Beiträge von ghor
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Witzig oder komisch ...
... oder die eine Anzeige mit nur dem Titel "Zu Verschenken" reinstellen, so dass man erstmal Bilder und/oder Text ansehen muss, für die Info, was denn angeboten wird
... oder die, die eine Garage im München suchen, aber im Ort der Anzeige steht noch Hamburg
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Im Oktober gab es scheinbar mal die Garantie, dass Neukunden, die gerade erst eröffnet haben, auch den neuen Neukunden-Zinssatz bekommen, wenn er nach Eröffnung nochmal erhöht wurde. Weiß jemand hier, ob es diese Garantie noch gibt?
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Man kann übrigens auch Referenzkonten dort "einstellen", dann ist Überweisung vom TG nur auf diese Konten möglich.
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Zinssatz für Neukunden beim Tagesgeld: jetzt 2,1%

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Artikel-Empfehlung von t-online:
Ebay-Kleinanzeigen: Vorsicht! Polizei warnt vor neuen Betrugsmaschen
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(Bei Weglassen des Leerzeichens nach dem @ wird derjenige auch benachrichtigt, glaube ich zumindest)
Nein, es war die Mitarbeiterin vom Jugendamt, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht im Homeoffice war.
Ich hatte dort versehentlich angerufen, weil mir eine andere Mitarbeiterin der Stadt die falsche Nummer einer Bauamtsmitarbeiterin gemailt hatte, aber niemand erreicht. Die Frau vom Jugendamt hatte dann bei mir angerufen ... "Habe gesehen, dass Sie mich angerufen hatten ... ?"
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Tatsächlich scheint man nach > 3 Monaten diesen nervigen Bug endlich gefixt zu haben.
Hatte vorher Version 2.55, im Playstore ist jetzt Version 2.71.
Damit ist der Bug auf meinem Android 7 Phone behoben.
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Das 'Ergebnis' kann man danach auch telefonisch in der Geschaeftsstelle erfahren, 'Verkuendungstermine' sind nur das Vorlesen, mehr nicht...
Wenn man es aber noch vor Weihnachten wissen will, empfiehlt es sich zum Termin zu erscheinen.
War für mich nämlich genau richtig, das heute gemacht zu haben.
Wer weiß, ob man es mir morgen überhaupt vorlesen könnte ...
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Ok, der Studierende könnte das natürlich mal versuchen, glaube aber kaum, dass er hier mitliest

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Ein undichter Siphon, der einen Wasserschaden verursacht, kann zu einer fristlosen Kündigung (mit anschließender Räumungsklage) führen

Jedenfalls versucht ein Studierendenwerk wegen dem (angeblich vom Mieter verursachten) Wasserschaden den Studierenden (ohne vorherige Abmahnng) aus der Wohnung zu bekommen.
Mir stellt sich dabei erstmal die Frage, ob das überhaupt im Verantwortungsbereich des Mieters liegt.
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Bei einem Verkündungstermin eines Urteils vor Gericht hört man unter Umständen auch das Urteil in einem anderem Verfahren.
Jedenfalls waren heute zeitgleich zwei Verkündungstermine im selbem Raum.
Daher hat der Studierende das Urteil in meinem Verfahren gehört und ich (nach seiner Erlaubnis) auch seins.
Leider hörten wir aber nur, dass seins erst morgen verkündet wird, da das Gericht "es nicht geschafft hat".
Also war er heute vergeblich da und morgen ist er nicht in der Stadt

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Übrigens: Auch Ämter rufen einen zum Teil mit unterdrückter Nummer an.
Habe ich erst diese Woche wieder erlebt.