ZitatOriginal geschrieben von me too.
... er hat "Garantie und Gewährleistung" nicht ausgeschlossen.
Da müsste doch dann sowieso was zu machen sein, wenn Du auf
anderem Wege nicht an ihn rankommst. Richtig?
Chris
Jau, das ist mir auch direkt aufgefallen. Aber: Was mach ich wenn ich nciht an ihn rankomme, wenn er sich nicht meldet usw.. Denn dann steh ich auf dem Schlauch. Anrufen? Nach Oldenburg fahren? Zum Anwalt? Mahnbescheid? ICh weiss es nicht ![]()
-Andi-