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Original geschrieben von AdministratorDr
auf 0 gebremst, ausgestiegen und dem Typen oder der Frau (ja ja auch schon erlebt) gefragt was das soll und ob wir doch mal die Blau-Weißen rufen sollen,
Das finde ich eine wirklich gute Idee - solltest Du unbedingt machen.
Die werden Dir nämlich nach dieser Nötigung den Führerschein gleich entziehen, was ich wiederum auch nur als Glück für alle anderen Verkehrsteilnehmer bezeichnen kann.
Nachdem Du in den letzten Beiträgen gleich mehrmals Straftaten als verkehrserzieherische Massnahmen angekündigt hast, bist Du eindeutig nicht zum Führen eines KFZ geeignet - und damit für mich einer der typischsten grössten Aufreger im Strassenverkehr.
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Original geschrieben von Dauerposter
Bei 2200€ Schaden nach einem ebay Kauf ( Betrüger hat Geld schon bei PP abgezogen) dürfte es mit dem Käuferschutz auch sehr sehr schwierig werden 
Grundsätzlich sind eBay-Käufe in unbegrenzter Höhe "geschützt". Und das betrifft eben gerade auch den Fall, dass der VK sein PP-Konto abgeräumt hat - dann zahlt eben die Versicherung von PP.
Dass das in Abhängigkeit von der Schadenshöhe schwieriger wird ist Spekulation. Sicher wird bei 2000€ genauer geprüft und ermittelt als bei 20€ - aber dem Grunde nach müsste auch das gehen.
Ich habe jedenfalls bislang alles von PP zurückbekommen was ich entsprechend gemaldet habe - das waren aber nur weniger als 0,5% aller Fälle und auch höchstens ca. 30€.
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Re: ebay: Der Paypalzwang ist da!
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Original geschrieben von Dauerposter
Wie wäre es z.B. mit der Vereinbarung, bei Zahlung mit Paypal eine Lieferzeitsverlängerung um 10 Tage mitaufnzunehmen?
Was ich in lezter Zeit öfter mal gelesen habe, ist die Bedingung dass erst geliefert wird wenn das Geld vom PayPal-Konto auf das "echte" Girokonto umgebucht ist. Natürlich verbunden mit dem Hinweis, dass das noch länger dauert als eine normale Überweisung.
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"Sicher" bezahlen mit Paypal - und 2200 Euro sind futsch
Auch da muss man einfach sagen, dass die Käuferin vorher besser mal nachgedacht hätte: Einigermassen "sicher" sind nur PP-Zahlungen über eBay, andere eben nicht.
Da hätte sie besser direkt mit der KK gezahlt - wenn man denn überhaupt so wagemutig sein muss bei einem unbekannten Shop etwas zu extrem ungewöhnlichen Preisen zu bestellen.
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Original geschrieben von murmelchen
Bis 60 km/h auf Autobahnen (...) darf auch rechts Überholt werden.
Das stimmt so natürlich nicht, wie auch aus den genannten Quellen eindeutig hervorgeht: An einer langsameren Fahrzeugschlange rechts vorbeifahren ist noch lange nicht gleichzusetzen mit "rechts überholen".
Wenn nämlich ein einzelner Träumer links mit 60 dahinzuckelt darf man ihn noch lange nicht rechts überholen.
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Original geschrieben von stanglwirt
bewertung würde jetzt noch keine geben, denn sonst erhältst du erst recht nichts mehr.
Seit wann hebt denn eine eBay-Bewertung die vertragliche Leistungspflicht auf?
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Original geschrieben von djmuzi
19.01.10 00:00 Elektronische Sendungsdaten liegen vor Elektronische Sendungsdaten liegen vor
21.01.10 16:54 Einlieferungs-Paketzentrum Die Sendung wurde im Einlieferungs-Paketzentrum bearbeitet.
Sollen sie es beamen?
Wenn es erst gestern um 16:54 eingeliefert wurde - wie schnell muss es denn sein damit Du nicht meckerst?
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Also nach meinen ganz aktuellen Erfahrungen kann ich nur warnen.
Artikel vor 14 Tagen bestellt, angeblich innerhalb von 3 - 5 Tagen lieferbar.
Vorgestern telefonisch storniert, da mittlerweile anderswo lieferbar und preiwerter - trotz telefonischer Zusage ("Ja, die Bestellung ist jetzt storniert, Sie bekommen auch keine Nachlieferung") ist die Sendung gestern dann verschickt worden.
Erneuter Anruf: Nein, da ist keinerlei Stornierung gemacht worden, Sie hatten nur eine normale Lieferanfrage gemacht.
Annahmeverweigerung ist schwer möglich, da an PAckstation gesendet und ich stets mehrere Sendungen erwarte und so nicht weiss welche ich dann liegenlassen sollte.
Rücksendung wäre kostenpflichtig (Preis zwar über 40€ aber durch Gutschein auf 30€ gesenkt und dann würde der zählen), zumindest aber müsste ich das auslegen und würde es nur auf ein Kundenkonto erstattet bekommen - wobei klar ist, dass ich dort niemals Kunde werde.
Fazit: Man mus also alles mitprotokollieren, Namen der Gesprächspartner notieren, am besten buchstabieren lassen usw. Oder erst gar nicht bestellen.
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Original geschrieben von dadash
Wer würde es ersetzen?
Auf jeden Fall würde sie wohl nicht durch ein Schnäppchen ersetzt, denn die werden hier ja nicht gepostet :flop: :mad:
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Egal wie - da die Auktion ja noch lange nicht zuende ist, wird der Preis ohnehin bei weit über 10€ landen...
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Original geschrieben von Jikyo
Da haste aber nicht alles gelesen 
Warum auch - da wird ohnehin überwiegend Blödsinn geschrieben.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass es so ist, dass man nach Auszahlung des "Gewinns" eine neue Rechnung mit Betrag Null bekommt - neues Datum, neue Rechnungsnummer, neuer Bestrag (0,-).
Wenn man das jetzt zurücjgeben / umtauschen will - bitte, dann bekommt man den vollen Betrag von Null Euro erstattet.
Wenn man die Ware von dem Gewinnerbon vor der Auszahlung umtauschen will (wer kann eigentlich so blöd sein?), dann macht Media Markt das sicher gerne - neues Datum, neue Ware, neue Rechnung, neue Rechnungsnummer.
Auch mit "höherwertiger Ware" ist und bleibt das Blödsinn.
Egal wie lange darüber rumdiskutiert wird: Betrügen lässt sich da nicht. Wowereit.