Beiträge von Erdenbewohner

    Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Massgebend sind alleine die AGB. Und in denen steht nunmal: ...verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird."


    Korrekt, allerdings war es früher so (und stand auch so in den AGBs), dass die Verträge sich nur um 6 Monate verlängern.
    Es hängt also davon ab, wie alt der Vertrag ist - und was zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in den AGBs stand.

    Re: Verlängerung Datentarif?


    Zitat

    Original geschrieben von keinuser
    Ich hab einen alten Business DataConnect für 5 € im Monat der in 5 Monaten ausläuft. Da TMO ja keine Datenverträge mit Handys mehr erlaubt, weiss jemand ob diese überhaupt noch verlängert werden können samt voller Subvention incl. Handy?


    Eine Vertragsverlängerung mit Endgerät ist möglich. Allerdings kann ich keine Aussage (es steht leider nichts darüber in den Informationsportalen!) darüber treffen, mit welchen Endgeräten das aktuell möglich ist. Web'n'walk Stick geht in jedem Fall. BlackBerry ist auch noch denkbar. Die Chance, dass ein Handy einer anderen Marke möglich ist, halte ich für eher gering.
    Früher war es so, dass z.B. ein G1 mit Neuverträgen mit Datentarifen möglich war, bei Vertragsverlängerungen wurde es jedoch nicht zur Auswahl angezeigt.


    Die Aktion mit der um 6 Monate vorgezogenen VVL ist leider beendet - T-Mobile hielt es nicht für nötig, ein Datum für das Ende anzugeben.



    Man kann für die VVL in Tarifen mit Handysubvention auf ein Handy verzichten und stattdessen 12000 Meilen bekommen. Beides (Handy PLUS Meilen) geht nicht, bei Tarifen ohne Handysubvention gibt es auch keine Meilen für Vertragsverlängerungen.

    Zwar kenne ich die Systeme bei O2 nicht.


    Ich kann Dir aber berichten, dass ich als Telekom-Mitarbeiter dasselbe Problem (Login ins Online-Rechnung-Portal möglich, aber die Rechnungen werden nicht angezeigt) bei einigen Telekom-Kunden erlebt habe und hier habe ich das Problem lösen können, indem ich die Kundenkonten zunächst auf Papierrechnung umgestellt und 2 Tage später zurück auf Online-Rechnung gestellt habe. Danach waren bei diesen Kunden alle Rechnungen aufrufbar.


    Vielleicht lässt sich das Problem auch in den O2-Systemen lösen, indem man das Kundenkonto für wenige Tage auf Papierrechnung umstellt und danach auf Online-Rechnung zurück stellt?

    Zitat

    Original geschrieben von Snowtiger
    Nix anderes will ich ja. Ich möchte nix geschenkt haben, sondern die Vertragsverlängerung einfach auf die andere Nummer bekommen mit dem I-Phonetarif.


    Aber irgendwie scheint das bei T-Mobile nicht anzukommen :(


    Edit: Der Storno wurde ja gemacht. Ich versteh nicht warum es so schwer sein soll das jetzt einfach auf die andere Nummer zu nehmen und die Zweitkarte einfach weiterlaufen zu lassen wie bisher?


    Hast Du denn ein Schreiben bekommen, dass die Telekom den Vertrag fristlos kündigt?
    Wenn ja, muss das erstmal in Ordnung gebracht werden, sprich die fristlose Kündigung muss aufgehoben werden, indem die offenen Forderungen beglichen werden - eher kann man da nix machen und bei Kunden mit fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsverzugs ist die Kulanz verständlicherweise eher gering.


    Dass der Telekom Shop das Auftragsformular durchgestrichen und "Storno" draufgeschrieben hat, ist leider nichts wert, so lange die Telekom selbst die Stornierung nicht akzeptiert.
    Denn nur die Telekom selbst (nicht der Shop) kann die Entscheidung treffen - eine Voraussetzung für die Stornierung ist, dass der Shop auf seine Provision verzichtet. Aber es gibt noch weitere Voraussetzungen - unter anderem spielt der Termin eine Rolle. Gerade beim iPhone ist die Telekom leider super pingelig und akzeptiert Stornos in aller Regel nur in den ersten 2 Wochen.


    Ein Hindernis kann sein, dass es für die Telekom Mitarbeiter beim iPhone eine ganz klare Anweisung gibt: Der iPhone-Tarif muss auf dem Vertrag laufen, der verlängert wurde.
    Wenn ein Kunde also z.B. 2 Verträge hat, Vertrag A ist upgradefähig und Vertrag B nicht - dann ist es nicht möglich, dass Vertrag A verlängert wird und bei Vertrag B der iPhone-Tarif eingerichtet wird.

    Das Phänomen mit dem weißen Bildschirm tritt zuweilen auch auf, wenn XP installiert ist.
    Dabei ist mir aufgefallen, dass es nur dann auftritt, wenn der Bildschirm zunächst mit einer niedrigen oder mittleren Beleuchtungsstärke betrieben wird, und dann auf eine hohe Beleuchtungsstärke gewechselt wird. Also entweder durch Ändern der Einstellungen der Beleuchtungsstärke, oder durch Wechsel von Akkubetrieb auf Netzbetrieb.

    Wenn Du eine Xtra Card in einen Laufzeitvertrag umstellst, sollte das auf dieser Karte vorhandene Guthaben automatisch in eine Gutschrift umgewandelt werden. Gutschriften gelten nicht für die Rufnummer, sondern für das Kundenkonto.
    Sofern die Verträge alle auf dem gleichen Kundenkonto laufen, kann auf dem Wege das Guthaben "übertragen" werden.


    Natürlich läuft die Xtra Card dann in einem Vertragstarif und kostet entsprechend die Grundgebühren.
    Falls Dein Vertrag jedoch im Geschäftskundenbereich (und nicht im Privatkundenbereich) läuft, gibt es auch hierfür eine elegante Lösung: Wenn Du die Prepaid-Karte in einen Geschäftskundenvertrag Business S umstellst, fallen keine Grundgebühren an, weil der Tarif keine Grundgebühr kostet.
    Es gibt leider keinen identischen Tarif im Privatkundenbereich. Und auf demselben Kundenkonto kann man nur dann mehrere Verträge laufen lassen, wenn alles Privatkundenverträge sind oder wenn alles Geschäftskundenverträge im selben Rahmenvertrag sind. Du kannst also keine Privatkunden- und Geschäftskundenverträge auf demselben Kundenkonto "mixen".

    Wenn Du die Rechnungen nicht bezahlt und auf die Mahnungen nicht reagiert hast, ist es ganz normal, dass die Telekom den Vertrag irgendwann wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigt und Schadensersatz für die Nichteinhaltung des Vertrags fordert. Du solltest wissen, was passiert, wenn Du auch darauf nicht reagierst: Dann wird sich die Inkasso-Abteilung der Telekom der Sache annehmen. Diese Abteilung wird dann zum einen entsprechende Infos an die Schufa weiterleiten und zum anderen die Forderungen an die Rechtsanwälte Seiler und Kollegen ( => such mal im Internet danach, da wirst Du bestimmt Erfahrungsberichte finden) abtreten. Diese Anwaltskanzlei wird Dir noch eine letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung (inklusive großzügiger Bearbeitungsgebühr) schicken, bei weiterer Nichtzahlung einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid und letztendlich einen Gerichtsvollzieher nach Hause schicken. Diese ganzen Schritte erfolgen vollautomatisiert – so lange Du nicht reagierst, prüft niemand nach, ob die Forderungen gerechtfertigt sind oder nicht. Das alles ist bestimmt sehr unangenehm und Du musst in jedem Fall reagieren und Widerspruch gegen die Forderungen einlegen – einfach nichts tun und nicht zahlen bringt Dich in Teufels Küche.


    Zur Sache selbst: Es ist nach Deiner Schilderung offensichtlich, dass der Telekom Shop nach dem Einloggen in Deine Kundendaten (dafür war die SMS mit der TAN erforderlich) gelangt ist und von dort aus unter Deiner Kundennummer den falschen Vertrag für die Vertragsverlängerung ausgewählt hat. Der Telekom-Shop hat keinen Vorteil dadurch, dass er den falschen Vertrag verlängert hat – insofern war das mit Sicherheit keine böse Absicht, den falschen Vertrag zu wählen. Allerdings hast Du den falschen Auftrag so unterschrieben und der Telekom Shop hat damit einen schriftlichen Nachweis, dass Du das genauso beauftragt hast. Daher ist der Auftrag aus Sicht der Telekom korrekt und rechtlich einwandfrei abgelaufen. Unschön war es sicherlich, dass sich der Shop so lange nicht vernünftig um Dein Anliegen gekümmert hat.
    Du hast ein subventioniertes iPhone bekommen und Dich damit verpflichtet, den Vertrag in einem teureren Tarif um 24 Monate zu verlängern. Wenn Du das Gerät im Shop mitgenommen hast, besteht aus rechtlicher Sicht kein Widerrufsrecht. Wenn Dir das Gerät zugeschickt wurde, besteht ein 14tägiges Widerrufsrecht – diese Frist ist bei weitem überschritten. Selbst wenn der Händler bereit ist, den Vorgang rückgängig zu machen und auf seine Provision zu verzichten, wird ein Storno nach so vielen Monaten seitens der Telekom nicht mehr akzeptiert. Die Telekom hat Dir das iPhone nur deshalb zu dem Preis überlassen, weil Du der Vertragsverlängerung in dem teuren Tarif zugestimmt hast – das iPhone ist nun Dein Eigentum und die Telekom will das Gerät natürlich nicht verschenken, sondern den Wert des Geräts in Form der Grundgebühren für den Vertrags bezahlt bekommen. Und zurück geben wird wohl auch kaum möglich sein, weil es inzwischen ein Gebrauchtgerät ist und im Vergleich zu einem Neugerät deutlich weniger wert ist. Insofern sehe ich leider keine guten Karten für Dich.
    Die einzige Chance, die ich noch sehe, ist, dass Du die offenen Forderungen für die monatlichen Rechnungen (also ohne die Schadensersatzforderungen) ausgleichst, damit die fristlose Kündigung zurück genommen und der 0160-Vertrag reaktiviert werden kann. Dann könntest Du den Sachverhalt so wie er geschehen ist (Vertragsverlängerung wurde für den falschen Vertrag durchgeführt) schildern. Wichtig ist dabei, dass Du das Ganze sachlich in einem vernünftigen Ton vorträgst. Mit viel Kulanz und Wohlwollen eines Mitarbeiters vom Kundenservice man sich vielleicht dann darauf einigen, dass der 0170-Vertrag auf den ursprünglich gewünschten Complete-Tarif umgestellt und die Laufzeit verlängert wird, und im Gegenzug der 0160-Vertrag auf den ursprünglichen 10-Euro-Tarif zurückgestellt und die Laufzeit wieder verkürzt wird. Damit hättest Du dann den Stand erreicht, den Du ursprünglich bei der Vertragsverlängerung gewünscht hast. Ich rate Dir, dass Du dem Mitarbeiter diesen Lösungsansatz vorschlägst. Voraussetzung dafür, dass das überhaupt geht, ist natürlich auch, dass Dein 0170-Vertrag weder gekündigt noch mit einem anderen Gerät verlängert wurde.


    Vielleicht als Hintergrundinfo: ich habe bis vor 1 Jahr im Kundenservice von T-Mobile gearbeitet (jetzt nicht mehr, daher kann ich Dir leider auch nicht mehr helfen), habe daher viele „Dumm-Gelaufen-Fälle“ wie Deinen bearbeitet, bin dabei als sehr kulant gegenüber Kunden bekannt, weiß aber auch, wie die Prozessvorgaben der Telekom sind und daher kann ich mir schon ein Bild darüber machen, dass in Fällen wie Deinem die Erfolgsaussichten auf ein Storno gering sind. Es wird schon schwierig genug, wie oben beschrieben die Vertragsverlängerung der 0160- mit der 0170-Nummer zu tauschen, um den ursprünglich von Dir gewünschten Stand zu erreichen.


    Warum man von Dir 900 Euro Schadensersatz will, um die fristlose Kündigung zurückzuziehen, ist mir übrigens schleierhaft. Schadensersatz ist nur dann angebracht, wenn der Vertrag vor Ablauf der 24 Monate (freiwillig oder unfreiwillig) gekündigt werden soll.

    Um einige Unklarheiten zu beseitigen, sind hier noch einige Fakten:
    Als Kunde schließt man einen Mobilfunkvertrag ab. Der Mobilfunkvertrag wird in einen Rahmenvertrag eingebunden und damit gelten die Bestimmungen aus dem Rahmenvertrag für diesen Mobilfunkvertrag.
    Es gibt Hunderttausende von Rahmenverträgen. Jeder Rahmenvertrag hat eine Rahmenvertragsnummer und jeder Rahmenvertrag hat unterschiedliche Konditionen. Zum Beispiel sind die Rabatte auf Endgerätepreise und die Rabatte auf die Grundgebühren in bestimmten Tarifen je nach Rahmenvertrag unterschiedlich.
    Die Gerätepreise, die ich hier nenne, beziehen sich auf Rahmenverträge mit 20% Rabatt auf Endgerätepreise (mehr gibt es nie!). In Rahmenverträgen, die diese 20% nicht enthalten, kosten die Geräte natürlich entsprechend mehr.
    Das Auftragsformular ist für alle Tarife (außer bei iPhone-Verträgen und in Rahmenverträgen von einigen Firmen) immer dasselbe. Dieses hat sich im Zuge der Umbenennung von T-Mobile auf Telekom Mobilfunk geändert. Ihr findet es Ihr: http://www.t-mobile.de/busines…e/0,19980,22204-_,00.html (Business Auftrag). Bei den meisten Verträgen reichen Seite 1 und 2 aus.
    Der Tarif Business Active ist ein alter Tarif, der mal vor vielen Jahren aktuell war und inzwischen unzeitgemäße Verbindungspreise (z.B. 70 Cent pro Minute in Fremdnetze) besitzt. Deshalb wird der Tarif auch nicht mehr beworben. In älteren Rahmenverträgen, die schon seit einigen Jahren existieren, kann der Tarif auf ausdrücklichem Kundenwunsch auch bei Neuverträgen weiterhin gebucht werden. Der Vorteil des Tarifs ist, dass kein Bereitstellungspreis anfällt und die Grundgebühr nur netto 7,50 Euro (brutto 8,93 Euro) beträgt. In einigen Rahmenverträgen ist die Grundgebühr auf diesen Tarif zudem noch mit 10% rabattiert, damit kostet der Vertrag nur noch netto 6,75 Euro (brutto 8,03 Euro) monatlich.
    In neueren Rahmenverträgen ist der Business Active nicht mehr buchbar. Dann ist der günstigste aktuelle Tarif der Business S mit Handy. Hier fallen ca. 25 Euro Bereitstellungspreis an, die Grundgebühr beträgt netto 7,50 Euro, brutto 8,93 Euro und diese Gebühr ist nicht rabattierbar. Außerdem werden noch jeden Monat netto 1,00 Euro, brutto 1,19 Euro für die Papierrechnung berechnet, falls man auf Online-Rechnung verzichtet. Der einzige Vorteil gegenüber dem Business Active ist, dass die Verbindungspreise nicht mehr bis zu 70 Cent pro Minute, sondern „nur“ noch bis zu 29 Cent pro Minute betragen.
    In Kombination mit Datenverträgen können keine Handys mehr beauftragt werden. Ein Tarifwechsel von einem Datentarif in einen Sprachtarif ist offiziell nicht möglich.
    In den meisten Rahmenverträgen gibt es Bestimmungen, dass der Kunde einen Berechtigungsnachweis vorlegen muss, um einen Mobilfunkvertrag zu bekommen – wenn es z.B. der Rahmenvertrag einer Firma ist, wird meist ein Mitarbeiterausweis von genau dieser Firma verlangt.
    Andere Rahmenverträge sind hingegen offen – das heißt, hier sind keine Beschränkungen auf eine bestimmte Personengruppe festgelegt. Man muss als Kunde nur eine solche Rahmenvertragsnummer nennen und kann dann einen Vertrag in diesem Rahmenvertrag bekommen.
    Jede Vertriebsstelle (Händler, Telekom-Shops, usw.) hat nur Zugriff auf bestimmte Rahmenverträge, Verträge können hier ausschließlich in diesen Rahmenverträgen eingerichtet werden. Es gibt auch Händler und Telekom-Shops, die auf gar keinen Rahmenvertrag Zugriff haben und dann können sie gar keine GK-Verträge anbieten. Weil Tarife wie Business S und Business Active einerseits nur eine kleine Provision einbringen und diese Verträge andererseits für die Nutzung mit Smartphones nur bedingt geeignet sind, müsst Ihr auch damit rechnen, dass man Euch nur teurere Verträge mit Datenpaketen anbieten wird.
    Die Aufträge, die nicht über Vertriebsstellen, sondern per Brief, Fax oder E-Mail an den T-Mobile-Geschäftskundenservice geschickt werden, werden von Callcentern bearbeitet, sobald der nächste Mitarbeiter „frei“ ist. Wenn das Auftragsformular in irgendeinem Punkt falsch ausgefüllt ist, müssen die den Auftrag ablehnen. Wenn das Auftragsformular korrekt ausgefüllt ist und ein offener Rahmenvertrag angegeben ist, müssten die den Auftrag theoretisch akzeptieren – praktisch sieht es aber so aus, dass einige Mitarbeiter nicht in den Bestimmungen des Rahmenvertrags nachschauen und wenn kein Berechtigungsnachweis bei den Unterlagen beiliegt, dann lehnen sie den Auftrag ab.
    Wenn ein Auftrag angenommen und in die Systeme eingegeben wurde, wird der Kunde abschließend von der Bonitätsprüfung geprüft und so kann bei diesem letzten Schritt noch eine Ablehnung des Auftrags erfolgen. Je nachdem, ob der Provider bislang gute oder schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral gemacht hat und/oder wie die Anfrage bei der Schufa u.ä. Auskunftsstellen ausfällt, werden mehr oder weniger (oder auch gar keine) Verträge genehmigt. Selbst wenn es bislang keine Zahlungsprobleme gab, wird eine Grenze gesetzt. Der Provider geht davon aus, dass die Verträge abgeschlossen werden, um sie zu nutzen. Wenn z.B. eine Privatperson 5 Verträge haben will, stellt man sich die Frage, wie der Kunde mit 5 Handys gleichzeitig telefonieren will und ist bei der Genehmigung entsprechend skeptisch. Wenn aber diese Privatperson einen Gewerbenachweis vorlegt, lässt es sich besser erklären, dass viele Verträge benötigt werden – dann sind das halt Firmenhandys für die Mitarbeiter. Daher ist es bei der Beauftragung immer vorteilhaft, wenn man einen entsprechenden Gewerbenachweis oder ähnliche Dokumente beifügt, mit denen sich belegen lässt, warum der Kunde mehrere Verträge braucht.
    Ich kann Euch weiterhin anbieten, dass Ihr bei Interesse eine E-Mail an erdenbewohner1@googlemail.com schickt und dabei das Wort ‚Vertrieb‘ in die Betreffzeile schreibt – dann leitet mein E-Mail-Account die Anfrage automatisch an einen meiner Kollegen weiter, der die Anfrage zügig bearbeitet. Bitte achtet darauf, dass beim Wort ‚Vertrieb‘ kein Rechtschreibfehler auftritt – sonst muss ich die Mail dann von Hand weiterleiten und dadurch verzögert sich das Ganze. Der Kollege hat Zugriff auf einige offene Rahmenverträge, und auf einige Rahmenverträge, die nur für bestimmte Personenkreise mit Berechtigungsnachweisen verwendet werden dürfen – wenn Ihr in die E-Mail schreibt, ob Ihr einen Gewerbeschein, einen Mitarbeiterausweis oder ähnliche Dokumente habt, dann prüft er auch nach, ob er in den Vertrag auch in einen nicht offenen Rahmenvertrag einrichten kann. Gewerbescheine erhöhen zudem die Chance, dass der Provider den Auftrag genehmigt. Es besteht zudem darüber hinaus die Möglichkeit, dass Ihr angebt, was Ihr genau haben möchtet und er Euch die Auftragsformulare ausgefüllt zusendet, so dass Ihr das Ganze nur noch unterschrieben zurück senden müsst.

    Neue Geräte können erst dann bestellt werden, wenn T-Mobile die erste Lieferung vom Hersteller erhalten hat. Eher können die Aufträge im GK-Bereich gar nicht ins Bestellprogramm eingegeben werden, eine Vorbestellung ist also nicht möglich.


    Als Vorgriff kann ich nun verraten:
    HTC Desire: soll in Kalenderwoche 15 für netto 60,47 Euro kommen
    Sony Ericsson Xperia X10: soll in Kalenderwoche 16 für netto 100,81 Euro kommen
    Nokia E72: ab sofort für netto 13,41 Euro bestellbar
    Nokia X6 (16GB-Variante): soll in Kürze für netto 13,41 Euro kommen
    T-Mobile MDA Vario V (entspricht HTC Touch Pro): Preis wird auf netto 67,19 Euro gesenkt
    T-Mobile MDA Compact V (entspricht HTC Touch Diamond 2): Preis wird auf netto 13,41 Euro gesenkt
    Ansonsten keine Preiserhöhungen, bei einigen Modellen sinken die Preise minimal um ca. 2 Euro.
    Geplante Erscheinungstermine werden in über der Hälfte der Fälle nicht eingehalten.


    Über Ostern werdet Ihr eine genaue Aufstellung erhalten.