- Kann T-Mobile die Rufnummer wirklich einfach so willkürlich wieder ändern?
Was soll T-Mobile ansonsten tun, wenn es aus technischen Gründen unmöglich ist, die gewünschte Rufnummer für diesen Vertrag einzurichten? Irgendeine Rufnummer muss dem Vertrag ja zugewiesen werden.
- Kann man hier Schadenersatz verlangen?
In Amerika wäre es durchaus möglich, einen solchen Anspruch erfolgreich geltend zu machen. Doch in Deutschland habe ich Zweifel, dass dies Erfolg haben wird.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Wunschrufnummer. Wenn der Mobilfunkanbieter einen Rufnummerntausch dennoch durchführt, so ist dies eine Kulanzentscheidung. Hätte der Kunde den T-Mobile-Mitarbeiter im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, dass beim Scheitern des Rufnummerntauschs ein finanzieller Schaden entsteht, dann wäre T-Mobile wahrscheinlich nicht bereit gewesen, die Rufnummer aus Kulanz zu tauschen.
So lange der Rufnummerntausch noch nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, sollte man die neue Rufnummer noch nicht weiter geben – insbesondere dann nicht, wenn durch die Veröffentlichung ein finanzieller Schaden entstehen kann.
- Muss die Grundgebühr (nicht gerade unerheblich) von uns für die nicht nutzbare Zeit gezahlt werden?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Grundgebühr für den Zeitraum erstattet wird, wenn der Kunde sich an T-Mobile wendet und den Sachverhalt erläutert. Der Betrag wird eventuell im Rahmen der Kulanzgutschrift großzügig aufgestockt.
- Was kann man hier noch machen?
Sich bei T-Mobile über die Unfreundlichkeit des Mitarbeiters gegenüber dem Kunden beschweren. Dabei sollte erwähnt werden, welche Person (wenn der Name der Person bekannt ist, am besten den Namen nennen; ansonsten Angaben wie „Techniker“, „HL-Mitarbeiterin“, usw.) unfreundlich war.
Klar stellen möchte ich jedoch eines: Der Hotline-Mitarbeiter kann technische Probleme nicht bearbeiten, solche Angelegenheiten können nur von der Technik durchgeführt werden. Falls das Problem nicht sofort gelöst werden kann, dann kann der HL-Mitarbeiter nur einen Serviceauftrag veranlassen. Wenn ein Serviceauftrag bereits erstellt wurde, dann obliegt die Bearbeitung der Angelegenheit der Technik und es ist auch Aufgabe des Technikers, nach Klärung des Sachverhalts den Kunden zu informieren. Es ist sinnlos, wegen eines bereits ausgelösten Serviceauftrags bei der Hotline anzurufen – der Hotline-Mitarbeiter kann den Status des Service-Auftrags nicht einsehen und er hat auch keinerlei Möglichkeit, die Arbeit durch den Techniker zu beeinflussen.