Beiträge von orlet

    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Tja, dann ist die Sache doch sowieso klar:
    Du wolltest versichert, er verschickt unversichert, ... Das Risiko geht dann zu seinen Lasten, d.h. er muss Dir das Gerät ersetzen - fertig!
    Chris


    es sei denn, eine Nachforschung, so sie möglich ist, ergäbe, dass das Päckchen abgegeben wurde ...


    Ein Schelm wer böses ...


    Orlet


    PS: Ist nicht gegen den Frager gerichtet, ich will hier niemanden etwas unterstellen.

    Hi Netzwerkservice,


    hast Du bereits einen Link auf eine neuere Fassung der Preisliste im PDF?


    http://www.arcor.de/pdf/arcor/…reise_leistungen_1004.pdf


    wird mir zwar beim Tarifwechseln (deren Apache tuts wieder ;) ) angeboten, ist aber eben der Stand 1004.


    Und ein http://www.arcor.de/pdf/arcor/…reise_leistungen_1104.pdf tut es leider nicht.


    Insbesondere suche ich nach einer Bestätigung, das der Wechsel von Arcor ISDN + DSL768 + DSL flat wirklich kostenfrei ist.


    Orlet

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    ...
    Die Rückgewährpflicht des Verkäufer bezgl. ursprünglichen Portokosten ist auch nicht unumstritten, ich würde die Portkosten zu den vom (Kaufpreis)Rückgewährschuldner empfangenen Leistungen rechnen und eine Rückforderung über § 346 I, II annnehmen. ...


    hi booner,
    diesen Teil sehe ich etwas anders. Die Zusendung der Ware verstehe ich als Dienstleistung des Unternehmers, wofür er ja schliesslich auch einen Gegenwert erhält.


    Nun ist aber diese Dienstleistung zum Zeitpunkt des Widerufs bereits aufgebraucht. Folglich steht dem Unternehmer ein Erstattungsanspruch für den Gebrauch/Verbrauch dieses Teils seiner Leistungen zu. Daher keine Rückerstattung der Hinsendekosten im Widerufsfall.


    orlet

    Zitat

    [i]... erklärst du ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangst von ihm Zug um Zug gegen Rücksendung des P900 nebst erhaltenem Zubehör die Rückerstattung von Kaufpreis, Porto und Rücksendekosten.


    ...


    Weiterhin kannst du den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.


    also beides geht nicht: Beim Rücktritt vom Vertrag wird der Vertrag als von Anfang an storniert betrachtet, wesshalb auch alle empfangenen Güter zurückzugeben sind. Dann fehlt Dir aber die Anspruchsgrundlage für einen Schadenersatz.


    Wenn Du den willst, darfst Du den Vertrag eben nicht kündigen/stornieren/zurücktreten.


    Du setzt ihm eine Nachfrist von 14 Tagen und erklärst, spätere Sendungen nicht mehr anzunehmen und Schadenersatz zu fordern.


    Zum Schadenersatz: Suche Dir einen Anbieter für das fehlende Zubehör, addiere auf, was das kostet und das ist die Höhe des SchE. Selbst wenn das mehr ist, als Du für Phone + Zubehör bei diesem Anbieter bezahlt hast, dann hat der Verkäufer Pech gehabt.
    (Achtung an alle Schadenfrohe: Das geht im Prinzip auch andersherum, nimmt ein Käufer die Ware nicht ab, verscherbelt man die an den nächstbesten und fordert die Differenz als SchE vom säumigen Käufer.)

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Wenn jemand zu einer Auktion die Versandkosten von 15? angibt und es dann als normales Postpaket für 6,70? verschickt... geht das mit rechten Dingen zu?


    -SF³


    Ich hatte gerade dieses Problem, aber von der anderen Seite aus gesehen:
    Ich gebe dem TT mal folgendes zu bedenken: Ein gewerblicher Verkäufer trägt in D das volle Versandrisiko, also auch für die Beschädigung der Ware auf dem Transportweg.


    Nun gibt es die einfache Lösung: Abwälzung des Risiko auf Dritte (Auf Käufer geht nicht), sprich die Post. Diese Lösung heisst Paket und kostet entsprechend.
    Alternative ist, Risiko selber tragen und z.B. als simplen Brief versenden.
    Hat zur Folge, dass man schutzlos dasteht, wenn der Käufer behauptet, die Ware gar nicht oder beschädigt erhalten zu haben. Dann muss man nochmal liefern.


    Und nun frage ich: Ist es dann nicht mindestens gerechtfertigt, für den Versand 6,70 statt der 1,44 Portokosten zu verlangen?
    Denn der Kunde hat ja genausowenog Versandrisiko zu tragen, wie bei einem Versand als Postpaket.


    Wohlgemerkt: Wir reden hier ausschliesslich von in der Beschreibung angegebenen Versandkosten.
    Wenn Dir die 15 Euro nicht passen, warum bietest Du dann? Lass es doch, oder mindere Dein Gebot entsprechend.


    Aus einer anderen Sicht betrachtet: Wenn Du wüsstest, wieviel der Verkäufer für die Ware bezahlt hat, würdest Du daraus evtl. auch eine Kaufpreisminderung herausschlagen wollen, so nach dem Motto: Der hat ja viel zu viel verdient?


    Orest

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Man nehme sich eine halbe Stunde Zeit, etwas Kreativität, zwei email-Adressen bei zwei unbekannten Freemailern (z.B. terra.es), die keine Rückschlüsse auf deine Person erlauben ( etwa 43r4hefu432@terra.es), lege mit diesen kreativen Daten über ebay.com zwei Accounts in Ländern an, in denen Ebay noch keine eigene Dependance besitzt (meinetwegen Griechenland) und bringe etwas Pepp in die Auktion :D


    Das ist wohl die beste Rache :top:


    nix für ungut, booner. Ich finde aber, Du stehst mit Deinen Ausführungen schon recht nah am Abgrund. Stichwort: Aufforderung zu ...


    Orest

    Re: Re: Gerät nach Verkauf die Treppe runtergefallen, wie vorgehen?


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hast du in dem Angebot offengelegt, dass du in Stellvertretung für deinen Bekannten handelst?


    Wird er wohl nicht getan haben, dann hätte EBay die Auktion wohl gecancelt. Kommisionsgeschäfte erlaubt EBay nur den Verkaufsagenten, dazu bedarf es aber mindestens 100 Bewertuungen mit mind. 98 oder 99%.


    Im Prinzip hast Du recht. Und ich finde das auch sehr unfait von Arcor. Aber: Ein Neukunde muss ja auch die Bereitstellungsbebühr zahlen (Deren Sin ich bis heute nicht begreife, ist ja wie ein Eintrittsgeld im Supermarkt). Die beträgt wohl neuerding ca. 100 ?. Da ist die Wechselgebühr von ca. 50 ? ein regelrechtes Schnäppchen. Sollte aber wie bisher die Anschlussgebühr entfallen, dann wäre es wirklich unfäir gegenüber Bestandskunden.


    Zum CbC: Kann man denn von einem Arcor-Anchluss aus nicht die Arcor-CbC-Vorwahl verwenden?


    Orest