ZitatOriginal geschrieben von halphas
Reicht es wenn man in den Widerspruch schreibt, dass Leistung und abgerechneter Preis nicht vereinbahrungsgemäß sind? Es gab hier ja (außer bitte mach unser Dach) keine Vereinbarung. Sollte man das als einzigen Grund schreiben (damit man nichts falsches schreibt) oder sollte man noch reinschreiben dass man das alles prüfen lassen wird über einen Gutacher oder ähnliches bzw gleich andeuten dass man Rechtbeistand anstrebt?
Einer Rechnung kannst du ja nicht so einfach "widersprechen", zumal die Leistung ja unzweifelhaft in Anspruch genommen wurde. Schreiben würde *ich* gar nichts, aber mal dort anrufen, ob nicht ein Irrtum bzgl. der abgerechneten Stunden vorliegt. Dann sieht man ja, wie die reagieren.
Vermutlich werden die frech werden. Dann kommentarlos auflegen und entweder gleich einen Anwalt aufsuchen oder zusammen mit der Versicherung an einer Lösung arbeiten, oder beides ;).