Um einige Unklarheiten zu beseitigen, sind hier noch einige Fakten:
Als Kunde schließt man einen Mobilfunkvertrag ab. Der Mobilfunkvertrag wird in einen Rahmenvertrag eingebunden und damit gelten die Bestimmungen aus dem Rahmenvertrag für diesen Mobilfunkvertrag.
Es gibt Hunderttausende von Rahmenverträgen. Jeder Rahmenvertrag hat eine Rahmenvertragsnummer und jeder Rahmenvertrag hat unterschiedliche Konditionen. Zum Beispiel sind die Rabatte auf Endgerätepreise und die Rabatte auf die Grundgebühren in bestimmten Tarifen je nach Rahmenvertrag unterschiedlich.
Die Gerätepreise, die ich hier nenne, beziehen sich auf Rahmenverträge mit 20% Rabatt auf Endgerätepreise (mehr gibt es nie!). In Rahmenverträgen, die diese 20% nicht enthalten, kosten die Geräte natürlich entsprechend mehr.
Das Auftragsformular ist für alle Tarife (außer bei iPhone-Verträgen und in Rahmenverträgen von einigen Firmen) immer dasselbe. Dieses hat sich im Zuge der Umbenennung von T-Mobile auf Telekom Mobilfunk geändert. Ihr findet es Ihr: http://www.t-mobile.de/busines…e/0,19980,22204-_,00.html (Business Auftrag). Bei den meisten Verträgen reichen Seite 1 und 2 aus.
Der Tarif Business Active ist ein alter Tarif, der mal vor vielen Jahren aktuell war und inzwischen unzeitgemäße Verbindungspreise (z.B. 70 Cent pro Minute in Fremdnetze) besitzt. Deshalb wird der Tarif auch nicht mehr beworben. In älteren Rahmenverträgen, die schon seit einigen Jahren existieren, kann der Tarif auf ausdrücklichem Kundenwunsch auch bei Neuverträgen weiterhin gebucht werden. Der Vorteil des Tarifs ist, dass kein Bereitstellungspreis anfällt und die Grundgebühr nur netto 7,50 Euro (brutto 8,93 Euro) beträgt. In einigen Rahmenverträgen ist die Grundgebühr auf diesen Tarif zudem noch mit 10% rabattiert, damit kostet der Vertrag nur noch netto 6,75 Euro (brutto 8,03 Euro) monatlich.
In neueren Rahmenverträgen ist der Business Active nicht mehr buchbar. Dann ist der günstigste aktuelle Tarif der Business S mit Handy. Hier fallen ca. 25 Euro Bereitstellungspreis an, die Grundgebühr beträgt netto 7,50 Euro, brutto 8,93 Euro und diese Gebühr ist nicht rabattierbar. Außerdem werden noch jeden Monat netto 1,00 Euro, brutto 1,19 Euro für die Papierrechnung berechnet, falls man auf Online-Rechnung verzichtet. Der einzige Vorteil gegenüber dem Business Active ist, dass die Verbindungspreise nicht mehr bis zu 70 Cent pro Minute, sondern „nur“ noch bis zu 29 Cent pro Minute betragen.
In Kombination mit Datenverträgen können keine Handys mehr beauftragt werden. Ein Tarifwechsel von einem Datentarif in einen Sprachtarif ist offiziell nicht möglich.
In den meisten Rahmenverträgen gibt es Bestimmungen, dass der Kunde einen Berechtigungsnachweis vorlegen muss, um einen Mobilfunkvertrag zu bekommen – wenn es z.B. der Rahmenvertrag einer Firma ist, wird meist ein Mitarbeiterausweis von genau dieser Firma verlangt.
Andere Rahmenverträge sind hingegen offen – das heißt, hier sind keine Beschränkungen auf eine bestimmte Personengruppe festgelegt. Man muss als Kunde nur eine solche Rahmenvertragsnummer nennen und kann dann einen Vertrag in diesem Rahmenvertrag bekommen.
Jede Vertriebsstelle (Händler, Telekom-Shops, usw.) hat nur Zugriff auf bestimmte Rahmenverträge, Verträge können hier ausschließlich in diesen Rahmenverträgen eingerichtet werden. Es gibt auch Händler und Telekom-Shops, die auf gar keinen Rahmenvertrag Zugriff haben und dann können sie gar keine GK-Verträge anbieten. Weil Tarife wie Business S und Business Active einerseits nur eine kleine Provision einbringen und diese Verträge andererseits für die Nutzung mit Smartphones nur bedingt geeignet sind, müsst Ihr auch damit rechnen, dass man Euch nur teurere Verträge mit Datenpaketen anbieten wird.
Die Aufträge, die nicht über Vertriebsstellen, sondern per Brief, Fax oder E-Mail an den T-Mobile-Geschäftskundenservice geschickt werden, werden von Callcentern bearbeitet, sobald der nächste Mitarbeiter „frei“ ist. Wenn das Auftragsformular in irgendeinem Punkt falsch ausgefüllt ist, müssen die den Auftrag ablehnen. Wenn das Auftragsformular korrekt ausgefüllt ist und ein offener Rahmenvertrag angegeben ist, müssten die den Auftrag theoretisch akzeptieren – praktisch sieht es aber so aus, dass einige Mitarbeiter nicht in den Bestimmungen des Rahmenvertrags nachschauen und wenn kein Berechtigungsnachweis bei den Unterlagen beiliegt, dann lehnen sie den Auftrag ab.
Wenn ein Auftrag angenommen und in die Systeme eingegeben wurde, wird der Kunde abschließend von der Bonitätsprüfung geprüft und so kann bei diesem letzten Schritt noch eine Ablehnung des Auftrags erfolgen. Je nachdem, ob der Provider bislang gute oder schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral gemacht hat und/oder wie die Anfrage bei der Schufa u.ä. Auskunftsstellen ausfällt, werden mehr oder weniger (oder auch gar keine) Verträge genehmigt. Selbst wenn es bislang keine Zahlungsprobleme gab, wird eine Grenze gesetzt. Der Provider geht davon aus, dass die Verträge abgeschlossen werden, um sie zu nutzen. Wenn z.B. eine Privatperson 5 Verträge haben will, stellt man sich die Frage, wie der Kunde mit 5 Handys gleichzeitig telefonieren will und ist bei der Genehmigung entsprechend skeptisch. Wenn aber diese Privatperson einen Gewerbenachweis vorlegt, lässt es sich besser erklären, dass viele Verträge benötigt werden – dann sind das halt Firmenhandys für die Mitarbeiter. Daher ist es bei der Beauftragung immer vorteilhaft, wenn man einen entsprechenden Gewerbenachweis oder ähnliche Dokumente beifügt, mit denen sich belegen lässt, warum der Kunde mehrere Verträge braucht.
Ich kann Euch weiterhin anbieten, dass Ihr bei Interesse eine E-Mail an erdenbewohner1@googlemail.com schickt und dabei das Wort ‚Vertrieb‘ in die Betreffzeile schreibt – dann leitet mein E-Mail-Account die Anfrage automatisch an einen meiner Kollegen weiter, der die Anfrage zügig bearbeitet. Bitte achtet darauf, dass beim Wort ‚Vertrieb‘ kein Rechtschreibfehler auftritt – sonst muss ich die Mail dann von Hand weiterleiten und dadurch verzögert sich das Ganze. Der Kollege hat Zugriff auf einige offene Rahmenverträge, und auf einige Rahmenverträge, die nur für bestimmte Personenkreise mit Berechtigungsnachweisen verwendet werden dürfen – wenn Ihr in die E-Mail schreibt, ob Ihr einen Gewerbeschein, einen Mitarbeiterausweis oder ähnliche Dokumente habt, dann prüft er auch nach, ob er in den Vertrag auch in einen nicht offenen Rahmenvertrag einrichten kann. Gewerbescheine erhöhen zudem die Chance, dass der Provider den Auftrag genehmigt. Es besteht zudem darüber hinaus die Möglichkeit, dass Ihr angebt, was Ihr genau haben möchtet und er Euch die Auftragsformulare ausgefüllt zusendet, so dass Ihr das Ganze nur noch unterschrieben zurück senden müsst.