Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
    ... er hat "Garantie und Gewährleistung" nicht ausgeschlossen.
    Da müsste doch dann sowieso was zu machen sein, wenn Du auf
    anderem Wege nicht an ihn rankommst. Richtig?



    Chris


    Jau, das ist mir auch direkt aufgefallen. Aber: Was mach ich wenn ich nciht an ihn rankomme, wenn er sich nicht meldet usw.. Denn dann steh ich auf dem Schlauch. Anrufen? Nach Oldenburg fahren? Zum Anwalt? Mahnbescheid? ICh weiss es nicht :)


    -Andi-

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  • Schriftlich eine Frist zur Nachlieferung setzen und dann den Anwalt einschalten, wenn er den versprochen Umfang nicht liefern kann oder will.


    Du kannst dadurch auch jederzeit vom Geschäft zurücktreten, da der Gegenstand des Kaufvertrages nicht erfüllt worden ist.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Steht eigentlich alles eindeutig im Angebot, du hast Anspruch auf Lieferung und Übereignung von:


    - Lieferschein v. 12.08.04
    - SyncStation
    - Headset
    - Sw-CD


    bezüglich des Ersatzstiftes steht nichts dabei, deshalb hast du auch nur Anspruch auf den einen Stift.



    Da der Verkäufer bezüglich des fehlenden Zubehörs den Kaufvertrag nicht erfüllt hat, steht dir weiterhin ein Anspruch auf Lieferung und Übereignung des fehlenden Zubehörs aus § 433 I 1 BGB zu.


    Du solltest dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung des Zubehörs unter gleichzeitger Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag bei nicht fristgemäßer Nachlieferung setzen.


    Sollte der Verkäufer das Zubehör nicht fristgemäß nachliefern, erklärst du ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangst von ihm Zug um Zug gegen Rücksendung des P900 nebst erhaltenem Zubehör die Rückerstattung von Kaufpreis, Porto und Rücksendekosten.


    Weiterhin kannst du den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.


    Über die weiteren Maßnahmen würde ich mir erst Gedanken machen, wenn es soweit ist. Gib ihm 14 Tage und dann sehen wir weiter...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Sieh an: Heute kam ne SMS vom Verkäufer in der er sich vielmals entschuldigt hat und versprach die fehlenden Sachen heute noch nachzuschicken, da es sich um eine Verwechslung gehandelt habe ( :confused: ). Ich bin gespannt :)


    -Andi-

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  • Neues "Prob"


    Hallöchen,
    Ich hab folgende Frage. Hab nen GameBoy Pocket + 2 Spiele + Kamera bei Ebay Sonntag eingestellt.


    Bieten: 1 €
    Sofortkauf: 50 €


    Die ganzen Tag ging garnix, kein mensch hat geboten, gestern hat jemand zugeschlagen, per Sofortkauf. Ich mich schon innerlich gefreut.


    Die Bieterin hat 0 Bewertungen und ist seit 6 Wochen angemeldet. Die Adresse, die bei Ebay hinterlegt war, existiert wirklich. Es handelt sich um eine Ärztin.
    Soweit so gut.


    Jedoch war ich verwirrt, als ich eine Email bekam, indem sie schrieb, ich soll ihr meine Zahlungsadresse mitteilen, denn sie möchte gerne per Nachnahme bezahlen :confused:
    Ich bin deshalb so :confused: weil es eigentlich doch nicht sein kann, dass eine Ärztin Nachnahme von Vorkasse nicht unterscheiden kann und sich dann noch so komisch ausdruckt. Zumal, wer zahlt 50 € für so ein "altes" Gerät, ich dachte eher an ein Schlussgebot von max. 20 €
    Hab ihr dann eine Email geschickt indem ich ihr nochmal kurz erklärt habe, wie alles funktioniert zwecks Nachnahme bzw. Vorkasse.
    Mal abwarten, was ich erhalte, aber es ist doch schon kurios, was meint ihr?


    Dominik

  • Re: Neues "Prob"


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    [...]
    Mal abwarten, was ich erhalte, aber es ist doch schon kurios, was meint ihr?


    Dominik


    Warum,ich denke mal als E..y Neuling möchte Sie nur auf Nummer sicher gehen.
    Vielleicht kennt Sie sich auch bei den GB's nicht aus,deshalb der hohe Betrag.


    Frage: Warum stellst Du den als SK 50 Mücken ein und bist dann perplex wenn es einer nimmt :confused:


    Sei doch froh.....


    yox

    Nix..............

  • Re: Re: Neues "Prob"


    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Frage: Warum stellst Du den als SK 50 Mücken ein und bist dann perplex wenn es einer nimmt :confused:


    Sei doch froh.....


    yox


    Klar, ich hab 50 € eingegeben, damit evtl. doch einer zuschlägt. Immerhin ist ja alles in bester Qualität ;)


    Naja, wollte nur auf Nummer sicher gehen, Ebay Accounts hacken ist ja auch immer möglich...

  • Zitat

    [i]... erklärst du ihm den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangst von ihm Zug um Zug gegen Rücksendung des P900 nebst erhaltenem Zubehör die Rückerstattung von Kaufpreis, Porto und Rücksendekosten.


    ...


    Weiterhin kannst du den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.


    also beides geht nicht: Beim Rücktritt vom Vertrag wird der Vertrag als von Anfang an storniert betrachtet, wesshalb auch alle empfangenen Güter zurückzugeben sind. Dann fehlt Dir aber die Anspruchsgrundlage für einen Schadenersatz.


    Wenn Du den willst, darfst Du den Vertrag eben nicht kündigen/stornieren/zurücktreten.


    Du setzt ihm eine Nachfrist von 14 Tagen und erklärst, spätere Sendungen nicht mehr anzunehmen und Schadenersatz zu fordern.


    Zum Schadenersatz: Suche Dir einen Anbieter für das fehlende Zubehör, addiere auf, was das kostet und das ist die Höhe des SchE. Selbst wenn das mehr ist, als Du für Phone + Zubehör bei diesem Anbieter bezahlt hast, dann hat der Verkäufer Pech gehabt.
    (Achtung an alle Schadenfrohe: Das geht im Prinzip auch andersherum, nimmt ein Käufer die Ware nicht ab, verscherbelt man die an den nächstbesten und fordert die Differenz als SchE vom säumigen Käufer.)


  • So? Und wozu gibts dann den 325 BGB? Und woher nimmst du die ex-tunc Wirkung der Rücktrittserklärung?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • so, habe hier nun auch mal wieder einen Fall anzubieten.


    es geht um diesen Artikel: MT50


    Der Verkäufer hat sich nun beklagt, dass kein Akku und kein Ladekabel geliefert wurden. (Bitte die Artikelbeschreibung lesen)


    Verkäufer möchte nun den Kaufbetrag + 10 Euro rücküberwiesen bekommen, andernfalls möchte er scheinbar eine Anzeige bei der Polizei machen.


    Frage mich immer wieder, wie Leute auf solche Gedankengänge kommen. :rolleyes:

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