Nachbar nimmt beschädigte Paketsendung an - wer haftet?

  • Zitat

    Original geschrieben von orlet Ausserdem befürchte ich halt, dass sich DPD mit "ohne Vermerk abgeliefert" herausredet, obwohl die Verpackung beschädigt ist.


    Haftet da nun der Nachbar, weil er die Ansprüche aus Transportversicherung mit seiner vorbehaltlosen Annahme verwirkt hat, oder doch noch DPD?


    Der Nachbar haftet auf jeden Fall NICHT! Ohne Vermerk abgeliefert ist auch rel. unwichtig, da der Schaden auch später noch angezeigt werden kann (z.b. innere Schäden, die nicht direkt erkennbar waren). Von dem her ganz ruhig.


    Wichtig: Erst mal dem Depot (schriftlich) melden, kannst vorab auch noch telefonieren, was alles nötig ist, wohin zu senden, etc. Und vom Kunden Fotos zukommen lassen, stellte sich immer als recht hilfreich raus.


    Es läuft auf eine Sache zwischen DPD und Dir raus!


    Zur Laufzeit: Solche Aussagen ignorieren! Kommt immer wieder vor. Es gibt Kunden die jammern, wenn das Paket erst nach 18 Stunden ankommt. Naja, 18 Stunden ist ja auch unverschämt lange ;)

  • der bringt mich um den Verstand:
    Hatte gestern um genauere Beschreibung der Beschädigung gebeten, evtl. wäre ja auch mal ein Foto möglich.


    Null Reaktion, jetzt diese Mail:


    Zitat


    Hallo,
    Ich werde hnen dasGerät heute zurückschicken mit UPS. Mit einem zerbrochenen Gerät kann ich nichts anfangen.
    Gruß
    H. Schucht


    Damit werden alle Beweise vernichtet, DPD schiebts auf UPS, UPS schiebts auf DPD.
    Ich habe ihm erstmal per Mail "untersagt", die Ware zurückzusenden.


    Was macht man, wenn sich der Kunde derart unkooperativ verhält?


    -Orlet

  • Ich würd ihm fast schon Betrug unterstellen, wer weiß wie er seinen Hals aus der Schlinge zieht. Komisch wenn keinerlei Beweise dann mehr vorhanden sind, würd mich stutzig machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    @No Idea: wenn ich mich nicht ganz täusche, IST orlet der Verkäufer ;)


    Ooops, hab ich irgendwie durcheinandergebracht, ändert aber nur die "Blickrichtung", nicht die Sachlage.
    Der Kunde muss zunächstmal gegenüber dem Verkäufer den Transportschaden nachweisen . Tut er das nicht, kann er keinen Schadenersatz bekommen.
    orlet: Melde auf jeden Fall erstmal den Schaden an DPD, wenn der Kunde den Transportschaden doch noch nachweist kannst du dich mit denen sonst wegen der 7 Tagesfrist rumschlagen.

  • Hallo Fans dieser äusserst amüsanten Problematik:


    Also, Bilder oder so hatte ich ja nicht bekommen, nur das Rücksendeavis vom Kunden.


    Ich hatte dem Kunden daraufhin folgende Mail gesandt:


    Zitat

    Wenn wir was erreichen wollen, müssen wir schon zusammenarbeiten.
    Ich bitte Sie eindringlich, das Gerät zum jetzigen Zeitpunkt NICHT zurückzusenden.


    Andernfalls muss ich davon ausgehen, dass die Beschädigungen auf dem Rücktransport entstanden und damit Ihrem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.


    Nochmals meine Bitte:
    Bitte schildern Sie mir die Art der Beschädigung verbal oder per Bild. Halten Sie die Ware zur Begutachtung durch DPD bereit. Ich finde eine Lösung, aber nicht, wenn Sie gegen mich arbeiten.


    Daraufhin klingelte das Telefon und in einen wesentlich harmonischerem Gespräch konnte ich den Kunden davon überzeugen, die Ware nicht zurückzusenden.
    Meiner Bitte nach Fotos konnte er mangels Digi-Cam nicht nachkommen. Macht nix, Ware steht ja bei ihm und kann von DPD begutachtet werden.
    Allerdings hatte ich auch nicht vor, ohne konkreten Nachweis einfach eine Ersatzlieferung auf Reisen zu schicken.


    So weit, so gut. Dachte ich.


    Aus Richtung DPD herrschte natürlich reichlich Funkstille, doch vom Kunden hörte ich kurz darauf etwas:
    UPS steht vor der Tür und drückt mir einen UPS-Express-Saver in die Hand. Dazu am PC dann eine Mail vom Kunden, dass er vom Kauf zurücktritt und ich ihm sein Geld rücküberweisen soll.


    Stinksauer ob seines unabgestimmten Rücksendens habe ich ihm zunächst nur eine Gutschrift erstellt und mir vorbehalten, die Auszahlung zurückzuhalten.
    Und zwar bis ich von DPD die Bestätigung habe, dass die Rücksendung nicht relevant ist.
    Jetzt habe ich eine Reihe böser Mails mit übelsten Beschimpfungen und eine Strafanzeige beim Staatsanwalt an der Backe.



    Heute kommt ein Brief von DPD, dass das "Paket ohne Beschädigungsvermerk ... und vom Empfänger gegen vorbehaltlose Quittung" abgeliefert wurde. Als Anlage die Roll-Out-Karte. Nur ist dort weit und breit nix von meinem Kunden zu sehen.
    Also Anruf (gut, ich war auf 180). Naja, schriftlich Widerspruch und dann wird das so seine 14 Tage dauern. Macht ja nix, Geld wächst auf Bäumen und so offensichtlich ist der Fehler in der ABlehnung ja nun auch wieder nicht.


    Blieb das Problem mit der Rücksendung: Ja, dass wäre gar kein Problem, wenn ich das Paket noch hätte. Hab ich, genau so, wie es mir der UPSer in die Hand gedrückt hat. Super. Können Sie mir das vielleicht schriftlich geben? NEIN!
    *ähem; grübel; überleg*
    Aber dann können Sie mir schriftlich geben, dass es vielleicht DOCH relevant ist.
    NEIN!
    Wie jetzt? Naja, er wüsste ja nicht, ob das wirklich wieder da ist. AHA? Jetzt habe ich schon zwei, die mich der Lüge bezichtigen.
    Dann wurde es ziemlich patzig: Ich soll halt schriftlich Widerspruch einlegen und Auf Wiederhören. Aufgelegt.


    Im übrigen: Das Paket sieht aus, als hätte jemand eine Trittleiter benötigt oder sowas. Der PC im Inneren (Luftpolsterfolie und Styropor-Formstücke) total verbeult, selbst die Ecken über dem Netzteil, was eigentlich die stabilste Stelle ist. Die Styropor-Formstück total zerbröselt. Keine Ahnung, was die damit gemacht haben.


    Zitat

    Verdeckte Schäden sind doch für die Spediteure immer Verpackungsmängel... weiß man doch


    Leider wahr. Aber schliesslich verschicken wir den Inhalt ja nur, damit die Verpackung ausgefüllt ist und nicht kaputtgeht.


    So, gefrustet, aber erstmal von der Seele geschrieben


    Orlet

  • Der Kunde muss aber wohl nur dann die Beschädigung nachweisen und melden, wenn er das Paket selbst entgegengenommen hat. Hat er es vom Nachbarn beschädigt erhalten und hat dieser keine Postvollmacht, so ist der Paketdienst selbst schuld, wenn er es dem Nachbarn gibt.


    Nimmt der Empfänger es aber vom Nachbarn an, dann muss er den Schaden sofort melden. Da das aber schon bei Annahme hätte geschehen müssen, könnte das problematisch werden. Ich persönlich würde daher als Empfänger das Paket lieber gar nicht bekommen oder herrenlos im Flur liegen gehabt haben wollen, da dann die Verwantwortung des Paketdienstes in jedem Fall greift und ich nich nachher noch meinen Nachbarn verklagen muss, der laut Paketdienst die Sendung so zugerichtet hat und dafür verantwortlich ist, da er ja den Empfang der äußerlich unbeschädigten Sendun quittiert hat.


    Nun hat der Empfänger aber die Lieferung bereits per E-Mail bestätigt. Er sollte schnellstmöglich beim Versandunternehmen reklamieren und klären, welche Schritte einzuleiten sind. Hier sollte dem Empfänger umgehend mitgeteilt werden, dass die Schadensmeldung umgehend zu erfolgen hat. Wie es beim Versand an Privatkunden jedoch rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Evtl. ist der Empfänger schon auf der rechtlich sicheren Seite, wenn er umgehend den Absender informiert hat. und das scheint ja wohl erfolgt zu sein.


    Daher sollte der Absender auch schnellstmöglich von seiner Seite her an das Versandunternehmen herantreten. Im Übrigen muss er das bei den meisten Logistik-Unternehmen sowieso, da nur der Absender mit dem Unternehmen einen Vertrag eingeht und auch für die Rückforderung des Geldes im Schadensfall verantwortlich und zuständig ist. Ob und wie man das an den Empfänger abtreten kann weiß ich nicht.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • jaja, Nebelfelsen. Das ist ja alles schon geschehen. Empfänger (Privat) hat Versender (Firma) umgehend informiert. Firma hat Schadensmeldung an DPD eingereicht.
    Das DPD sich jetzt mit "Wir haben eine Unterschrift" rausredet, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist meine Sache (Versender).


    Das Problem ist halt, dass der Kunde noch immer keine korrekte Ware hat, also noch immer einen Anspruch gegen den Versender auf Lieferung. Reicht hier jetzt die blosse Behauptung "Ist kaputt" oder hat der Versender nicht doch Anrecht auf irgendeine Art von Beweis, detailierte Schadensbeschreibung, Foto, Zeugenaussage?


    Einzig die Beweisführung durch Rücksendung ist problematisch, da damit die Beweise des Versenders gegen DPD "zerstört" werden. Sendet der Empfänger die Ware, hier auch noch gegen die ausdrückliche Anweisung des Versenders, doch zurück, steckt der Versender in der Zwickmühle.


    Es ist halt zu befürchten, dass sich DPD mit der Rücksendung (ist da kaputt gegangen) rausredet. Muss dann der Versender, der ohne die Rücksendung den Beweis für seinen Anspruch gegen DPD noch hätte, den Schaden tragen oder muss das der Empfänger tuen, weil er den Beweis vernichtet hat.


    Hinsichtlich DPD halte ich die Sache für eindeutiger: DPD hat nicht an den Empfänger ausgeliefert. Ob sie die Ware zwischenzeitlich an korrekt an einen Erfüllungsgehilfen (Nachbar) übergeben haben, oder mal eben über den Nordpol flogen, ist mir ziemlich egal. Beim Empfänger ist sie defekt (auch äusserlich, also offener Transportschaden) angekommen. Keine Ahnung, wie sich DPD in diesem Falle den Annahmevorbehalt vorstellt. Gegenüber dem Nachbarn als Erfüllungsgehilfe?
    Man hat fast das Gefühl: "Ups, ist kaputt gegangen. Dann gebe ichs schnell dem Nachbarn, der wirds schon nehmen. Ist ja nicht sein Problem und ich habe meine Unterschrift."

  • Zitat

    Original geschrieben von orlet
    jaja, Nebelfelsen. Das ist ja alles schon geschehen. Empfänger (Privat) hat Versender (Firma) umgehend informiert. Firma hat Schadensmeldung an DPD eingereicht.
    Das DPD sich jetzt mit "Wir haben eine Unterschrift" rausredet, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist meine Sache (Versender).


    Das Problem ist halt, dass der Kunde noch immer keine korrekte Ware hat, also noch immer einen Anspruch gegen den Versender auf Lieferung. Reicht hier jetzt die blosse Behauptung "Ist kaputt" oder hat der Versender nicht doch Anrecht auf irgendeine Art von Beweis, detailierte Schadensbeschreibung, Foto, Zeugenaussage?


    Was kann der Verbraucher dafür? Du bedienst dich zur Erfüllung deiner Verpflichtungen der Paketdienste. Du trägst bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ware von diesen dem Kunden wie geschuldet übergeben wird das Risiko einer Beschädigung bzw. Zerstörung der Kaufsache.


    Der Kunde hat das Teil als nicht erfüllungstauglich zurückgewiesen. Er hatte also weiterhin einen Erfüllunsganspruch gegen dich. Mittlerweile hat er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Dazu hätte er die Sache nichteinmal zurückschicken müssen.


    Der Rückversand infolge des Verbraucherwiderrufes erfolgt übrigens ebenfalls auf deine Gefahr. Überweise dem Kunden den Kaufpreis samt Rückporto und gut ist. Alles weitere fällt in deine Riskikosphäre.


    Das nächste Mal einen Paketdienst auswählen, der sich keine Ersatzzustellung vorbehält.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was kann der Verbraucher dafür? Du bedienst dich zur Erfüllung deiner Verpflichtungen der Paketdienste. Du trägst bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ware von diesen dem Kunden wie geschuldet übergeben wird das Risiko einer Beschädigung bzw. Zerstörung der Kaufsache.


    Bis hierher gar keine Einwände ...


    Zitat


    Der Kunde hat das Teil als nicht erfüllungstauglich zurückgewiesen. Er hatte also weiterhin einen Erfüllunsganspruch gegen dich.


    Weis nicht, ob das ganz korrekt ist. Erfüllt wurde ja, aber mangelhaft. Bleibt dann der ursprüngliche Erfüllungsanspruch bestehen, oder tritt an seine Stelle ein Schadenersatzanspruch. Möglicherweise aber auch egal.
    Das die Ware beschädigt ist, ist aber zunächst erstmal nur eine Behauptung des Kunden, ohne das er diese, trotz Aufforderung, bewiesen hätte. Ich habe ja nicht einmal ein verbale detailierte Beschreibung der Störung erhalten, lediglich "... ist Totalschaden". Reicht also die blosse Behauptung für den "Anspruch" auf Ersatzlieferung?


    Zitat


    Mittlerweile hat er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Dazu hätte er die Sache nichteinmal zurückschicken müssen.


    Einspruch: §357 II S1. Zurückschicken muss er, es sei denn ich erlasse ihm die Rücksendepflicht. Hier habe ich es ihm ausdrücklich untersagt. Das schränkt sein Widerufsrecht auch nicht zu seinem Nachteil ein, da er den Wideruf auch rein schriftlich hätte erklären können.
    Wäre es so gelaufen, er hätte sein Geld schon lange zurück.
    Im übrigen habe ich ihm seinen Rückzahlungsanspruch auch in Form einer Gutschrift schriftlich bestätigt.


    Mein Problem ist, dass die in meinem Augen vom Kunden zu vertretende eigenmächtige Rücksendung meine Beweise gegen DPD möglicherweise zerstört hat. Und mir nunmehr aufgrund der fehlenden Beweise kein SchE-Anspruch gegen DPD mehr zusteht.
    Und dafür kann der Verbraucher etwas, weil er hier eigenmächtig gegen meinen ausdrücklichen Willen die Ware zurückgesandt hat. DAFÜR mache ich ihn haftbar, nicht für den Schaden am Gerät an sich.


    Zitat


    Der Rückversand infolge des Verbraucherwiderrufes erfolgt übrigens ebenfalls auf deine Gefahr.


    Auch unstrittig. Dazu gehört aber auch, dass es gerade nicht zurückgeschickt wird, wenn ich das nicht will.


    Zusammenfassend:
    Beschädigte Ware begründet Anrecht auf Ersatzlieferung - ok, aber muss dann die Beschädigung nachgewiesen werden?
    Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Versenders - ok, aber hat dann der Versender nicht das Recht, die Rücklieferung zu untersagen? Wenn der Versender schon das Risiko trägt, hat er dann nicht das Recht, die Regeln zu bestimmen?

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