Hallo Fans dieser äusserst amüsanten Problematik:
Also, Bilder oder so hatte ich ja nicht bekommen, nur das Rücksendeavis vom Kunden.
Ich hatte dem Kunden daraufhin folgende Mail gesandt:
Zitat
Wenn wir was erreichen wollen, müssen wir schon zusammenarbeiten.
Ich bitte Sie eindringlich, das Gerät zum jetzigen Zeitpunkt NICHT zurückzusenden.
Andernfalls muss ich davon ausgehen, dass die Beschädigungen auf dem Rücktransport entstanden und damit Ihrem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
Nochmals meine Bitte:
Bitte schildern Sie mir die Art der Beschädigung verbal oder per Bild. Halten Sie die Ware zur Begutachtung durch DPD bereit. Ich finde eine Lösung, aber nicht, wenn Sie gegen mich arbeiten.
Daraufhin klingelte das Telefon und in einen wesentlich harmonischerem Gespräch konnte ich den Kunden davon überzeugen, die Ware nicht zurückzusenden.
Meiner Bitte nach Fotos konnte er mangels Digi-Cam nicht nachkommen. Macht nix, Ware steht ja bei ihm und kann von DPD begutachtet werden.
Allerdings hatte ich auch nicht vor, ohne konkreten Nachweis einfach eine Ersatzlieferung auf Reisen zu schicken.
So weit, so gut. Dachte ich.
Aus Richtung DPD herrschte natürlich reichlich Funkstille, doch vom Kunden hörte ich kurz darauf etwas:
UPS steht vor der Tür und drückt mir einen UPS-Express-Saver in die Hand. Dazu am PC dann eine Mail vom Kunden, dass er vom Kauf zurücktritt und ich ihm sein Geld rücküberweisen soll.
Stinksauer ob seines unabgestimmten Rücksendens habe ich ihm zunächst nur eine Gutschrift erstellt und mir vorbehalten, die Auszahlung zurückzuhalten.
Und zwar bis ich von DPD die Bestätigung habe, dass die Rücksendung nicht relevant ist.
Jetzt habe ich eine Reihe böser Mails mit übelsten Beschimpfungen und eine Strafanzeige beim Staatsanwalt an der Backe.
Zitat
bei einer Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde mir erklärt, dieses sei ein bekanntes und strafbares Verhalten um über die Frist zum Rücktritt vom Vertrag zu kommen.
Nun wissen Sie was Sie zu tun haben.
...
Was die Gutschrift betrift, ist sie keinen Heller wert. Warum? Weil Sie probleme mit der Wahrheit haben. Deshalb kann ich mich auf die Gutschrift nicht verlassen.
Wären Sie ein honoriger Mitbürger hätten Sie die Rücküberweisung längst erledigt.
Hätten Sie eine reine Weste, würden Sie sich nicht als Lügner bezeichnen lassen.
...
Sie brauchen sich nicht zu bemühen, ich werde am Montag gegen Sie Strafantrag stellen, da können Sie sich dann rechtfertigen.
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Heute kommt ein Brief von DPD, dass das "Paket ohne Beschädigungsvermerk ... und vom Empfänger gegen vorbehaltlose Quittung" abgeliefert wurde. Als Anlage die Roll-Out-Karte. Nur ist dort weit und breit nix von meinem Kunden zu sehen.
Also Anruf (gut, ich war auf 180). Naja, schriftlich Widerspruch und dann wird das so seine 14 Tage dauern. Macht ja nix, Geld wächst auf Bäumen und so offensichtlich ist der Fehler in der ABlehnung ja nun auch wieder nicht.
Blieb das Problem mit der Rücksendung: Ja, dass wäre gar kein Problem, wenn ich das Paket noch hätte. Hab ich, genau so, wie es mir der UPSer in die Hand gedrückt hat. Super. Können Sie mir das vielleicht schriftlich geben? NEIN!
*ähem; grübel; überleg*
Aber dann können Sie mir schriftlich geben, dass es vielleicht DOCH relevant ist.
NEIN!
Wie jetzt? Naja, er wüsste ja nicht, ob das wirklich wieder da ist. AHA? Jetzt habe ich schon zwei, die mich der Lüge bezichtigen.
Dann wurde es ziemlich patzig: Ich soll halt schriftlich Widerspruch einlegen und Auf Wiederhören. Aufgelegt.
Im übrigen: Das Paket sieht aus, als hätte jemand eine Trittleiter benötigt oder sowas. Der PC im Inneren (Luftpolsterfolie und Styropor-Formstücke) total verbeult, selbst die Ecken über dem Netzteil, was eigentlich die stabilste Stelle ist. Die Styropor-Formstück total zerbröselt. Keine Ahnung, was die damit gemacht haben.
Zitat
Verdeckte Schäden sind doch für die Spediteure immer Verpackungsmängel... weiß man doch
Leider wahr. Aber schliesslich verschicken wir den Inhalt ja nur, damit die Verpackung ausgefüllt ist und nicht kaputtgeht.
So, gefrustet, aber erstmal von der Seele geschrieben
Orlet