So viel (25 MBit/s) kommen hier eh nicht an ![]()
Beiträge von Nokiahandyfan
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Nein, das Angebot der 5G-Option gibt es bei mir nur im Onlineportal.
Wo genau muss ich da suchen?
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Zitat
Neukundenaktion in den Tarifen Lidl Connect SMART XS, S, M u. L vom 24.11.2024-7.1.2024: Nur gültig, wenn innerhalb des Aktionszeitraum als erster Tarif auf der Lidl Connect SIM-Karte ein SMART-Tarif aktiviert wird. Im ersten Abrechnungszeitraum wird der abgebuchte Betrag (SMART XS 4,99€/4 Wochen; SMART S 8,99€/4 Wochen; SMART M 14,99€/4 Wochen; SMART L 19,99€/4 Wochen) zu 50% wieder gutgeschrieben (jew. Gutschrift: SMART XS 2,50€; SMART S 4,50€; SMART M 7,50€; SMART L 10,00€). Gutschrift und Buchung werden via SMS bestätigt. Technische Aktivierung der Gutschrift kann in Einzelfällen bis zu 96h dauern. Ungenutzte Inkl.-Leistungen verfallen am Ende d. Abrechnungszeitraums. Bonusguthaben wird nicht ausgezahlt.
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Der Data S für 2,99 Euro ist die günstigste Möglichkeit um an das 50 GB Geschenk zu kommen?
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Weiß ich auch nicht.
Hier am Stand kauft man - egal in welcher Menge - Bratwurst. Ebenso verhält es sich im Baumarkt, wenn man zum Beispiel Rindenmulch kauft => Sack, Menge egal.
Ist vielleicht ein regionales Phänomen...
Gerade weil es ein regionales Phänomen sein soll, wäre doch wichtig zu wissen, wo "hier" ist?
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Stinkt wie Nagellackentferner. Erfüllt aber seinen Zweck

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Kommt auf die Zusammensetzung an, oft ist zum Beispiel Aceton enthalten und das macht oft mehr Schaden als Nutzen.
Habe den Nagellackentferner von ROSSMANN. Der ist ohne Aceton.

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Exakt. Der Zusatz "außer sie könnten auch woanders um Asyl bitten", den hier scheinbar einige hier zu lesen glauben, fehlt da.
Stimmt. Der steht nämlich im 2. Absatz:
ZitatAuf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Man muss halt nur das GG lesen können.
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Mal was nettes zum Thema Guthabenauszahlung: Ich hatte eine nicht mehr benutzte Pennymobil Karte gekündigt. Eigentlich hätte ich sie ursprünglich einfach verfallen lassen wollen, da es aber wohl inzwischen Obergrenzen für SIM Karten gibt, dachte ich mir besser ordentlich kündigen um zukünftig keine Probleme zu haben. Guthabenstand war bei der nur noch 42 Cent. Bei der Kündigung wollte ich erst gar keine Bankverbindung angeben und dachte mir eigentlich die 42 Cent könnt ihr in eure Kaffekasse stecken. Hätte auch nicht gedacht, das so etwas ausgezahlt wird. Pennymobil hat aber bei der Kündigung darauf bestanden eine IBAN anzugeben. Siehe da, vor ein paar Tagen sind tatsächlich 42 Cent Überweisung von Congstar auf meinem Konto gelandet! Pennymobil scheint da sehr korrekt zu sein, da dürfte die Überweisung teurer gewesen sein, als der Betrag um den es ging.
Die bereinigen das lieber als dass noch ein findiger Anwalt kommt und nach Jahren das Geld + Zinsen einfordert. So wird auch die Bilanz bereinigt und alle sind glücklich. In der Kaffeekasse wären die 42 Cent gewiss nicht gelandet.
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Die GFK muss dringend überarbeitet werden. Die damaligen Beschlüsse sind unter anderen Blickwinkeln entstanden.