Beiträge von nurLeser

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    Original geschrieben von big_daddy2008
    Da ich ja Autoliebhaber bin, blutete mir das Herz, wenn ich gesehen habe wie Leute mit Autos umgehen, deren Kilometerstand noch 3stellig ist.


    Das sind aber nicht eure Mieter, sondern eure Mitarbeiter.
    Verheizt werden die nagelneuen Autos durch die Jungs die die Wagen zwischen Station, Tankstelle und Waschanlage bewegen.

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Zum anderen wird bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung der Ablauf der Verjährungsfrist nicht nur für die Dauer der Nachbesserung gehemmt, sie beginnt durch Anerkennung des Nacherfüllungsanspruchs vielmehr von Neuem zu laufen.


    Verstehe ich Dich richtig, dass bei einem Komplettausch eines Gerätes z.B. kurz vor Ablauf der 2 Jahre für das ausgetauschte Gerät erneut die 2 Jahresfrist neu beginnt?
    Wäre das nicht widersinnig, da man so ja eine quasi endlose Gewährleistung stricken könnte wenn man es hinbekommt immer kurz vor Ablauf der Frist einen Schaden zu haben (den der Händler / Hersteller anerkennt)?

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    Original geschrieben von GigaTom
    Lohnt sich das Warten, oder eher nicht?


    Nicht wenn Du es tatsächlich in absehbarer Zeit haben möchtest.
    Was Pearl da betreibt ist Kundenverarsche an der Grenze.
    Nachdem die Lieferbarkeit vom 320 immer und immer wieder verschoben wurde, machen sie jetzt mit dem 330 dasselbe.
    erst hiess es, es wäre am 6.7. lieferbar, in Deiner mail steht der 17.7. und auf der Webseite kann man den 20.7. lesen.
    Jede Wette dass nichts von alledem zutreffen wird.
    Erst recht nicht das Märchen vom "bevorzugten Beliefern".

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    Original geschrieben von horstie

    Darum sollte Dr. beer auch nach Möglichkeit zum Anwalt, bevor irgendwelche Schecks eintrudeln.


    Ja, sicher - da waren sich doch wohl auch alle einig, dass er das sofort tun soll, es besser gleich von Anfang an getan hätte und dass die Diskussion genau um diese Situation geht, oder?


    Die Versicherung zahlt natürlich auch die Anwaltskosten wenn sie unberechtigt Leistungen kürzt und einen Prozess darüber dann verliert.
    Dass man gegen eine berechtigte und letztlich als korrekt bestätigte Regulierung nicht auf Kosten des Gegners klagen (und verlieren) kann ist ja auch klar und wurde ja auch nie behauptet.

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    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Du hast Firefox und kein AdblockPlus? - Das solltest Du schleunigst ändern ;)


    Manchmal - also z.B. gerade hier - sollte man die Werbung ja bewusst zulassen um dem Inhalt nicht das Wasser abzugraben.
    Und in aufwendige Einstellarbeiten um das von Fall zu Fall einzeln einzustellen möchte ich mich nicht einarbeiten.

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    Original geschrieben von Hamburger Jung
    kenne mich ein wenig mit solchen Dingen aus.


    Da ist ein "ein" zuviel.



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    Als der Unfall geschah, war der Unfallgegner
    der rechtliche Gegner.
    Nachdem nun die Versicherung den Schaden trägt ist der Unfallgegner sozusagen aus der Pflicht.


    Was für hanebüchene Schlussfolgerungen, da kann ich nur ungläubig staunen wie man mit solch ungesundem Nichtwissen irgendein Geschäft betreiben kann.


    Ich könnte allerdings ja auch mal meine Anwältin fragen ob sie die diversen Streitigkeiten mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen aus den vergangenen Jahren doch aus reiner Zuneigung nicht berechnet hat - das wären dann ganz neue Perspektiven...


    Wie übrigens schon ganz zu Anfang von Dauerposter richtig geschrieben wurde: Soll der Geschädigte doch zu einem Anwalt gehen. Der wird ihn schon richtig informieren.

    Ich muss da zustimmen - diese spezielle Werbung ist einfach derart unerträglich nervig dass sie eine Blockierung geradezu herausfordert. Daher sollte es doch im Sinne von TT sein, die gar nicht erst anzeigen zu lassen - das müsste doch beim Buchen der Werbung irgendwie machbar sein.

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    Original geschrieben von Hamburger Jung


    Die Schuldfrage hat mit dem ganzen übrigens garnichts mehr zu tun, da nun ein ganz anderer Gegner im Rechtstreit gegenüber steht.


    Sonst bist Du aber noch ganz bei der Sache?
    Gegner ist, war und bleibt die gegnerische Haftpflichtversicherung.


    Warum erzählst Du so einen Unsinn wenn Du doch offenkundig keinerlei Ahnung oder Erfahrung mit der Regulierung von Haftpflichtschäden hast?

    Dann bezahlt ihre Haftpflichtversicherung auch Deinen Anwalt, lass Dir da keinen Quatsch einreden.
    Da mag es vielleicht Einschränkungen geben wenn Du z.B. gegen eine rechtlich einwandfreie Abrechnung klagst und verlierst oder ähnliches, aber generell gibt es da überhaupt keinen Zweifel dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch Deinen Anwalt zahlt wenn Du den Schaden über ihn regulierst.