Beiträge von nurLeser

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    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Da bei vorzeitiger Beendgung eh alle Gebote gestrichen werden, kann es dem Verkäufer doch egal sein wie groß die Drohkulisse ist ;)


    Die Gebote kann man zwar bei eBay rein technisch streichen - damit werden sie aber rein formaljuristisch nicht etwa ungültig.


    @ Dauerposter: Das von Dir beschriebene Vorgehen bedarf dann aber nicht unbedingt das 1€-bebieten einer SK-Auktion, sondern kann so ja bei jeder beliebigen Auktion stattfinden.
    Jeder einigermassen helle Verkäufer (ja, ich weiss, bei eBay nicht immer der Fall...) sollte doch aber wissen, dass ein gestrichener Bieter soviel drohen kann wie er will - die Kontaktdaten bzw. den Verkauf kann er nur gerichtlich erzwingen. Und wer (ausser dem legendären Uhrenkäufer) tut das schon?


    Und zum Ablauf: Wenn man die Kategorien beobachtet und regelmäßig aktualisiert, sieht man die Auktionen eben recht zeitnah - und das Abgeben eines Gebotes auf eine SK-Auktion dient auch dazu, sich die SK-Option quasi zu sichern. Also bieten, überlegen, und dann evtl. Gebot wieder zurücknehmen und die dann wieder mögliche SK-Option nutzen.

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    Original geschrieben von Sliders
    warum eine wirklich absichtliche falsche Artikelbeschreibung kein Betrug ist.


    Eine (nachgewiesen) absichtlich und erkennbar falsche Beschreibung legt durchaus den Verdacht nahe, dass es Betrug sein könnte - habe ich nie bestritten. Z.B. bei dem offensichtlich bei der Polizei aufgeführten Beispiel Neu / Gebraucht.
    Eine Beschreibung die so strittig ist, dass evtl. sogar noch Sachverständige klären müssen ob und wie man sie auslegen kann, ist dagegen von Betrug weit entfernt. Wie gesagt, so wie Du das auslegst, also "alles was meiner Meinung nach falsch beschrieben wurde zeige ich als Betrug an" ist das hanebüchen. Und nur weil man meint ein Recht dazu zu haben, sollte man die Justiz nicht mit jedem Blödsinn belästigen.

    Also dass "die Polizei das auf der Webseite hat", ist noch lange kein Qualitätsmerkmal - ganz im Gegenteil zeigt sich doch, dass sie besser vorsichtiger und genauer formulieren sollten.
    So ziehst du doch aus dieser Formulierung die völlig falsche Schlussfolgerung, man sollte jede Streitigkeit um Gewährleistung / Sachmängel sofort und immer mit einer Anzeige wegen Betruges (den Straftatbestand "falsche Beschreibung" gibt es nach wie vor nicht) begleiten.
    Und das ist und bleibt Blödsinn, denn zum Betrug reicht eine einfache "falsche Beschreibung" bei Weitem nicht.

    Ich glaube nicht, dass dem so ist. Nicht nur, dass jeder Nutzer eine jeweils völlig andere Vorstellung von "Gebrauchsspuren" oder "neuwertig" hat (wie man an den Diskussionen über Kratzer, Kratzerchen und Mikrokratzer auf Handydisplays ja sehr schön beispielhaft sehen kann). Es gibt auch durchaus Gebrauchsgegenstände die bereits bei einmaligem bestimmungsgemäßen Gebrauch solche Spuren aufweisen die sie als nicht mehr neuwertig zeichnen. Ob und wie das bei solchen Boards der Fall ist weiss ich nicht - aber von einer glasklaren Lage zu reden ist doch sehr mutig. Das wird in der Tat wohl nur ein Sachverständiger einigermassen abschliesend klären können.
    Und wer dazu noch gleich "Betrug" schreit, der bewegt sich schon auf getautem Eis.

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Dass es nur einmal gefahren wurde, wenn der Verkäufer dies zur vereinbarten Beschaffenheit macht?


    Aber wie es nach diesem einmaligen Fahren aussieht wird nicht beschrieben - insofern ist es höchst strittig ob hier irgendeine abweichende Beschaffenheit vorliegt. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen dass irgendein Richter zwingend der Meinung sein wird, dass einmaliges Fahres gleichzusetzen sei mit neuwertig.

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    3. Wenn er nicht einsichtig ist: Anzeige wegen Betrug bei der Polizei am nächsten Tag machen. Keine Sorge, Anzeige ist sogar berechtigt laut Polizei Webseite.


    Der Blödsinn wird auch durch Wiederholung nicht wahrer...


    Hier muss man sogar erst mal hinterfragen ob überhaupt eine von der Beschreibung abweichende Beschaffenheit vorliegt. Was sagt denn "einmal gefahren" aus? Im Grunde rein gar nichts. Das kann von 5 Minuten einmal irgendeinen winzigen Hügel hinunter bis "einmal einen Urlaub lang" ausgelegt werden. Explizites zum Zustand wird mit keiner Silbe erwähnt - manch einer bekommt eben mit einer Benzutzung einen Zustand hin den andere durch aussergewöhnliche Hege und Pflege ein Geräteleben lang vermeiden.


    Hier jedenfalls gleich reflexartig "Betrug" und "Anzeige" zu rufen ist ebenso unsinnig wie falsch und voreilig.