Nachbar nimmt beschädigte Paketsendung an - wer haftet?

  • Hi Community,
    helft mir mal bitte, wer hier haftet. Vorweg: Gewerblicher Anbieter verkauft an Privat Ware und versendet mit DPD-Paket, welche ja standardmässig versichert sind.


    Jetzt die Mails vom Empfänger (Tonfall bitte ignorieren)




    Wer muss jetzt wen in Haftung nehmen. Der Versender DPD? Der Empfänger den Nachbarn?


    Danke, Orlet


    PS: Wenn es den Admin im Ebay-Problemthread lieber ist, bitte verschieben.

  • Normalerweise der Absender als Auftragsgeber beim Paketdienst.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Probier es auf jeden Fall zuerst beim Verkäufer,
    wenn der das regelt hast du die wenigste Arbeit, außerdem sitzt der gegenüber dem Paketdienst am etwas längeren Hebel als du um das doch noch über die Transportversicheung zu regeln.
    Rechtlich sieht es aber etwas anders aus:
    Wenn die Verpackung unbeschädigt ist, ist es allein das Problem des Verkäufers, für unzureichende Polsterung haftet der Paketdienst nicht. Wenn der Karton aber ernsthaft beschädigt ist wirds kritisch:
    Erkennbar beschädigte Sendungen müssen bei Erhalt reklamiert werden, sonst wirds schwierig von der Transportversicherung was zu bekommen.
    Der Absender kann nur bei unzureichender Verpackung herangezogen werden und derjenige der das Paket angenommen hat hat dir bzw. deinem Paket auch nicht direkt einen Schaden zugefügt.
    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und sowohl Verkäufer als auch Paketdienst sich querstellen solltest du zum Anwalt.

  • @No Idea: wenn ich mich nicht ganz täusche, IST orlet der Verkäufer ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Also:


    Der Schaden bei einem Paket muß zuallererst IMMER vom EMPFÄNGER bei der Spedition reklamiert werden. Das ist auch naheliegend, da nur der Empfänger genaue Informationen über den Zustand der Sendung, Beschädigungen usw. machen kann.


    Dass das Paket bei einem Nachbarn abgegeben wurde, dürfte hier zunächst mal irrelevant sein. Der Empfänger soll halt trotzdem bei der Spedition anrufen und das empfangene Paket reklamieren. Die sollten ihm dann sagen, wie es weitergeht.


    Bei einem Verkauf von gewerblich an privat tritt übrigens AFAIK zum Zeitpunkt der Übergabe der Sendung an die Spedition der Gefahrenübergang auf den Empfänger ein. Also von wegen "Kümmern Sie sich drum"... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • blöde Sache...


    Wichtig wäre:
    a) Empfänger Schaden festhalten, fotografieren, wenn möglich noch von DPD bestätigen lassen und auch an Versender weiterleiten.
    b) Versender DPD kontaktieren, Schadensmeldung aufnehmen lassen. Dann bleibt nur abzuwarten. Für mich als Vertragskunde dauern Schadensreklamationen meist ca. 4-6 Wochen bis zur Regulierung, wobei der letzte glücklicherweise ca. 6 Monate zurücklag. Hier waren es 2 Schäden, welche beide reguliert wurden (1x 25 EUR, 1x 200 EUR).


    D.h. im Endeffekt ist es eher ein Problem des Versenders, nicht der Privatperson in diesem Falle. Dieser muss Ersatz liefern und selber auf die Erstattung warten.


    Recht auf Ersatz hat nur der Versender, da nur dieser mit dem DPD einen Vertrag hat. Hier ist unwesentlich, ob dieser nur über einen Paketshop verschickt hat oder selber einen direkten Vertrag mit dem DPD hat. Zum Zeitpunkt der Übergabe hat der Versender mit dem DPD einen Vertrag abgeschlossen, über die Zustellung des Pakets. Die Regulierung kann immer dauern, je nachdem ob du ein guter Kunde bist oder nicht. Bei ersterem sollte es sicher schneller gehen, wenn du auch dies betonst, dass Du nachweislich guter Kunde warst und das schnell reguliert haben willst.


    Aber allgemein bleibt zu sagen, dass eine Beschädigung immer recht viel Arbeit ist. Unter Umständen wird dann noch rumgestritten, obs passend verpackt war, ... Da ist ein reiner Paketverlust deutlich leichter und mit weniger Aufwand verbunden!


    Viel Glück und Geduld!

  • :) Da ich auch gerade einen "verdeckten" Schaden habe, kann ich Dir sagen das der Versender (Computerversender) innerhalb von 7 Tagen den Schaden melden muss bei DPD.


    Er schickt eine Schadensbeschreibung, den Versendeschein und auch eine Rechnungsbeleg.


    Du musst DPD oder deren Versicherung die Ware zur Besichtigung bereithalten. DPD sagt das sie das innerhalb von 14 Tagen regelt.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

    info@KJnet.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Ich denke das hier der Paketdienst schon regulieren sollte, da sie ja auch an eine falsche Adresse geliefert haben, und evtl. auch dort der Schaden eingetreten sein könnte, was natürlich nicht schlecht wäre, wenn der dortige Falschempfänger das beweisen könnte.

  • Danke, richtig erkannt.
    Ich gehe einfach mal davon aus, dass beim Empfang keine Vorbehalte geltend gemacht wurden.
    Inwieweit die Verpackung beschädigt ist, keine Ahnung. Bei "Totalschaden" ist nun auch wieder alles drin, da ich aber die Art der Verpackung kenne, ist "Totalschaden" nur mit Beschädigung der Verpackung möglich.
    Oder der Kunde übertreibt masslos.


    Aufgrund der ausserordentlich detailierten Schidlerung des Käufers stehe ich nun zwischen allen Stühlen: Einerseits habe ich angesichts des Tonfalles Null Bock (Laufzeit war laut DPD-Tracking vier Tage und davon zwei Tage WE!; versandt wurde am Tag nach Zahlungseingang); andererseits bin ich immer bemüht, meiner Verantwortung als Verkäufer nachzukommen.
    Mache ich jetzt aber bei DPD richtig Druck und dann stellt sich raus, dass nur ein minimaler Schaden vorliegt, fände ich das auch nicht so prickelnd.
    Ist halt schwer, wenn man helfen soll (und will) und keine Informationen bekommt.


    Ausserdem befürchte ich halt, dass sich DPD mit "ohne Vermerk abgeliefert" herausredet, obwohl die Verpackung beschädigt ist.


    Haftet da nun der Nachbar, weil er die Ansprüche aus Transportversicherung mit seiner vorbehaltlosen Annahme verwirkt hat, oder doch noch DPD?

  • Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    :) Da ich auch gerade einen "verdeckten" Schaden habe, kann ich Dir sagen das der Versender (Computerversender) innerhalb von 7 Tagen den Schaden melden muss bei DPD.


    Er schickt eine Schadensbeschreibung, den Versendeschein und auch eine Rechnungsbeleg.


    Die Frist von 7 Tagen steht sogar auf den DPD-Labels drauf. Wobei sich drüber streiten lässt ob 100% zulässig, da die Frist recht kurz ist. Aber wichtig ist auf jeden Fall den Schaden zu melden und selber festzuhalten, wie oben von mir geschrieben! Einfach Kontakt zum zuständigen Depot aufnehmen (immer das Versenderdepot).


    Empfänger sollte Paket bereithalten. Wobei es in Vergangenheit bei mir noch nie gesichtet wurde, da immer detailierte Fotos direkt an den DPD geschickt wurden, per eMail. Dies wurde immer anerkannt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!