Beiträge von AndreFo

    Eure Aussagen passen auf folgende Erfahrung:


    Kunde hat einen alten Genion Tarif mit Mobile-/oder Inside-Option + HZ-Flat, also die erste Flat, 3 Monate frei, wenn man nicht kündigt, 21 Monate LZ der Flat. Will man diese Flat deaktivieren lassen - nach den 3 kostenlosen Monaten, kostet das normalerweise eine "Kulanz"Gebühr von über die Hotline 40€, das triff sich mit den 35€ per 1414 (Selfcare). Der alte Tarif bleibt. Den könnte man dann in die S/M/L/XL Schiene (ggf gegen Gebühr) wechseln.


    Laut Hotline bleibt es. Hast PN. :)

    Re: Re: Telefonisch abgeschlossene Genion Aktion kündbar?



    Irgendwas kann nicht passen:


    Wenn er Genion M mit Handy hat für 20€, kann er entweder für 5€ mehr die L-Aktion (25€) bekommen haben, oder er hat für 15€ mehr den normalen Genion L für 35€ bekommen. Er schreibt zwar weiter untern vom Versuch der Kündigung der L-Aktion, aber ich denke er meint mit "Aktion" den Anruf und das umstellen auf den Genion-L für 35€. Nicht den eigentl. L-Aktions-Tarif.

    Zitat

    Original geschrieben von xmanmulder
    Noch einmal was anderes.
    Weiß jemand, ob bei einem alten O2 Vetrag, bei dem die RUL noch kostenlos ist, die RUL zu Fonic auch kostenlos.


    Warum sollte sie denn nicht kostenfrei sein? Fragen gibts.... *staun*

    Re: Telefonisch abgeschlossene Genion Aktion kündbar?


    Zitat

    Original geschrieben von Tommy601
    Ich fühl mich inzwischen ziemlich geneppt von O2. Immerhin kriegen die jeden Monat alleine gut 60 Euro Grundgebühr von mir, was ich eigendlich auch länger so beibehalten wollte, dafür kann man doch wohl erwarten wenigstens gut behandelt werden! Und stattdessen nur Ärger mit denen, das N93 ist auch schon 2 Wochen weg. Aber ist ne andere Geschichte.


    Wieso Nepp, nur weil du die Zeit verpasst hast ?! Ich finde es unfair es so darzustellen. Soviel dazu. Weiterhin räumt o2 einem bei solchen Aktionen 8! Wochen ein für einen Widerspruch, normal sind 14 Tage.


    Aber als Tipp, versuche es nochmal über die Hotline, mit der Begründung du hast versucht das im Internet rückgängig zu machen und es den Hinweis gab es später zu versuchen. Ich bin mir sehr sicher, bei 10 Tagen ist da auf alle Fälle Kulanz machbar.