Beiträge von Erdenbewohner

    Vor einigen Tagen ist deutschlandweit die GPRS-Nutzung im D1-Netz ausgefallen. Das hat dann nichts speziell mit dem iPhone und der Handyflat zu tun, es konnte kein D1-Nutzer mehr surfen.


    Dann scheint es jetzt tatsächlich technisch eingerichtet zu werden, dass man mit dem iPhone aufgrund von IMEI-Fencing nicht mehr mit der Handyflat surfen kann.
    Ist natürlich für die Betroffenen unschön, weil es damit teurer für sie wird. Klar ist auch, dass damit die Nutzung eines iPhones bei T-Mobile ohne Complete-Tarif preislich sehr unattraktiv ist.



    Allerdings muss man dazu sagen, dass von Seiten von T-Mobile bekannt gegeben wurde, dass die Nutzung des iPhones mit der Handyflat vertraglich ausgeschlossen ist.
    Es hat zwar bislang funktioniert. Aber wenn ich mein Auto jeden Tag im Halteverbot abstelle, bedeutet das noch lange nicht, dass der Strafzettel, den ich später mal bekomme, unberechtigt ist.


    Die Info, dass T-Mobile an der technischen Umsetzung der Sperre arbeitet, habe ich hier auch schon vor Monaten angekündigt, als Vorwarnung.

    Zitat

    Original geschrieben von snuskhammer
    Habe am 05.11.2008 bestellt.


    Warte immer noch! :flop:


    Hast Du es schriftlich oder telefonisch bestellt?


    Die Abteilung, die schriftliche Anfragen bearbeitet, ist bedingt durch ein technisches Problem im Bearbeitungsrückstand und daher kann es einige Tage dauern, bis es bearbeitet wird.
    Bei Bestellung über die Hotline sollte es aber sehr fix gehen, denn das wird dann sofort bearbeitet und die Geräte sind auch im Lager vorrätig.

    Re: Neues N95 lässt sich nicht einschalten



    Beim N95 kommt es leider häufiger vor, dass Austauschgeräte von Anfang an defekt sind.
    Da hilft nur ein weiterer Austausch.



    Sollte das zweite Austauschgerät ebenfalls defekt sein, hast Du Anspruch auf einen Rücktritt. Das heißt, dass Du den Kauf wandeln kannst und Anspruch auf ein Neugerät (kein Austauschgerät, sondern fabrikneu!) hast. Dies kann auch ein ganz anderes Handy-Modell Deiner Wahl sein.

    Re: Staub im Display bei Blackberry 8310


    Zitat

    Original geschrieben von lissy2
    Hallo, habe seit 2 Wochen einen BB 8310 und unter dem Display ist jetzt schon so einiges an Staub. Was nach 2 Wochen gebraucht sicher nicht normal sein kann. Habe nun versucht den BB im Debitel Store umtauschen zu lassen, doch die tauschen nicht um und eine Reparatur kostet etwas, denn ich hätte den BB innerhlab von 14 Tagen unbenützt an Debitel zurücksenden müssen. Dann wäre natürlich aber auch kein Staub rein gekommen, also Blödinn.


    Also was kann ich noch machen, denn ich bin mittlerweile richtig hilflos und bei Debitel kann einem leider keiner eine Vernünftige Information geben.


    Es liegt ja ein Defekt vor.


    Die Rechtslage in Deutschland ist so:
    Die Gewährleistungspflicht besteht 24 Monate ab dem Kaufdatum.


    a) In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Defekt vom Kunden verursacht wurde.


    Danach gibt es eine Beweislast-Umkehr:
    b) Bei Geräten, die mehr als 6 Monaten alt sind, muss der Käufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag und er den Defekt nicht selbst zu vertreten hat.



    Weil das Gerät jünger als 6 Monate ist, liegt hier Fall a) vor. Versuche es nochmal bei Debitel und zeige Ihnen, dass Dir die Rechtslage bekannt ist. Sie sollen Dir beweisen, dass Du den Staub selbst ins Display befördert hast - ein solcher Beweis dürfte ziemlich schwierig für Debitel werden. ;)
    Sollten sie sich danach weiterhin weigern, dann solltest Du zur Verbraucherzentrale gehen.

    Zitat

    Original geschrieben von Eingeborener
    So, heute habe ich nach 8 Tagen mein iPhone zurück bekommen. Gleiches Gerät, gleicher Fehler ;)


    Der Vibrationsalarm geht immer noch nicht. Bzw. er geht nur wenn man das Gerät schüttelt und es gleichzeitig anruft - Dann funktionierts auch für die nächsten Stunden. Bis es dann wieder nicht mehr geht.


    So wars auch schon vor dem Einschicken... :flop:


    Dann bleibt Dir nur die Möglichkeit, dieselbe Prozedur nochmals durchzuführen.


    Falls das Problem auch nach der zweiten Reparatur weiterhin auftritt, hast Du Anspruch auf einen Rücktritt. Das heißt, dass Du den Kauf wandelst und stattdessen ein Neugerät Deiner Wahl (darf auch wieder das iPhone sein) bekommst.

    Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob die Tabelle auf der HP stimmt, oder ob die nette Dame am Telefon so inkompetent wie die meisten T-xxx Mitarbeiter ist.


    Ich arbeite für T-Mobile.
    Allerdings habe ich bei derartigen Äußerungen keinerlei Motivation, mir das Anliegen im Detail durchzulesen und eine Antwort zu geben.

    Zitat

    Original geschrieben von Slash316
    Also mein Vertrag läuft bis 10. juni die aktion läuft am 31.01. aus. Es würde wegen 10 Tagen nicht klappen. Hat da der T-Punkt überhaupt kein Spielraum?


    Ich kenne die Spielräume im PK-Bereich nicht.


    Aber im GK-Bereich hat die Hotline einen größeren Kulanzrahmen als die T-Punkte. Es gibt sogar des Öfteren folgende Situation:
    - Kunde geht in den T-Punkt, um die Vertragsverlängerung durchzuführen.
    - T-Punkt kann das nicht durchführen, weil der Vertrag noch zu lange läuft und der Kulanzspielraum des T-Punktes nicht ausreicht.
    - T-Punkt-Mitarbeiter ruft bei der 2828 an, um die Vertragsverlängerung dennoch durchzuführen. Der Hotline-Mitarbeiter hat den Kulanzspielraum, um das durchführen zu dürfen, und dann wird das umgesetzt.
    Nur hat der T-Punkt dann Pech gehabt, weil er keine Provision bekommt.

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Angeblich ist dann aber die Subvention wieder geringer als bei einem echten Neuvertrag.


    Sagen wir es mal so: Die Subvention ist eigentlich die Provision, die der Händler bekommen soll. Insofern wäre das aus Sicht des Kunden egal und der Kunde profitiert sogar davon, dass die Anschlußgebühr wegfällt und das Guthaben übernommen wird. ;)


    Es gibt Händler, welche ihre Provision an die Kunden teilweise (oder sogar komplett?) weiterreichen. Das ist dann eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Händler und unter dieser Voraussetzung macht es natürlich einen Unterschied, wie groß die Subvention ist.