Beiträge von Erdenbewohner

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    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Aber die Fußnote zur web n walk Handyflat ist doch mehr als eindeutig:


    "Die Buchung der Option web'n'walk HandyFlat ist in allen Max Flat und Relax Tarifen möglich und setzt eine Mindestrestlaufzeit des T-Mobile Laufzeitvertrags von 6 Monaten voraus. Die Nutzung in Kombination mit BlackBerry®, Sidekick, iPhone und T-Mobile G1 ist nicht gestattet "


    Dann hat T-Mobile vergessen, die Fußnote anzupassen. Früher war das ja auch korrekt, man konnte noch nichtmal Handyflat buchen, wenn bereits Webmail S gebucht war.
    Aber bei den neuen Tarifen, die es seit dem 2.2. und 2.3. gibt, ist die Kombination möglich und Handyflat lässt sich auch in Kombination mit Webmail S buchen.


    Im internen Informationsportal steht ausdrücklich, dass seit 2.2. die Nutzung mit BlackBerrys erlaubt ist. Nur die Nutzung mit G1, iPhone und Sidekick ist laut internem Info-Portal nicht zulässig.

    Combi Relax 60 und Complete 60 sind identische Tarife.
    Wenn der Tarif zusammen mit einer iPhone-Bestellung eingerichtet wurde, nennt er sich Complete 60. Ansonsten halt Combi Relax 60.


    Man kann auch ein bereits vorhandenes iPhone mit einem Combi Relax 60 nutzen oder ein normales Handy mit einem Complete 60.

    Zitat

    Original geschrieben von H&S
    Wie kann man denn als "Legitimation" eine Information verwenden, die auf dem dann entwendeten Gegenstand aufgedruckt ist? Die dazugehörige Rufnummer läßt sich ja "relativ" leicht herausbekommen,... wenn das Umfeld ("Kameraden- / Kollegendiebstahl" ist hier das Stichwort) stimmt... . :rolleyes:


    Da sollte TMD mal lieber die Kartennummer komplett als Legitimationskriterium "herausnehmen", oder besser alle drei Kriterien erfüllt sehen.


    Dann schauen aber 70% der Geschäftskunden in die Röhre. Und zwar diejenigen, deren Rechnungen an den Arbeitgeber verschickt werden. Die Nutzer haben noch nie eine Rechnung gesehen und könnten sich somit nicht legitimieren.


    Am sinnvollsten ist es, sich ein Kundenkennwort einzurichten.

    Zitat

    Original geschrieben von Krabbenkopf
    Eben nicht! Meine Freundin hat die Webmail S und die Kundenbetreuung meinte, sie könne zum Surfen die Handyflat dazunehmen.
    In der Preisliste stand dann aber "web n walk Handyflat" gilt nicht für BlackBerry!?
    Hat sie auch in der Cost Control gemerkt, dort wurde mit 9 Cent/Minute oder so abgerechnet.
    Die Hotline hat dann angerufen und sich entschuldigt, die Handyflat gilt in der Tat nicht für BlackBerry, weil die einen anderen APN nutzt.


    Hatte mich nur gewundert, dass das auf der Seite so beworben wird...


    Jetzt wird es ein wenig kompliziert...


    Man muss unterscheiden, welcher Sprachtarif in dem Vertrag eingerichtet ist.


    Bei den neuen Tarifen, die am 2.2. und 2.3. eingeführt wurden (also Relax 60, 120, 240, 1200, Max Flat, Combi Relax und Combi Flat) gilt:
    Die Abrechnung erfolgt getrennt nach APNs.
    Die Nutzung der APNs mail.t-mobile.net und blackberry.net (damit erfolgt der E-Mail-Push-Dienst fürs BlackBerry) wird mit dem Volumen der BlackBerry-Option verrechnet. Also 1 MB bei Webmail S, 5 MB bei Webmail M und 50 MB bei Webmail L.
    Der APN internet.t-mobile wird hingegen mit der Datenoption verrechnet - kann auch die Handyflat sein. Dann hat man eine Flat zum Surfen und ein Volumen für den BlackBerry-Dienst.
    Exakt so wurde das von T-Mobile an die Mitarbeiter geschult und es würde mich wundern, wenn das jetzt anders abläuft. Deshalb klingt der Fall bei Deiner Freundin sehr suspekt. Wenn die Handyflat gebucht ist, dann kann web'n'walk Starter nicht gebucht sein. Und wenn web'n'walk Starter nicht gebucht ist, dann gibt es keine Grundlage für 9 Cent pro Minute - der Preis muss ja irgendwo festgelegt sein.
    Es klingt eher danach, als ob die Handyflat - aus welchem Grund auch immer - gar nicht gebucht war. Weil es in der Software, mit der die Tarife und Optionen eingestellt werden, in den letzten Tagen massive Störungen gab, kann es sein, dass die Buchung verspätet oder gar nicht erfolgte, obwohl der Mitarbeiter das korrekt eingegeben hat.


    Bei den alten Tarifen, die es schon vor dem 2.2. gab, kann man nur Webmail S buchen. Webmail M und L gibt es hier nicht.
    Beim Webmail S hat man 1 MB für die APNs mail.t-mobile.net und blackberry.net.
    Dazu kann man noch ein Datenpaket (Data 5, Data 30, web'n'walk Basic oder web'n'walk XL) buchen. Dieses Datenpaket gilt für alle APNs - sowohl die BlackBerry-APNs als auch die APNs zum Surfen.
    Die Datenoptionen web'n'walk M und L, Handyflat und Time 300 lassen sich in Kombination mit Webmail S gar nicht buchen.


    Jetzt hängt es davon ab, wie das Handy konfiguriert ist. Wenn das BlackBerry-Gerät so eingerichtet ist, dass auch fürs Internet der BlackBerry-APN gilt (sollte so nicht sein, ist aber evtl. möglich!), dann gilt das Volumen der Webmail-Option.
    Wenn fürs Internet der normale internet.t-mobile eingerichtet ist, dann sollte fürs Surfen nix berechnet werden.

    Ganz klare Regelung:


    Wenn ein Kundenkennwort hinterlegt ist, muss zwingend dieses genannt werden. Ansonsten gibt es keine Auskunft.


    Wenn kein Kundenkennwort hinterlegt ist, gibt es 3 Legitimationskriterien:
    - Rufnummer
    - Kartennummer
    - Kundenkontonummer
    Von diesen 3 Kriterien müssen mindestens 2 vorliegen.
    Falls der Kunde mit dem betroffenen Handy anruft, dann wird die Rufnummer automatisch übermittelt. Diese automatische Übermittlung gilt genauso, als wenn der Kunde seine Rufnummer mündlich nennen würde. Deshalb fragt der Berater dann nicht nach der Rufnummer.


    Aber wenn z.B. ein Handy gestohlen wird und das Handy so eingerichtet ist, dass man beim Einschalten den PIN eingeben muss, dann kann der Dieb die Rufnummer nicht sehen. Er kann das Handy nicht einschalten und somit kann er auch nicht mit der Karte die Hotline anrufen.
    Der Dieb kann zwar die SIM-Karte heraus nehmen und somit die Kartennummer erfahren. Aber Rufnummer und Kundenkontonummer liegen nicht vor, daher kann er sich nicht legitimieren und er bekommt keine Auskunft.

    Zitat

    Original geschrieben von Fungulus
    Mit dem Datentarif könnte man dann ja auch nicht normal telefonieren, oder seh ich das falsch? Gibt es keine Tarife die gleichzeitiges telefonieren zusammen mit einer Datenflat für weniger als 40 Euro ermöglichen? Ich hätte jedenfalls keine große Lust jedes Mal die Karte zu wechseln wenn ich mal telefonieren will oder immer mit 2 Handys rumzulaufen..


    Der Datentarif ist völlig ungeeignet für die Nutzung mit dem G1. Du würdest für die Internet-Nutzung 4,95 Euro pro Tag Tagesnutzungsgebühr zahlen und kannst nicht damit telefonieren.
    Der Tarif ist also nur zum Erwerb des Gerätes sinnvoll. Nutzen sollte man es mit einem anderen Vertrag.


    Datenflats bei T-Mobile sind leider teuer.
    Weil das G1 zumindest offiziell nicht mit der günstigen Handyflat läuft, müsste man entweder einen Vertrag mit Datenoption web'n'walk L (die Option kostet alleine schon 34,95 Euro) oder einen Vertrag mit inklusiver Datenflat (z.B. die Combi Flat- und Combi Relax-Tarife) wählen.
    Der Tarif mit der kleinsten Grundgebühr und Datenflat wäre dann ein Business S für 0 Euro Grundgebühr ( http://www.t-mobile.de/busines…s/0,10824,15807-_,00.html ), auf dem die Datenflat web'n'walk L für 34,95 Euro gebucht wird.
    Sinnvoller ist aber meines Erachtens eher die Wahl eines Combi Flat oder Combi Relax-Tarifes - da bekommt man für 10 Euro mehr deutlich mehr Leistungen.

    Vielleicht noch zur Erläuterung:
    Bei Datenverträgen kann man entweder ein Datengerät (web'n'walk Stick, web'n'walk Express Card, web'n'walk Compact Card, web'n'walk Box), oder ein Smartphone von BlackBerry oder HTC (die unter dem Namen T-Mobile MDA verkauft werden) bekommen. Das geht auf jeden Fall.


    Das G1 wird ja auch von HTC produziert und unter dem Namen T-Mobile vertrieben. Nur es ist wird nicht unter der Bezeichnung MDA vertrieben. Eine offizielle Aussage darüber, ob das G1 mit Datenverträgen erworben werden kann, gibt es nicht. Da hat sich wohl noch niemand von den Verantwortlichen so recht Gedanken bei der Einführung des Gerätes gemacht. :D


    Es ist dann letztendlich so etwas wie eine Grauzone.
    Da steckt wohl die Argumentation "G1 ist ein HTC-Smartphone, HTC-Smartphones gehen bei Datenverträgen, also wird das akzeptiert" dahinter.
    Wie gesagt: Bei 2 Kunden habe ich schon gesehen, dass genau diese Kombination akzeptiert wurde.


    Auf jeden Fall lässt sich das G1 jedoch zum selben Gerätepreis mit jedem Sprachtarif buchen - auch mit dem Business S mit Handy für 8,93 Euro Grundgebühren pro Monat.

    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    T-Mobile braucht die selber nicht.


    Die prüfen die Daten und wenn alles stimmt wird portiert.


    Ich musste nichts dergleichen vorlegen.


    Es ist aber besser, wenn die Kündigungsbestätigung vorliegt.


    Dort steht ja unter anderem der Kündigungstermin. Eine Rufnummernportierung kann ja nur innerhalb einer bestimmten Frist nach Deaktivierung des Vertrages beim alten Provider durchgeführt werden, Und sie kann natürlich auch erst nach Beendigung des Vertrages beim alten Provider erfolgen. Mit der Kündigungsbestätigung sind die Termine klar zu sehen und so kann man gleich sagen, ob es aufgrund der Termine geht oder nicht.


    Außerdem sieht man auf der Kündigungsbestätigung, unter welchem Vertragspartner der Vertrag beim alten Provider läuft.
    Der Vertragspartner beim alten Provider und der Vertragspartner beim neuen Provider müssen Zeichen für Zeichen 100%ig übereinstimmen - sonst wird die Portierung abgelehnt. Wenn beim alten Provider "Hans Peter Meier" Vertragspartner ist, und auf dem Portierungsauftrag steht "Hans-Peter Meier", dann wird der alte Provider die Portierung ablehnen, weil es sich um unterschiedliche Vertragspartner (einmal ohne Bindestrich, einmal mit Bindestrich) handelt.

    Zitat

    Original geschrieben von gonzo224
    Falls es nicht durch geht, kann man ja innerhalb von 14 Tagen den Vertrag
    stornieren oder?

    ´


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vertrag dann überhaupt eingerichtet wird. Dann wird T-Mobile sich beim Kunden melden und fragen, ob der Vertrag stattdessen mit einem anderen Gerät eingerichtet werden soll.



    Übrigens: Der web'n'walk Connect mit Dayflat geht auch in Kombination mit allen BlackBerrys (siehe http://www.t-mobile.de/busines…56-_3-0-541-0-10-,00.html ) und MDAs (sind die HTC-Geräte; siehe http://www.t-mobile.de/busines…56-_3-0-181-0-10-,00.html ).
    Das MDA Vario III hat Netlock, alle anderen Geräte haben keinen Lock.


    Die Preise, die dort stehen, gelten auch für den wnw Connect; es sind die Preise ohne Mehrwertsteuer und ohne Berücksichtigung von Endgeräte-Rabatten. Und das geht bei BlackBerrys und MDAs garantiert!