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Re: iPhone 4S oder lieber auf das iPhone 5 warten?
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Original geschrieben von Fatal3ty
Grund: Viele wurde mich wegen Blackberry ausgelacht oder belästigt, sogar in unseren Bekannte, weil es veraltet sei und die Tonne kloppen solle.
:mad:
Nicht veraltet, nur anders ;).
Zitat
Ich nutze auschließlich:
- viel Internet surfen
- viel Chatten, SMS und Email schreiben
- Musik und Videos abspielen
- organisiere Kalender und schreibe Notizen auf
- Bauchbare Spiele fürs zwischendurch
Alles anzeigen
Dann ist eigentlich ein Android-Gerät für dich noch besser, da der Internet-Browser bei Android um Klassen besser, als bei iPhone ist. Der Rest ist ziemlich gleichwertig.
Zitat
Lohnt sich es einen iPhone 4S gleich zulegen, oder soll ich so lange warten, bis es iPhone 5 auf dem Markt kommt?
Wenn dann gleich das 5er - wenn der Preis egal ist ;). Wenn der Preis nicht egal ist, dann ein gut erhaltenes 3GS und beim 5er dann zuschlagen, sobald das 6er angekündigt ist ;).
Oder gleich einen schönen Androiden
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Original geschrieben von Bigbamboo
Die meisten Rechtsschutzversicherungen stellen heutzutage allerdings auf das Datum des Schadeneintritts ab, d.h. würden auch leisten, wenn sie nach dem BU-Antrag, aber vor dem Eintritt des Problems (hier: Ablehnung der BU-Leistung) abgeschlossen wurden.
Aktuell bei einem Kollegen, Ablehnung der Kostenübernahme im Streit gegen den BU-Versicherer, weil Abschluss des BU-Vertrages *vor* Abschluss der Rechtsschutz.
Es handelt sich bei dem RS-Versicherer um die HUK.
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Original geschrieben von DRS
Hallo Merlin,
ich habe das Kartenmaterial offline auf dem iPhone liegen, das geht in der neuen Version von Skobbler.
Die neue Version benötigt trotzdem für das Neuberechnen der Route eine Internetverbindung, von daher ist Skobbler immer noch kein vollwertiges Offline-Navi.
Das macht schon eine Menge aus.
Du solltest wirklich auf eine echte Offline-Navi-Lösung wechseln. Leider gibt es keine Testversion von Navigon, aber eventuell hat ja ein Bekannter von dir ein iPhone mit Navigon, welches du mal testen kannst.
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Zitat
Original geschrieben von DRS
mein iPhone 4 hat sich mit Skobbler
Dein "Problem" ist höchstwahrscheinlich Skobbler, nicht das GPS-Modul. Skobbler braucht doch eine Datenverbindung um Routen neuberechnen oder Karten laden zu können.
Setze lieber auf ein Offline-Navigations-Programm wie Navigon oder TomTom.
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Original geschrieben von DRS
Gerade in Großstädten mit hohen Häuserzeilen oder in schlecht versorgten Gebieten ist das aber etwas "schwachbrüstig".
War beim 3G so. Beim 4er ist es mir noch nicht aufgefallen, dass es schlechter als eine GPS-Maus wäre, aber vermutlich bin ich einfach nicht oft genug in NYC unterwegs ;).
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Genehmigt? 
Klar, mach nur. Ist ja deine Entscheidung.
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Original geschrieben von ap0ll0
Aber nicht wenn er ein 2G hat 
Für den Preis des Adapters + GPS-Moduls kann man sicherlich ein 3S kaufen
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Original geschrieben von xoduz
Weshalb _vor_ dem Abschluss der BU? Wenn ich ich in 25 Jahren mit der BU streiten sollte, ist es doch hoffentlich für die Rechtsschutz irrevelant, wenn sie ein Jahr nach der BU abgeschlossen wurde.
Nein, ist es nicht. Alle Streitigkeiten, die aus Vertragsabschlüssen resultieren, die *vor* dem Abschluss der RS liegen, darfst schön selbst zahlen ;).
stanglwirt: eine "alte" Rechtsschutzversicherung hat eine Nachleistungspflicht, allerdings gilt die nur drei Jahre lang - also den RS am besten nicht wechseln ;).
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Re: Gibt es ein Y-Kabel für den Apple-Anschluss?
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Original geschrieben von DRS
ich möchte an mein iPhone ein GPS-Dongle anschließen:
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Ich weiß, dass es GPS auch über Bluetooth gibt. Wenn ich ein GPS-Modul ohne Akku habe, ist mir das aber lieber (und ich kann Bluetooth generell deaktiviert lassen bei meinem iPhone).
Zu welchem Zweck, wenn man fragen darf, denn dass das iPhone auch einen integrierten GPS-Empfänger hat, ist dir doch bekannt, oder? 
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Original geschrieben von Jannis71
Gibts da nicht aber diese 5 Jahre Regel? Also das die Versicherung nur innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre zurücktreten kann wenn man was verschwiegen hat?
Jein ;). War das Veschweigen fahrlässig dann gelten die fünf Jahre für Rücktritt und Kündigung, bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gelten 10 Jahre, aber die Leistungskürzung bleibt immer.
Man tut sich also in jedem Fall keinen Gefallen damit und impliziert bereits ein späteres Gerichtsverfahren - wohl dem, der *vor* Abschluss der BU auch eine Rechtsschutz abgeschlossen hat
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Re: keine psychischen Probleme
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Original geschrieben von ITelefon1337
Hallo, solltest Du aus irgendeinem Grund einmal beim Psychologen gewesen sein, bitte gib das nicht an
Einer der gefährlichsten Ratschläge überhaupt.
Im Leistungsfall wird die komplette Krankenakte geprüft und dann kommt auch dieser "Besuch" ans Tageslicht mit dem Ergebnis, dass die Versicherung den Vertrag wegen schwerer Obliegenheitsverletzung rückabwickeln und man daher keine Leistung bekommen wird - wenn es schlecht läuft. Auf jeden Fall muss man mit einer erheblichen Leistungskürzung rechnen, vor allem wenn man wegen eines psychischen Problems BU wird (was auch statistisch gesehen, am wahrscheinlichsten ist).
Gerade bei der BU sollte man schon sehr ehrlich sein. Im Zweifelsfall eine Risikovorprüfung machen lassen, dann kommt die eventuelle Ablehnung nicht in die Datenbank und man ist nicht "gebrandmarkt" ;).