Frage zu Domainrecht (eine Freundin hat Ärger)

  • Ich schildere einfach nur mal, was mir dazu einfällt: Abzocke!


    Da deine Bekannte sowieso keine Kohle hat würde ich nun selbst aktiv werden, ohne auf den Abmahnfuzzi überhaupt einzugehen. Also direkt an den Künstler oder an das Management oder was auch immer.


    Dann schildern, dies sollte eine Fanpage werden, aber man würde die Domain ihm natürlich sofort geben, warum man nicht einfach mal per Brief angefragt hat usw. usw.


    Möglichkeit 1: Der Künstler weiß gar nicht von der Abmahnung. Dann ist es Abzocke von der Kanzlei und ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen.


    Möglichkeit 2: Der Künstler ist nicht über die näheren Umstände informiert und ihm ist der Vorgang eigentlich peinlich. Dann sollte man eine Lösung finden können.


    Möglichkeit 3: Der Künstler weiß davon und ist ein Ar***. Dann würde ich ihm mal zu überlegen geben, ob er sich vorstellen könne, daß eine Anfrage bei RTL, SAT1, Pro7 etc. über seinen Umgang mit den Fans eventuell einen Fernsehbericht wert wäre. Bei dem Streitwert von 125.000 Euro mit Sicherheit ja.

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  • ich würde ähnlich verfahren.lass sie doch einfach unabhängig von dem anwaltsschreiben einfach dem künstler die domain anbieten.


    sie könnte ja auch dem künstler anbieten mit ihm gemeinsam und bei kostenteilung oder sogar übernahme in seinem sinne die domain offiziell zu führen.


    lehnt der künstler die übernahme der domain ab,dann hat sie ein offizielles schreiben,womit sie alle forderungen des anwalts abweist.sie darf sie dann wegen dem markenrecht nicht benutzen,aber das macht sie ja auch nicht.


    will der künstler die domain,dann kriegt er sie einfach und das problem ist vom tisch.man sollte dann nur festhalten(in einem kauf-vertrag oder übernahme-vertrag),das damit alle forderungen im zusammenhang mit dem unberechtigten besitz der domain erledigt sind.


    hat der künstler interesse an einem forum für sich,dann kann sie vielleicht sogar hochoffiziell die fan-page wieder aufbauen und sich von dem künstler unterstützen lassen.das ist ihr "persil-schein",das sie die domain führen darf und für die form muss sie sich eben mit dem künstler einigen.(ob er dann inhaber der domain ist oder sie etc)


    bleibt der künstler dabei und lässt seine forderungen über den anwalt durchsetzen,denn würd ich den image-schädigenden weg über die medien gehen.die 1300euro ist denen eine gute story sicher wert.auch erst in dem moment würd ich einen anwalt hinzuziehen.da hilft dann aber ein entsprechender verlag auch gern aus.


    und bei der grössenordnung macht ein gerichtsprozess auch keinen schaden mehr.das sind imho dann eben 200euro mehr oder so.ausserdem wird vor gericht dann auch mit ziemlicher sicherheit die summe entsprechend korrigiert,erst recht,wenn der künstler noch nix vergleichbares installiert hat und auch keine konkurenz zu seiner online-präsenz befürchten muss.und vor gericht kann sie es alle mal auf ne ratenzahlung akommen lassen.dann sinds eben zwei raten mehr...


    mit an den künstler wenden mein ich natürlich auch stellvertretend dessen agentur.was mich persönlich interessieren würde,handelt es sich denn um einen bekannten künstler,vorallem hier in deutschland?
    gruss rainer

    Christian Urban -- deine Sig bringts auf den Punkt :D

  • Was die Rechtslage angeht, möchte ich mich zurückhalten, da ich hiervon nichts verstehe.
    Was den Druck auf den Künstler mittels Medien angeht, so bezweifle ich, dass das viel bringen wird:
    1. Ist das Thema nicht so originell, dass die Sender (und nur das macht Sinn, eine regionale Tageszeitung beeindruckt wenig) Schlange stehen.


    2. Zitat von rainer 610:

    Zitat

    die 1300euro ist denen eine gute story sicher wert


    Seriöse Medien zahlen in der Regel nicht für eine Story. Denn das würde die Glaubwürdigkeit und Objektivität in Mitleidenschaft ziehen.


    3. Treten die Künstler die Rechte zur Nutzung ihres Namens oft auch an die Plattenfirmen ab, die dann auch entsprechend der Ansprechpartner sind.


    Was unter Umständen interessant sein könnte:
    Liegt bei der Denic ein DISPUTE-Eintrag vor? Ist dieser nicht eingetragen, könnte man das vorgegebene Interesse der Kanzlei, den Namen zu schützen, doch in Frage stellen.
    Das ändert zwar an der momentanen Situation nichts, ist aber für einen Prozess unter Umständen hilfreich.


    Ich würde mir außerdem noch überlegen, ob man nicht mal bei der Verbraucherzentrale um Rat fragt.
    Die dürfen zwar soviel ich weiß keine einzelfallbezogene Rechtsberatung machen, können aber sicherlich qualifiziertere Tipps zum Vorgehen geben, als dies hier im Forum möglich ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kuh127
    Liegt bei der Denic ein DISPUTE-Eintrag vor? Ist dieser nicht eingetragen, könnte man das vorgegebene Interesse der Kanzlei, den Namen zu schützen, doch in Frage gestellt werden.

    Das stimmt wieder ... insofern es sich um eine .de Domain handelt, bei anderen NICs gibt es imho nichts vergleichbares.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kuh127 Ich würde mir außerdem noch überlegen, ob man nicht mal bei der Verbraucherzentrale um Rat fragt.
    Die dürfen zwar soviel ich weiß keine einzelfallbezogene Rechtsberatung machen, können aber sicherlich qualifiziertere Tipps zum Vorgehen geben, als dies hier im Forum möglich ist.


    Ein weiterer Ansprechpartner wäre uU. die Anwaltskammer. Die haben eigentlich immer ein offenes Ohr, wenn eines ihrer (Schwarzen?) Schäflein mal wieder über die Stränge schlägt. Das Schlimmste was passieren kann, ist, dass das andere Ohr genau so offen ist - hier rein, da raus.


    Noch ein Denkanstoss: Markennamen hin oder her, solange sie die Domän nict nutzt, verletzt sie doch gar keine Markenrechte? Und eine Unterlassungserklärung kann nicht gegen eine zukünftig möglicherweise stattfindende Rechtsverletzung wirken, nur gegen eine bestehende. Oder irre ich mich da?


    Orest

  • Hilfe könntest Du in folgenden Newsgroups bekommen:


    de.soc.recht.datennetze


    oder


    de.soc.recht.marken+urheber


    (unser Günni, wenn er es denn wirklich ist, postet auch in diesen NGs)

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Erstberatungshilfe.


    :confused: Dieser Begriff ist mir im Rahmen meiner Tätigkeit noch nie begegnet!? Diesen Begriff sieht das Beratungshilfegesetz (BerHG) auch nicht vor.


    Es gibt Sonderregelungen für die Bundesländer Bremen, Hamburg und Berlin. Es würde mich jedoch stark wundern, wenn dort von der Beratungshilfe nach dem BerHG nur eine Beratung und nicht auch mehrere Schreiben des Anwalts an die Gegenseite umfasst wären.


    Ich habe eher wenig Fälle mit Beratungshilfe, bin daher nicht der Spezialist in dieser Hinsicht. Eien derartige Abweichung vom BerHG würde mich jedoch sehr wundern.


    Zitat

    Original geschrieben von rainer610
    und bei der grössenordnung macht ein gerichtsprozess auch keinen schaden mehr.das sind imho dann eben 200euro mehr oder so.


    Das ist schlicht und einfach falsch! Der Gerichtsverfahren kann im Falle des Verlusts mehrere Tausend € kosten (eigene Anwaltsgebühren, fremde Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren).


    EDIT:
    Im schlechtesten Fall kostet der verlorene Prozess in erster Instanz: € 12.874,16


    und wenn zwei Instanzen verloren gehen: € 25.854,35!


    Wie gesagt, im schlechtesten Fall, es muss nicht soweit kommen und vorausgesetzt der Streitwert bleibt bei € 125.000 . Wollte dies nur mal verdeutlichen, daher das EDIT




    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Ich habe mal einem sehr netten Anwalt, der mit einem blog im Netz aktiv ist, die Sache geschrieben und bekam eben folgende Antwort:



    Ich weiß nicht, ob ich den Namen des Anwalts nennen darf, auf jeden Fall mal von mir ein dickes DANKESCHÖN an ihn!!!

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat von CLK:

    Zitat

    Ich weiß nicht, ob ich den Namen des Anwalts nennen darf


    Ich würde es vorsichtshalber sein lassen.

  • ich hab auch mal kurz mit meinem anwalt telefoniert.


    imho siehts so aus,das erstmal nix strafbares vorliegt.wenn gegenüber dem inhaber der rechte an dem namen zum ausdruck gebracht wird,das man bereit ist,die domain abzutreten oder sie in seinem sinne zu führen siehts sogar noch besser aus.


    was das honorar betrifft,wenn der streitwert bei 125.000 euro bleibt,dann kriegt der anwalt tatsächlich 12xx euro bis zur aussergerichtlichen einigung.
    was mein anwalt nicht genau sagen konnte ist,das die summe wohl sittenwidrig(so oder ähnlich hat es mir der anwalt erklärt) ist von der höhe.das liegt aber ganz an der bedeutung des künstlers,was seine rechte wert sind und was für ihn für ein schaden entsteht(was ja durch die nichtbenutzung nicht der fall ist)


    wenn du dich also anwaltlich vertreten lässt und es zu ner aussergerichtlichen einigung kommt und die anwaltsgebühren aufgerechnet werden,dann kostets ca 12xxeuro.
    wenn es allerdings beim einfachen schriftsatz bleibt(aufgrund der sittenwidrigkeit ),dann soll es wohl erheblich billiger abgehen,weil dann der anwalt nicht nach streitwert abrechnet sondern nach aufwand abrechnen kann(ich hab den nicht genau verstanden.imho ist er dann rechtsberater und nicht vertreter,da gibts wohl nen unterschied bei der abrechnung)
    ausserdem wird höchstwahrscheinlich auch der streitwert geändert werden müssen und dann schauts mit dem honorar auch anders aus.


    frag doch am besten mal bei ner rechtsschutzversicherung an,ob die den fall übernehmen.wenn ja,dann lass deine freundin die domain verschenken.und dann kriegt der anwalt einfach nen brief,wo drin steht,das sie nicht mehr inhaberin der domain ist und wer das ist.ist zwar nicht ganz "sauber" der weg,aber imho ne chance zu nem besseren anwalt zu kommen...


    alternative wäre drauf ankommen lassen.wenn es ihr wirtschaftlich eh nicht so gut geht,dann wird das gericht auch raten oder sowas festlegen,wenn sie denn überhaupt verliert.


    das ist nur ne persönliche einschätzung.ich hab zwar mal meinen anwalt gefragt,damit ich hier nicht totalen müll erzähle,aber imho solltest du das zumindest dringend mal anschauen lassen.ich denke,dazu ist dieses forum auch eher ungeeignet.


    was die medien betrifft,wenn es ein grosses interesse an dem künstler gibt seitens der medien,dann gibt es auch ein interesse an dem fall.die ~1300euro mein ich auch nicht in echtem geld,sondern das ein verlag/sender anbietet,den fall mit ihren eigenen anwälten zu übernehmen.und es gibt verlage,die auf die art agieren,schlicht um ihre eigenen anwälte zu bezahlen.

    Christian Urban -- deine Sig bringts auf den Punkt :D

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