Beiträge von nurLeser

    Hast Du Dir wenigstens mal die Mühe gemacht die entsprechende Diskussion zu lesen und zu verfolgen?
    Natürlich kann der Händler mit dem KÄufer einen Vertrag abschliessen, dass er nur dann das Handy zu dem Preis bekommt wenn er die Karten entsprechend der Vertragsabrede nutzt.
    Da das ein von dem eigentlichen Mobilfunkvertrag unabhängiger, eigenstänsiger Vertrag ist, kann man auch nicht von dem Fahlen einer Mindestvertragslaufzeit generell auf die Unwirksamkeit einer 12monatigen Nutzungsverpflichtung schliessen.
    Ob einzelne Vertragsbestandteile Bestand hätten falls es zu einem gerichtlichen Streit käme, wäre nur dann zu klären wenn es denn zu einem solchen PRozess kommt. Fraglich wäre sicherlich eine deutlich über dem tatsächlichen Marktpreis liegende Zahlung für den "Gerätepreis", oder auch eine Fälligkeit wenn man mal nicht exakt monatlich, aber trotzdem regelmässig nutzt.
    Kündigen kann man die o2o sicher jederzeit - aber dann wird man genauso sicher einen dann letztlich vom Gericht festzulegenden Teil dem HÄndler zurückzahlen müssen.
    Immer vorausgesetzt, es wird tatsächlich solch ein Vertrag abgeschlossen - da wir hier alle zu clever sind um das zu tun, wirds wohl schwer mit Erfahrungsberichten.

    Zitat

    Original geschrieben von pimp10
    hi,
    hat jemand zufällig dieses angebot schon abgeschlossen von handyhandy.de?


    Du hast mindestens Kosten von 24 x 8,49€, also knapp 204€.
    Die 2 5230 würden ohne Vertrag so um die 255 - 270€ kosten.
    Für mich zuwenig Ersparnis.

    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Dazu gibts ne neuere Auslegung, ich muß mal suchen.


    Etwas grundsätzlich anderes wirst Du nicht finden.
    Neuer z.B. (und es gibt ja nix was der Deutsche nicht bis zum BGH treibt):


    BGH


    Dabei ging es aber um markierte Abbiegespuren.
    Selbst da gab es letztinstanzlich eine Haftungsteilung.

    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Das stimmt nicht. Wer aus der rechten Spur abbiegt, muß auch in der rechten Spur ankommen.


    Da irrst Du Dich.
    Die Spuren enden an der Kreuzung - mit der einzigen Ausnahme, dass sie auch im Kreuzungsbereich weiterführend markiert sind (also auf der Kreuzung selbst bogenförmig aufgebracht sind).
    Wenn das nicht der Fall ist, gibt es keine einzuhaltenden Spuren und der eng Abbiegende hat keinerlei irgendwie einzuhaltende "Spurpflicht".
    Nachzulesen in den diversen Urteilssammlungen zu "paarweisem Abbiegen".
    So als Einstieg z.B.


    KG Berlin v. 28.06.2004: Grundsätze für das zweispurige Rechtsabbiegen mit und ohne Pfeilmarkierungen

    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Man biegt in eine zweispurige Straße.


    Lies mal nach - das ist unerheblich.
    Wenn Du in zweiter Spur abbiegst, dann folgst Du genausowenig einer Spur wie der eng abbiegende (ausser die Spuren sind tatsächlich um die Kurve herum markiert, was aber eher unüblich ist).


    Zitat

    Was natürlich jeden 10. nicht davon abhält, dass er innerhalb des Abbiegevorgangs einfach mal die Spur wechselt.


    Nochmal: Das ist in aller Regel kein Spurwechsel! Ausschliesslich dann, wenn die Spuren wirklich um die Kurve herum markiert sind (was Du ja für Deinen Fall so beschrieben hast - aber wie gesagt ist das eher die Ausnahme.) Nur und ausschliesslich wenn das so markiert ist, muss man die Spur auch halten. In allen Fällen die ich kenne, sind dann auch die Spuren selbst so mit entsprechenden PFeilen markiert.


    Zitat

    Wenn man dann selbst auf der Spur mit dem weiteren Radius abbiegt, und die Kiste auf der inneren Spur immer weiter zu einem rauskommt, einen schneidet, oder es sogar zum Unfall kommt. Unfassbar!


    Dann hat man in aller Regel als "weit" Abbiegender Schuld. Unfassbar ist eigentlich nur, dass das so wenige wissen und sich entsprechend verhalten.

    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Darf man dann die Mittlere zum Abbiegen nutzen oder nicht? Meiner Meinung nach ja, da dort keine Markierung angegeben. Weiß das jemand?


    Solange keine Markierung vorhanden ist, darf man abbiegen (nach links oder rechts).
    Aber Obacht: Der auf der markierten Spur abbiegende hat die freie Fahrspurwahl in der Strasse in die abgebogen wird - man hat also als "in zweiter Spur abbiegender" dessen Vorfahrt zu achten und keineswegs irgendein Recht, das z.B. der auf der markierten Spur abbiegende rechts fährt und man freie Fahrt auf die linke Spur hat (wenn die betreffende Strasse mehrspurig ist).
    Die allermeisten scheinen das nicht zu wissen.
    Am Besten man googelt mit dem Stichwort "paarweise Abbiegen", dann findet man genug Hinweise und Urteile.
    Ach ja: Und falls da ein grüner Pfeil sein sollte: Rechts abbiegen aus der zweiten Spur ist dann immer ein Rotlichverstoss, weil diese Regelung mit dem Pfeil stets nur für eine einzige Spur gilt, nämlich die ganz rechte.