Kann man sich auch selbst werben ?
Beiträge von Bülo78
-
-
-
Alles anzeigen
Klarmobil: Ärger durch untergeschobene Verträge durch Telefonanrufe
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die klarmobil GmbH wegen untergeschobener Verträge und der Aufforderung zur Zahlung unbestellter Produkte abgemahnt.
Ein Verbraucher berichtete uns, dass ihm ohne seine Zustimmung kostenpflichtige Dienste von „Audioteka“ und „Norton Security“ untergeschoben wurden.
Werbeanrufe sind nur mit Einwilligung erlaubt - diese können Sie jederzeit widerrufen.Im aktuellen Fall wandte sich ein Kunde des Unternehmens klarmobil an die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mitarbeitende hatten dem Verbraucher in zwei Telefonaten Produkte vorgestellt und versprochen, ihm Informationen dazu per E-Mail zu schicken. Sollte der Kunde Interesse an den Produkten haben, müsse er die Aktivierung der Dienste selbst vornehmen. Doch es kam anders:
Statt Informationen gleich Vertrag erhalten
Jeweils vom selben Tag erhielt der Betroffene eine Auftragsbestätigung im Online-Kundenpostfach, in der klarmobil von einem abgeschlossenen Vertrag ausging. Das erste Mal handelte es sich um ein Abo von Audioteka (Hörbuchanbieter). Nach einem kostenlosen Monat als „Treueangebot“ wurden 9,99 Euro pro Monat abgebucht.
Beim zweiten Mal wurde ihm nahegelegt, den Norton Security Online Service für das Handy auszuprobieren. Der Mitarbeiter am Telefon argumentierte, dass auch die Bundesnetzagentur gerade aktuell vor dem Godfather Trojaner warne. Das sei eine sehr aggressive Schadsoftware die im Umlauf sei, die sich durch die normale Nutzung der Geräte- sprich dem Internetzugang- selbstständig auf den Geräten installiert. Dadurch seien bei Mobilfunkkunden in den letzten Wochen hohe Kosten entstanden oder persönliche Daten gestohlen worden. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale war der Trojaner verstärkt Anfang 2023 in Umlauf – der aktuelle Anlass war also fraglich.
Irreführende Angaben sind verboten
Wirksam ist ein Vertrag erst, wenn ein Angebot explizit angenommen wird. Nur der Zusendung von Informationen zuzustimmen, reicht nicht aus. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht durch irreführende Kommunikation in unerwünschte Verträge gedrängt oder gar zur Zahlung von nicht bestellten Dienstleistungen aufgefordert werden. Ein häufiges Muster der Anbieter: Kundinnen und Kunden erhalten Werbeanrufe und willigen ein, dass ihnen Infomaterialien zugesandt werden. Später bemerken sie bei einem Blick auf die Rechnung, dass bereits ein Abo läuft, das sie nie abgeschlossen haben. Im Fall von klarmobil hat die Verbraucherzentrale dieses Verhalten abgemahnt.
https://www.verbraucherzentral…raege-durch-telefonanrufe
Fast so gut wie Vodafone
-
Nächste Woche macht Kaufland ein Angebot für die das Starterpaket mit neuer SIM-Karte: 9,99€ Als "Knüller" bezeichnet in der App. Schreibfehler? Sollte es Knaller heißen?
Und was sollte hier der Knaller oder knüller sein?
-
Im Lidl Prospekt vom 11.08. bis 16.08.
hat Lidl jetzt auch unlimited pakete
mit 1 GB zum nachbuchen.
LG
Schön Aldi nach gemacht
-
Alles anzeigen
ICH danke dir vielmals für die Info !

Hatesst du den bisher 6,99€uro dafür gezahlt ?
Sprechen wir hier wirklich über "MOBILE M Boost " ?
Nicht die alten Free M Boost ?
frage nur deshalb , ich habe einige Haarscharf rabattierte Verträge bei o2 !
aber beim Mobile M Boost 2023 50GB ( +55,60,65GB mitt grow ) , wäre selbst ich mitt 9,99€ überglücklich ...


War sicherlich free M boost ,mobile m boost für den Kurs habe ich bisher nicht gesehen
-
-
Du musst ja nicht dort Kunde werden
Es bleiben noch o2-Telefónica oder Telekom. Klar: Irgendwas ist immer 
Vodafone wird auf kurz und Land Dritter Netzbetreiber bleiben.Es gibt es einfach keine Daseinsberechtigung für die Firma .Jemand der gutes Netz will geht zu Telekom ,der jenigen der günstige will zu o2.Vidafone ist dort nicht mehr interessant
-
-
Generelle Frage dazu: Wie ist das denn, wenn im Zuge einer VVL eine durch den Kunden gebuchte Unlimited Option aktiv ist, die aber aufgrund der Tarif-Konstellation nicht mehr eigenhändig gebucht werden könnte? M.a.W.: Müssen etwaig bestehende Optionen bei einer VVL immer proaktiv neu gesetzt werden, weil sie durch den VVL-Vorgang als solchen prinzipiell automatisch gekillt werden?
Es gibt Optionen die im zuge der VVL raus fallen,dies müsste bei einer VVL immer im vorfeld besprechen.Man kann das so nicht pauschalisieren.