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Original geschrieben von Dauerposter
Wenn sich eine große Menge an Geschädigten konzertiert an Staatsanwaltschaft und Kammer wenden, und idealerweise noch die Medien mitmischen, kann sich da vielleicht etwas tun. Die Verfahren verlaufen, wenn sich der "Kollege" nicht auffällig plump angestellt hat, meist im Sande. Eine Krähe...
Du meinst also, weder eine Anzeige wg. Nötigung noch irgendeine Beschwerde / Anzeige bei der Anwaltskammer hätte Aussicht auf Erfolg, bzw. wäre sinnvoll?
Ich lass mir so ungern folgenlos drohen...
Ist übrigens eine Kanzlei aus dem Saarland, falls Du interesse hast schick ich Dir den Namen auch gerne per PN.
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Original geschrieben von elknipso
Da kann ich es durchaus verstehen, dass VK gegen unberechtigte negative Bewertungen vorgehen.
Ja, aber in diesen Fällen geht es um ein grundsätzliches Vorgehen gegen jeden Negativbewerter, vor allem auch gegen alle sachlichen und offensichtlich berechtigten.
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Original geschrieben von Dauerposter
Für mich reine Einschüchterung...
Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmal an diese Anwaltsdrohungen nach berechtigter negativer Bewertung anknüpfen.
Stellt dies nicht möglicherweise schon eine strafbare Nötigung dar? Sachlichkeit und Richtigkeit der Bewertung vorausgesetzt.
Und verhält sich der Anwalt nicht standeswidrig o.ä. wenn er trotz der trotz der Aussichtslosigkeit und Haltlosigkeit die ihm bekannt sein müssen solche Schreiben verschickt? Noch dazu wenn bewusst Tatsachen verdreht werden (Rücksendung wg. Widerruf vs. Rücksendung wg. mangelhafter oder falscher Lieferung z.B.)?
Was ich mich auch frage: Was mag den Verkäufer solch ein Anwaltsschreiben kosten? Es handelt sich um einen dreiseitigen Schriftsatz der individuell auf den konkreten Fall und den Inhalt der Bewertung eingeht und nicht etwa um ein formularmäßiges Pauschalschreiben.
Wie verzeifelt muss ein eBay-VK sein wenn er bei einem Bewertungsstand von 99,6% und sechstelliger Bewertungsanzahl jedem Negativbewerter so ein Schreiben schicken lässt (also ca. 200 im letzten Jahr).
Und das bei Kleinpreisartikeln im Bereich unter 10€.
Diese Energie und das Geld in Kundenservice investiert brächte wohl deutlich mehr.
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Original geschrieben von pchb
300€+ Gebühren + 4 Wochen Führerschein weg :flop:
Das ist doch bislang reine Spekulation.
Was genau hat denn die Polizei angekündigt, was hat sie Dir schriftlich mitgegeben?
Der besagte Vorwurf zielt übrigens ganz hauptsächlich auf Überholen mit / bei Gegenverkehr ab, deswegen ist das auf Autobahnen eher unwahrscheinlich.
Viel wahrscheinlicher ist doch, dass "nur" der Vorwurf wg. zu geringem Abstand im Raum steht.
Auch ein Verwarnungsgeld kann später, d.h. nicht sofort vor Ort erhoben werden.
Der angestrebte Effekt jedenfalls ist doch wohl schon eingetreten: Dass das ein Fehler war hast Du erkannt und wirst es wohl nicht so schnell wieder tun, oder?
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Original geschrieben von Christian
Weil das bedeutet, dass das Auto nicht an sich zu breit für die vorhandene Lücke war, sonst hätte er sich den vorderen Kotflügel, zumindest aber den Spiegel abrasiert.
Das ist für die Beurteilung der Schuldfrage bzgl. der Haftpflicht aber irrelevant.
Um nicht überholen zu dürfen muss die Lücke nicht schmaler als das Auto sein (dann natürlich darf man erst recht nicht überholen wenn man das nicht wie James Bond hochkant auf zwei Rädern tun will).
Bei der Situation (aufgrund derer ja genau diese Beschilderung entwickelt wurde um den Unsinn eines Überholvorgangs hier zu verdeutlichen) ist ganz klar dass der Überholende zusätzlich zu der freien Lücke immer auch noch eine gewisse Schwankung während des Überholvorganges einkalkulieren muss. Nicht nur der Überholte, sondern auch der Überholende kann ja während des Überholvorganges aus verschiedensten Gründen ein wenig von der schnurgeraden Fahrt abweichen müssen. Und zwar eben auch noch dann wenn er schon fast vorbei ist, "hinten" also. Das gilt übrigens immer beim Überholen - zusätzlich zur Lücke muss ja stets zwingend ein Sicherheitsabstand möglich sein. Das war hier nicht der Fall.
Und da hier der Überholende ganz ohne jeden Einfluss vom Überholten gehandelt hat, trifft ihn eben die alleinige Schuld. Oder möchte irgendwer dem jeweils Überholten eine Pflicht herbeikonstruieren nach rechts in die Begrenzung auszuweichen wenn jemand trotz des zu geringen Platzes überholt?
Im Gegenteil: Hier dem Überholten auch nur ein Fitzelchen von Mitschuld anzudichten ist doch mehr als gewagt - der hat schliesslich weder überhaupt irgendetwas zum Geschehen aktiv beigetragen, noch hatte er irgendeine Chance irgendetwas zu tun um das Überholen zu verhindern.
Das eine (Bussgeld) hat mit dem Anderen (Schuld / Mitschuld) auch nur sehr begrenzt etwas zu tun - das heisst dass eine evtl. Strafe auch nicht geringer ausfällt wenn der Andere eine Mitschuld trägt. Wenn z.B. bei einem Unfall die Schuld geteilt wird weil beide Beteiligten z.B. gleichermaßen die Vorfahrt missachtet haben oder fahrlässig die Fahrspur gewechselt haben etc., dann wird das Bussgeld nicht etwa halbiert und auf beide aufgeteilt, sondern eher verdoppelt, also für beide gleichermaßen audgesprochen.
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Original geschrieben von horstie
wobei den mangelnden Sicherheitsabstand erstmal jemand nachweisen muss.
Und eine 100 % Haftung für den Schaden sehe ich hier auf den ersten Blick auch nicht.
Das kein ausdrückliches Überholverbot vorliegt, darin sind sich ja alle einig - das wäre ja wohl auch gleich vor Ort von der Polizei vorgeworfen worden. Die spricht ja bei dem von ihr angeregten Schild auch selbst von einer "Empfehlung". Einer sinnvollen übrigens.
Damit sind auch Befürchtungen, dass eine zu erwartende Strafe in den Bereich eines Fahrverbotes kommt unbegründet.
Aber die Schuldfrage ist völlig klar, daran noch zu zweifeln ist ziemlich weit hergeholt.
Der mangelnde Sicherheitsabstand ergibt sich doch schon unwiderlegbar aus dem vorhandenen Raum - bei solch eingeengten Fahrbahnbreiten darf man dann eben nicht überholen wenn der zu Überholende so breit wie ein LKW ist - ganz einfach.
Und ganz klar ergibt sich für den Überholten auch keinerlei Mitschuld - der hat schliesslich überhaupt rein gar keinen aktiven Einfluss auf das Geschehen gehabt.
Mit dem gleichen Totschlagargument ("Betriebshaftung") könnte man auch einem parkenden Fahrzeug eine Mitschuld herbeikonstruieren wenn dem jemand einfach reinfährt.
Warum sollte eigentlich die Tatsache, dass der Schaden "hinten" entstanden ist irgendeine Bedeutung haben?
Also meine Prognose (mit der Selbstsicherheit genügender Erfahrung): An Bussgeld maximal die oben angesprochenen 30€, wenn überhaupt, die "Schuld" bleibt wie von der Polizei schon erklärt zu 100% beim Überholenden.
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Original geschrieben von Sebastian
Und falls es doch zweifelhaft ist, wer welche Schuld trägt, dann brauchst Du den Anwalt sowieso. 
Wie kann man denn hier an der Schuldfrage zweifeln? Soll sich der Überholte in Luft auflösen nur weil der Überholende den Raum falsch eingeschätzt hat?
Wenn man jetzt nicht sehr konstruiert fantasieren will, dass der LKW absichtlich ein Stück nach links gefahren ist um den Überholenden zu rammen - und das wäre ja nun wahrlich absurd an den Haaren herbeigezogen - dann ist die Schuldfrage ja so eindeutig wie nur irgend möglich.
Auch die unterschwellige Unterstellung dass "noch etwas anderes an diesem Unfall schuld habe" ist doch hanebüchen. Bei solchen Baustellen muss man zwingend damit rechnen, dass gerade auch ein LKW immer mal ein wenig schwankt, sei es durch Seitenwind oder durch nicht immer 100% gerade Begrenzungen etc. Und wäre er wirklich mehr als nur einen Hauch ausgeschert, dann wäre wohl mehr passiert als nur ein "Touchieren", oder?
Die eigentlich Frage war ja auch nur die nach weiteren Konsequenzen, Bussgeld etc.
Und da dürfte wohl kaum irgendwas relevantes kommen, schliesslich lag ja sogar gar keine Sachbeschädigung vor (eigenes Eigentum darf man ja straflos beschädigen).
In den ganzen Berichten über diese Beschilderung ist übrigens stets von "empfehlen" und "raten" die Rede - da steht doch wohl auch ganz ausser Zweifel, dass es kein ausdrückliches Überholverbot ist.
Genauso übrigens wie es ziemlich klar ist, dass es ziemlich unsinnig ist hier zu überholen.
Und wegen irgendeiner Verwarnung ohne Punkte die da evtl. bei rausspringt zum Anwalt zu rennen ist doch albern.
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Original geschrieben von Dauerposter
Eine solche ergibt sich nicht etwa schon aus der Natur des Geschäfts (ebay-Auktion) oder dadurch, dass der Käufer freiwillig zuerst geleistet hat.
Ergibt sie sich aus der Formulierung "Zahlung als Vorkasse-Überweisung", eingetragen / angegeben unter Zahlungshinweise?
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Original geschrieben von Carsten
Der Gesuchte war 18 Jahre lang Aussenminister.
Hach ja. Damals in der guten alten Zeit...
Nein ehrlich: Seit damals hat sich die Art und Weise des auftretens in der internationalen Politik doch dramatisch verändert. Und ausserdem hat Genscher doch wohl ganz unstrittig ein ganz anderes Kaliber als uns Guido. Bei dem hätte das nicht lächerlich gewirkt, sondern souverän. Darauf kommts an, nicht auf die Sprachkenntnisse an sich.
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Original geschrieben von hollyj
Zu spät!
Aber, selbst wenn ich Erfurt als lebens- und liebenswerte Stadt kenne
Gerade eine lebens- und liebenswerte Stadt muss sich nicht unbedingt durch extrem hohe Immobilienpreise auszeichnen 