Ja, geht tatsächlich mit EPC-QR-Code, auf der genannten Wikipedia-Seite ist ein Beispiel zum Testen.
Beiträge von ghor
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In der Sparda-App kann man auch Bild importieren, leider kein PDF. Vielleicht ginge es vom Bildschirm PDF zu fotografieren?
Für heute habe ich erstmal genug getestet.
Die Sparda App bietet noch Überweisung mit QR Code Scan, keine Ahnung, ob CoBa das auch kann.
Habe auch grade keine passende Rechnung.
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Genau, ich hatte diesen Text auf den Abrechnungen nicht beachtet:
ZitatBei Überweisungen bitte beachten:
Begünstigter: Karteninhaber (Ihr Name)
Daher nicht angenommen.
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Dass dieses relevante Kriterium nicht wirklich zum eigentlichen Namen gehört, das spielt nach meiner Erfahrung keine Rolle...
Die Santander Bank hat bei mir mal eine Überweisung aufs KK-Konto nicht angenommen / zurückgeschickt, weil Empfängername nicht nur aus "Vorname Nachname" bestand
(sondern "Vorname Nachname / SB" oder so). -
Wie sind eure Erfahrungen mit mobilen Überweisungen?
Fotoüberweisung nutze ich nur extrem selten.
In der App der Sparda Hessen kann ich eine normale Rechnung fotografieren und dann verarbeiten lassen. Die relevanten Texte wurden gefunden.
Mit der CoBa App ging es nicht, die möchte wie erwähnt ja auch Ü-Träger haben

Hatte aber auch schon meine Schwierigkeiten am PC eine Iban aus einem PDF zu kopieren, z.B. weil es ein Bild und kein Text war.
Was ich doof finde bei der CoBa App:
Bei der Empfängerauswahl (Vorlagen) bei Überweisung wird kein Bankname / BIC angezeigt, nur ggf. ein Banksymbol (nicht bei allen).
Wenn man aber Bankname braucht (z.B. zur Empfängerunterscheidung), hat man Pech, wenn kein Symbol angezeigt wird.
In der Sparda App steht auch der Bankname in der Empfängerliste.
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Marktcheck, SWR, 01.02.22:
- Immobilienprospekt – was sind manche Aussagen wert?
Inwieweit können sich Haus- oder Wohnungskäufer auf Prospektaussagen verlassen? Was tun, wenn Eigenschaften später nicht zutreffen? Und wann haftet der Bauträger?
https://www.swrfernsehen.de/ma…he-aussagen-wert-100.html
- Gebrauchtwagen – wenn der Vorschaden nicht ersichtlich ist
So erkennt man Unfallfahrzeuge aus Amerika, die in Osteuropa zusammengebastelt, hier zugelassen und als günstige Gebrauchte wieder verkauft werden.
https://www.swrfernsehen.de/ma…-ersichtlich-ist-100.html
- Fernseher – wie viel neue Technik darf es sein?
OLED oder QLED, UHD oder 4K: Immer neuere TV-Geräte kommen auf den Markt. Welche Technik ist ihr Geld wert? Und wie lassen sich ältere Geräte aufrüsten?
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Aus Marktcheck (SWR) von gestern:
Fernseher – wie viel neue Technik darf es sein?
OLED oder QLED, UHD oder 4K: Immer neuere TV-Geräte kommen auf den Markt. Welche Technik ist ihr Geld wert? Und wie lassen sich ältere Geräte aufrüsten?
Mit 18 Minuten Video
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Vielleicht wollte man verhindern, dass die 1&1 Bestandskunden nach den besseren Ex-Drillisch-Konditionen fragen?

Wer mit DSL 16 zufrieden ist und keine Simkarte mit Festnetzflat und 500 MB kostenlos braucht,
ist bei Drillisch besser dran: 20,41 € im Schnitt bei 24 Monaten (1&1: 24,99 €).
Bei mehr als DSL 16 würde ich wegen den genannten Simkarten 1&1 vorziehen (DSL ab 50 Mbit: Preise 1&1 / Drillisch gleich).
Man bekommt bei 1&1 meist gute Angebote, wenn man kündigt und dann verlängert (vielleicht geht das bei Drillisch auch?).
Bei Drillisch zahlt man 19,80 € mehr an Bereitstellung (67,40 - 47,60 ... interessanterweise zumindest identische Ziffern enthalten
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Infos und "Hilfsangebot" eines Steuerberaters aus Hessen:
ZitatAlles anzeigenwir möchten Sie über die bevorstehende Umsetzung der Grundsteuerreform sowie damit einhergehende Erklärungspflichten für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer informieren.
Die bisherigen Regelungen zur Ermittlung der Grundstückswerte für Zwecke der Grundsteuer wurden durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber wurde in diesem Zuge verpflichtet, eine Neuregelung zu schaffen, welche ab dem 1. Januar 2025 Anwendung finden soll. Mit der Grundsteuerreform ist der Gesetzgeber dieser Aufgabe nachgekommen und hat eine flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke (hierzu zählen auch Eigentumswohnungen) für die Festsetzung der Grundsteuer vorgegeben.
In diesem Zusammenhang werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Wertermittlung Ihrer Grundbesitzeinheiten abzugeben (sog. Feststellungserklärung). Hiervon betroffen sind Bundesweit ca. 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Grundstücke der Land und Forstwirtschaft). Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärungen erfolgt voraussichtlich Ende März 2022 durch Bekanntgabe im Bundessteuerblatt. Eine separate Einzelaufforderung durch die Finanzämter wird es voraussichtlich nicht geben. Einzelne Städte und Gemeinden haben jedoch bereits entsprechende Informationsschreiben versandt.
Die Übermittlung der Feststellungserklärungen ist nach derzeitigen Stand ab dem 1. Juli 2022 technisch möglich und muss bis zum 31. Oktober 2022 (Abgabefrist) erfolgen. In diesem Zeitraum müssen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im gesamten Bundesgebiet für die in Ihrem Eigentum stehenden wirtschaftlichen Einheiten entsprechende Feststellungserklärungen abgeben. Die Abgabefrist gilt einheitlich für steuerbehafteten und steuerbefreiten Grundbesitz.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärung. Hierfür benötigen wir von Ihnen einige Angaben zu dem in Ihrem Eigentum stehenden Grundbesitz. Diese können Sie uns gerne auch schon vor dem 1. Juli 2022 zukommen lassen.
Welche Daten in der Feststellungserklärung angegeben werden müssen, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück belegen ist, da in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedliche Regelungen gelten. Für in Hessen belegene Grundstücke werden bspw. die folgenden Angaben benötigt:
- Einheitswert-Aktenzeichen (16-stellig)
- Angaben zu allen Eigentümerinnen und Eigentümern mit Adressen
- Lage des Grundstücks (Adresse, Flur und Flurstück, Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteil)
- Grundstücksfläche sowie
- Wohnfläche bzw. Nutzfläche.
Sofern Ihr Grundstück nicht in Hessen belegen ist, können darüber insbesondere noch die folgenden Angaben erforderlich sein:
- Gebäudeart,
- Baujahr des Gebäudes,
- Bruttogrundfläche
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Die hiesige Sparkasse verlangt ggf. auch die Zustimmung zu den neuen Bedingungen beim Geldabheben am Automaten,
ansonsten gibt es vermutlich kein Geld.