Beiträge von orlet

    nein, ich denke, das ist normal.


    Frühere Windows kannten nur die Variante mit dem "Durchklickern" bis zum NB, um dessen Freigaben zu erkennen.


    XP scannt die eigene Arbeitsgruppe selbständig nach solchen Ordnern und trägt diese "Netzwerkressourcen" in die Netzwerkumgebung ein.


    Viele Tipps und Tricks raten dazu, den hierfür benötigten Dienst abzuschalten. Bessere Tipps und Tricks verweissen auf die Ordnereinstellung "Automatisch nach Netzwerkordnern und Druckern suchen" hin.


    Du kannnst den zweiten Ordner auch manuell eintragen: "Netzwerkressource hinzufügen".


    Orlet

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Das kapiere ich jetzt aber nicht, wieso schrammt er an einem gewerblichen Anbieter vorbei :confused:
    Er ist doch derjenige der verkauft hat und der Käufer hat halt ein zweites gekauft und es steht der verdacht, dass er den zweiten nicht haben will!
    Wieso sollte er die Füsse still halten, wenn gerade die Gefahr besteht, nicht sein Geld zu bekommen!
    gruß mayday7


    Ist aber nicht das einzige Handy der letzten Tage, welches er verkauft hat. Und gekauft hat er auch noch ein paar, dass sieht alles sehr nach Handel mit Gewinnerzielungsabsicht aus.


    Davon ist jetzt einer schiefgegangen. Mein Rat: Vertrag in gegenseitigem Einverständnis nicht abschliessen, dann gibt es auch sofort die Gebühren zurück, Artikel relisten (keine doppelte Angebotsgebühr).


    Ist nervig, macht keinen Spass, aber warum heisses Blut wegen diesen Spinnern machen.


    Orlet

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was macht dich in deiner juristischen Meinung eigentlich immer so sicher?


    Kennst du LG Bonn, Az.: 2 O 472/03 ?


    Solche Diskussionen wie diese, die mir immer wieder neue Erkenntnisse bringen, zum Beispiel Deinen Link.


    Ich hatte schon zum Ausdruck gebracht, dass es eine juristische Gradwanderung ist, Ansprüche gegen den Vater zu erheben.


    Der von Dir zitierte Fall könnte in einem ganz entscheidenen Aspekt vom hier vorliegenden abweichen:
    Der Vater hat seine Zugangsdaten freiwillig und bewusst dem Sohn übergeben, in Deinem Fall ist von "Missbräuchlicher" Beschaffung der Daten die Rede.


    Nimmt man nun noch hinzu, dass bei eBay P18 gilt, so gibt ein Anbieter entgegen Deines SV sehr wohl zu erkennen, dass er auch nur an P18 verkaufen will, in dem Vertrauen, auch nur P18-Kontrahenten anzutreffen.


    Mit seiner freiwilligen Überlassung der Daten greift der Vater hier zumindest grob fahrlässig in das Vertrauen auf den Rechtsschein ein, wesshalb ihm die Vertretung zuzurechnen ist.


    Zitat

    käme allein eine Haftung im Rahmen der Anscheinsvollmacht in Betracht. Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Beklagte zurechenbar den Rechtsschein für die Identität des tatsächlichen Bieters mit ihm als dem Inhaber des Mitgliedsnamens gesetzt hat



    Und jetzt wieder Du ...


    Macht, wenn ich mich verrechne 1,51 Euro. Wobei, wenn man es genau nimmt, bekommst Du auch diese Gebühren wieder, wenn Du den Artikel "Wiedereinstellst". Andererseits: Sollte der Ersatzverkauf weniger Ertrag bringen als die jetzige Auktion, hast Du einen Anspruch gegen den VATER auf Ausgleich. Genauso, wie Du jetzt eigentlich einen Anspruch gegen den VATER hast, das Notebook abzunehmen und zu bezahlen. Wenn er seine Zugangsdaten bzw. seinen PC seinem Sohn zur Verfügung stellt, dann sind ihm die damit geschlossenen Rechstgeschäfte zuzurechnen, also nix mit Minderjährig und nicht geschäftsfähig.


    Aber das ist mit Sicherheit Stress, das durchzuboxen. Nur bevor Du jetzt allzu großzügig auf die 1,51 verzichtest, solltest Du alle Aspekte berücksichtigen.


    Orlet

    moment, ich stand ganz normal wie vorgeschrieben in meine Parklücke. Und da soll ich umkehren, nochmal einsteigen, rausfahren, warten, damit der gnädge Herr über meine Parklücke hinweg seine ungewöhnliche Parkposition verlassen kann?


    Und beim Brötchenessen habe ich darauf gewartet, dass er hinter meinen Auto verschwindet, wo er "zur Rache" erstmal zum stehen gekommen ist. Sonst hätte jetzt er eine fette Beule.

    Da hab ich doch auch noch einen:


    letztens vor unserem kleinen Bäcker um die Ecke: Der Ärmste hat extra 4 Parkplatze anlegen müssen, die ragen nun quer zur Fahrbahn in seinen Garten.


    Und was macht so ein Traumtänzer? Lässt seinen Wagen über zwei Parkbuchten hinweg längs zur Fahrbahn fallen. Hinter ihm hatte schon ein grosser Transporter Platz gefunden. Mir blieb nix anderes übrig, als mich direkt vor seine Schnauze zu stellen.


    Da Träumerli gerade aus dem Laden kam, wollte er mir doch glatt eine Beschwerde an die Backe drücken, ich solle ihn gefälligst rauslassen.


    Bin erstmal in Ruhe einkaufen gegangen. Als ich rauskam, hatte er sich gerade so rausgekämpft. Musste natürlich nun erstmal auf der Strasse hinter meinen Wagen "parken", so als kleine Retourkutsche. Hielt zwar den ganzen Verkehr auf, aber das hat ihn wenig gestört.


    Ich hab´ ihm seinen Spass gelassen und erstmal in aller Ruhe ein Brötchen verdrückt.

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    ...
    Es gibt Strecken, wo z.B. die rechte und mittlere Spur ein Tempolimit haben, dann musst Du eventuell auf die linke, wenn Du 130 fahren willst, aber das ist die absolute Ausnahme.


    echt? Du verschaukelst mich!

    jaja, das kastrierte XP Home.


    XP Home ist nicht für den Netzwerkeinsatz gedacht, viel zu viele Optionen sind da deaktiviert.


    Also: Abschalten der vereinfachten Freigabe geht nicht bei Home, deshalb gibt es bei Home kein Register "Sicherheit".


    Und eine vernünftige User-Verwaltung gibts auch nicht.


    Wenn der Unterbau (Protokolle) steht, braucht es noch die nötigen Rechte zur Nutzung der Freigabe.


    Um eine Freigabe nutzen zu können, muss der Benutzer sowohl auf die Freigabe selbst Zugriff haben, als auch auf den eigentlichen Ordner im Dateisystem.


    Meldet sich ein XP bei einem anderen, wird der Benutzername des anmeldenten Systems übermitelt und versucht, sich mit diesem Namen anzumelden. Gibts den Namen nicht, wird man als gast eingestuft (Insofern Gastkonto aktiviert).


    Also muss jetzt der Gast die Rechte bekommen: Das Recht die Freigabe zu nutzen und auch das Recht, den Ordner im Dateisystem zu bekommen.


    Aber fragt mich jetzt bitte nicht, wie zweiteres bei Home gesetzt wird. Evtl. syncronisiert das die vereinfachte Freigabe, wenn man den Ordner freigibt und dem Gast Vollzugriff gewährt, aber wie gesagt: Home ist nicht Netzwerktauglich.


    Ach ja, als wer oder was man sich eingeloggt hat, erkennt man unter Systemsteuerung Verwaltung Computerverwaltung Freigegeben Ordner Sitzungen; achtet aber auf den letzten Eintrag, ob man Gast ist. Das hat mir schon oft die Augen geöffnet.