Beiträge von orlet

    Ähem,


    das Verbindungskabel Splitter-DSL-Modem soll so kurz als möglich ausfallen. Desshalb halt ich persönlich auch nix von diesen Fritz-PCI oder USB-Modems.


    Mein Rat: Verkauf das Ding, kauf Dir ein stinknormales DSL-Modem und eine Netzwerkkarte. Dann kommt zwischen Modem und LAN-Karte eine stinknormales Cat5-Netzwerkkabel und Ruhe ist.


    Statt des blanken Modems könnte natürlich im Keller auch ein (W)Lan-Router mit integriertem DSL-Modem werkeln.


    Orest

    Zitat

    Original geschrieben von Kuh127 Ich würde mir außerdem noch überlegen, ob man nicht mal bei der Verbraucherzentrale um Rat fragt.
    Die dürfen zwar soviel ich weiß keine einzelfallbezogene Rechtsberatung machen, können aber sicherlich qualifiziertere Tipps zum Vorgehen geben, als dies hier im Forum möglich ist.


    Ein weiterer Ansprechpartner wäre uU. die Anwaltskammer. Die haben eigentlich immer ein offenes Ohr, wenn eines ihrer (Schwarzen?) Schäflein mal wieder über die Stränge schlägt. Das Schlimmste was passieren kann, ist, dass das andere Ohr genau so offen ist - hier rein, da raus.


    Noch ein Denkanstoss: Markennamen hin oder her, solange sie die Domän nict nutzt, verletzt sie doch gar keine Markenrechte? Und eine Unterlassungserklärung kann nicht gegen eine zukünftig möglicherweise stattfindende Rechtsverletzung wirken, nur gegen eine bestehende. Oder irre ich mich da?


    Orest

    wenn Du willst, gar nix.


    Suche Dir einen Siemens-Laden in der Nähe, die stellen Dir eine analoge Telefonanlage gegen eine monatliche Gebühr kostenfrei (war zumindest mal so). Die richten das auch alles ein.


    Weiterverbunden wird dann über die R-Taste.


    Im Prinzip tut es aber auch jeder beliebige A/B-Wandler mit der gewünschten Anzahl von Ports, da ich bei einer solchen Problematik eh auf ISDN orientieren würde.


    Das gibt weniger Spannungen im Haus.


    Orest

    Zitat

    oraussetzung für die Annahme eines Anscheinsbeweises ist, dass sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt


    da ist dann aber schon gGrips gefragt, sich einen "nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensverlauf" auszudenken. Und Grips ist das einzige, was es bei EBay Mangelware ist.


    BTW: "Modemkabel versteckt, Sohnemann nimmt einfach das von der PS" finde ich köstlich.


    Orest

    wie soll die externe IP des DSL-Routers auch konfigurierbar sein? Diese wird diesem ja schliesslich vom I-Net-Provider zugewiesen. Da wäre schon mal der erste Ansatz: Feste IP. OK, kostet etwas mehr, ist aber die sauberste Lösung.


    Zweite Variante: Der Router hat einen integrierten DYNDNS-Client. Aber Vorsicht: Es gab mal probleme mit den in der Firmware von Routern enthaltenen Clients, dass die zu oft die Datenbank aktualisiert haben, was DYNDNS gar nicht mochte.


    Prinzipiell ist es auch möglich, die DynDNS-Datenbank via Webbrowser zu aktualisieren. Dazu einfach von einem interen PC aus DynDNS ansurfen, der http-Server erkennt dann selbständig die externe IP des Routers. Problem: Kein Automatismus bei Neueinwahl.


    Schau mal nach, ob ein solcher Client in der Firmware des Routers integriert und dokumentiert ist. Wenn nicht, empfehle ich, einen alten PC (286er; 8 MB; Floppy oder FlashCardReader und zwei NIC reicht) zum DSL-Router umzufunktionieren (http://www.fli4l.de).


    Orest


    PS: Welche Ziel-IP gibst Du denn beim Remote-Desktop ein? Oder meinst Du Remote-Unterstützung, dass sind zwei Paar Stiefel.

    die Frage ist eigentlich, wofür bracuht der Empfänger die Rechnung?


    Braucht er sie zum Vorsteuerabzug, so muss die genaue Adresse des Rechnungsempfängers mit drauf (siehe geposteter Link).

    Zitat

    Praktische Bedeutung Diese Formalien sind für den Empfänger der Rechnung wichtig: Nur wenn die Rechnung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, kann er die in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer als Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.


    Braucht er sie "nur" als Nachweis über den abgeschlossenen Kaufvertrag, so müssen die im Link genannten Dinge nicht unbedingt mit drauf, schliesslich hat ein Kaufvertrag keine Formerfordernis.


    In der Praxis jedenfalls hat es sich eingebürgert, die Vorsteuer-Abzugsfähigkeits-Kriterien halt immer einzuhalten.


    Oder interpretiere ich das jetzt zu haarspalterisch und aus dem Steuerrecht heraus ergibt sich implizit doch ein Formerfordernis des Rechnungslegers?


    Orest