Bei uns wurden 6 Fonic Karten mit ca. einem Monat Frist per Post gekündigt. Als Grund wurde angegeben, dass die SIM-Karten überwiegen für Auszahlungszwecke verwendet wurden. :mad:
    Auf 3 SIM-Karten ist noch teilweise Startguthaben vorhanden. Dennoch steht in den Kündigungsschreiben, dass angeblich kein auszahlbares Guthaben vorhanden ist. Das werde ich reklamierne, denn das Startguthaben wurde mit dem Kauf der SIM-Karte bezahlt und ist z. T. auch KwK Guthaben. Naja, wahrscheinlich wird das von fonic unterschlagen. :mad:
    Hat hier jemand Erfahrung mit gekündigten Fonic SIM-Karten? :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Goyale, du übersiehst, dass Herbert wahrscheinlich im Rahmen irgendeiner der unzähligen Depot-Übertragungsaktionen vor Urzeiten auch mal PoBa-Aktien erworben hat, die jetzt in einem kostenlosen Consors- Comdirect - oder DAB-Depot vor sich hin dümpeln ;-)


    Somit wäre er wahrscheinlich ebenso Miteigentümer der PoBa wie bei gefühlt 132 PSD-Banken und fünfzehn weiterer exotischer deutscher Genossenschaftsbanken ... und als Miteigentümer, Namensaktien- und Geschäfts-/Genossenschaftsanteilshalter verhält er sich zu den jeweiligen Bankvorständen wie der Koch zum Kellner, der letzteren auch mal wenn nötig die Hammelbeine oder die Ohren langzieht oder den Kopf wäscht oder die Leviten liest :D ;)


    Edit: Kündigen mögen sie ihm können - als Eigentümer werden sie ihn nicht so leicht los ;)
    Incl. Rederecht auf Jahreshauptversammlung (Abgekürzt: JHV)


    Ich habe keine Aktien von der Postbank und bin froh darüber. :cool:
    Da sind mir meine Genossenschaftsanteile lieber. ;)

    Re: Re: Re: Re: Buhl-Konto


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Die DarioM's und Herbert1960's dieser Welt muss eine Bank leider bei der ersten möglichen Gelegenheit loswerden, um die Geldverbrennung mit diesem Kunde zu beenden :cool:.


    Naja, ganz so extrem wie DarioM bin ich nicht.
    OK, ich hatte schon mehrere Giros dort und bestimmt 500 € Prämien pro Familienmitglied bekommen. :cool:
    Aber die Postbank wollte es anscheinend auch so und hat fast immer mitgemacht. Nur einmal meinte sie, dass bei mir kein Interesse an einer langsristigen Geschäftsbeziehung besteht und hat deshalb das weitere Giro für mich als treuen Neukunden abgelehnt. :D
    So, jetzt höre ich lieber auf, sonst regst Du Dich noch auf. Bei Dir bzw. Deiner Organisation werde ich kein Kunde und wahrscheinlich würde ich auch niemals von Dir angenommen. :D

    Re: Re: Buhl-Konto



    Du hast ja meinen letzten Beitrag ganz schön auseinandergenommen. :eek:
    1. Richtig, die Postbank kann durchaus einzelnen Kunden bessere Konditionen einräumen und muss das bei mir nicht tun. Aber damit werden bestehende Kunden vergrault und neue abgeschreckt.
    2. Mir ist schon klar, dass eine telefonische Zusage vor 8 Jahren heute keinerlei Beweiskraft hat.
    3. Rechtswidrig wäre es, wenn mir die Postbank für November Gebühren berechnen würde, denn ich habe rechtzeitig widersprochen, die Postbank hat mir den Eingang bestätigt und ein Formular zur Rücknahme des Widerspruchs mitgeschickt. Das meine ich mit Rechtswidrig, denn genau das befürchte ich. Mein Vertrag wurde zum 21.11.16 gekündigt.
    4. Schön, dass Du mir mal zustimmst. Ja, ich meinte hauptsächlich die Vorstände und Manager der Postbank. Wahrscheinlich ist denen nicht bewusst, wie viel Negativwerbung ihnen das Verhalten einbringt. :(


    Ich bin froh, dass ich dort nie meine Hauptbankverbindung hatte. :cool:
    Bei Trustpilot ist die Postbank auf dem letzten Platz. Ob das einen bestimmten Grund hat? :D

    Buhl-Konto


    Die Postbank hat mir auf meinen Widerspruch gegen die Gebühren und die von ihr bereits ausgesprochene Kündigung des Buhl-Kontos das mitgeteilt: :eek:

    Falls ihr das nicht lesen könnt, einfach draufklicken, dann wird es größer. :D
    Ich habe noch mal per TAN-Mitteilung darauf hingewiesen, dass anderen Buhl Kunden ihr Giro weiterhin gebührenfrei geführt wird und es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, dass mir gekündigt wurde. Zusätzlich habe ich denen geschrieben, dass mir am Telefon damals die Gebührenfreiheit auf dauer zugesichert wurde und das auch in mehreren Foren zu lesen war. Rechtlich ist das zwar nicht relevant, aber diese Nieten in Nadelstreifen Bankster muss man beschäftigen, damit die nicht noch mehr auf dumme Gedanken kommen. :p
    Gleichzeitig habe ich das Schreiben der Postbank an die VZHH gemailt, vielleicht können die damit etwas anfangen.
    Da ich das Konto nur wenig nutze, habe ich meinen Widerspruch gegen diese Gebühren aufrecht erhalten. Schaun wir mal, ob mein Giro tatsächlich Ende Nov. abgeschaltet wird. Vorsorglich habe ich das Guthaben abgeräumt, damit die nicht mal daran denken, mir irgendwelche rechtswidrigen Gebühren abzuzocken.


    Bei anderen Kunden/Bekannten kam nach dem Widerspruch und der Aufforderung, den Widerspruch zurückzunehmen, nichts mehr. :rolleyes:


    Hmm, besser nicht informieren, gibt evtl. ne schöne Überraschung! ;):D

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Wer der PoBa persönlich die Meinung geigen möchte kann sich nun für deren Kundenbeirat bewerben.
    iStephan hat doch bestimmt Interesse, oder :p


    Das steht in der Satzung:


    (5) Die Kosten für die An- und Abreise mit dem PKW (Kilometerpauschale für An- und Abreise von höchstens insgesamt 400 Kilometern von zzt. 0,30 EUR) werden erstattet. Die Nutzung anderer Verkehrsmittel für die An- und Abreise wird erstattet bzw. übernommen, wenn die Buchung über die Postbank erfolgt oder durch diese freigegeben worden ist. Weiterhin übernimmt die Postbank die Kosten für erforderliche Hotelübernachtungen. Die Reservierung der Hotelzimmer erfolgt über die Postbank. Kosten für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und erforderliche Taxifahrten am Start- und Zielort werden ebenfalls erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Belege durch Überweisung auf das Konto des Mitglieds.
    (6) Die Postbank zahlt eine Pauschale in Höhe von 100 EUR pro Mitglied und Tagung. Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG handelt es sich beim Tagungsgeld um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die der individuellen Versteuerung unterliegen.