Nichts ...
:cool: Du musst auf Werbung nicht mehr reagieren und konntest es - mangels individualisiertem Link - teilweise auch gar nicht.
Beiträge von Lagoon08
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Re: Warum wird meine LTE-Karte(MC7710) nicht vom Sierra AirCard Watcher erkannt?
ZitatOriginal geschrieben von jofleck ... Mit MWConn(5.7V) kann ich Problemlos eine UMTS Verbindung aufbauen. LTE will noch nicht ganz klappen. Die Karte bucht sich zwar ein, aber MWConn kommt damit wohl noch nicht so ganz klar. ...
Das stimmt und Du könntst dazu beitragen, dass es sich ändert. Nimm bitte mal ein Servilog auf und schicke es bitte, ggf. mit ein paar Kommentaren, an Markus Weber: feedback@mwconn.com. Vielleicht lässt sich dann relativ zeitnahe eine Unterstützung implementieren (aber ohne Garantie dafür).
In der Sache kann ich Dir leider nicht helfen ...

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Könnte sein, dass das am Portierungstag noch nicht in alle Datenbanken übertragen ist. Vielleicht wartest Du noch etwas ab?
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OT: Da ist VF offenbar deutlich kundenfreundlicher als congstar ... :cool:
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Was anderes habe ich doch gar nicht geschrieben: lediglich der Tarif ist anders und in den von Dir genannten Punkten auch besser ... :p Die Fragen bezogen sich aber auf Freundschaftswerbung, Aufladung usw. :cool:
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Meiner Erfahrung nach wird zwischen LIDLmobile und FONIC praktisch nicht unterschieden, lediglich der Tarif ist marginal verändert. Also fünf Werbungen LIDLmobile -> FONIC oder FONIC -> LIDLmobile pro Monat - wie es Dir gefällt. O2 Voucher lassen sich bei FONIC nicht mehr aufbuchen, das wurde irgendwann mal geändert.
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EliteSkilled: ... ich kann Dir gerade nicht folgen ... :confused:
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Diese Verfahrensweise lässt sich am besten dort einschränken, wo der Rabatt gewährt wird. Also entweder begrenzt man die erwerbbare Stückzahl der Gutscheine pro Kunde oder man erlaubt damit den Kauf von Prepaid-Guthaben nicht oder ... der Möglichkeiten wären viele ...

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Zitat
Original geschrieben von drueckerdruecker
... Vielleicht könnte der Anbieter ja auch einfach in die AGB aufnehmen, daß Guthaben oberhalb eines Limits nur beträchtlichem Prozentabzug ausgezahlt wird, um der eigenen Verbankung vorzubeugen.
Das dürfte juristisch sauber und gerichtsfest nur sehr schwer zu bewerkstelligen sein. Mit welcher Begründung sollte der (wie auch immer) in Vorleistung gegangene Mobilfunkkunde mit Abschlägen belegt werden können? Eher müsste dann wohl verzinst werden ... :confused: -
Freiminuten gegen Werbung? Ist mir keine Alternative bekannt ...
