Beiträge von nurLeser

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    Original geschrieben von elknipso
    Hast Du dafür vielleicht noch eine Quelle, würde das gerne mal genau nachlesen falls ich auch in die Situation komme.


    Das steht so in §10 der eBay AGB.


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    Und noch was zum System, war es nicht immer so, dass Gebotsrücknahmen nur bis zu 12 Stunden vor Auktionsende möglich waren?


    Danach kann man Gebote nur innerhalb einer Stunde zurücknehmen.
    Zum Betrügen hätte man übrigens 3 Teilnehmer gebraucht weil das "Zweithöchstgebot" ja nur wenig unter dem Höchstgebot liegt, und nur ein "Dritthöchstgebot" ganz niedrig sein könnte.
    Aber da ist (und war) der Verkäufer ja nicht verpflichtet zu verkaufen - siehe eben jenen §10 eBay AGB.

    Re: Erst überboten und dann doch Gewinner ?!


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    Original geschrieben von Hamburger Jung

    Für mich war das ganze abgehackt


    Ach herrje - hoffentlich wurde da nichts wichtiges abgehackt ;)


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    Nun hab ich das Gerät an der Backe, was vom Preis her nicht schlimm ist, aber sowas kann doch nicht sein... Oder ???


    Das eBay-System kümmert sich halt einen Dreck um die rechtlichen Grundlagen auf denen das Ganze beruht.
    Einmal überboten, erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Gebot. Das heisst, Du musst gar nichts, kannst Dich natürlich aber trotzdem mit dem Verkäufer einigen.

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    Original geschrieben von Dauerposter

    entspricht die Antwort nicht den Tatsachen. Sollte Skibba keine besonderen Vorkehrungen getroffen haben (die du nicht erwähnst), dann hat in aller Regel Skibba Pech.


    Wenn er es auf sich nimmt und es ggfs. auf einen Prozess ankommen lässt, dann wird letztendlich der Verkäufer das Pech zu tragen haben - mit der bei der Justiz gebotenen Vorsicht aber unter Berücksichtigung aller persönlich bekannten Erfahrungswerte prognostiziert.


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    Ob eine Quittung über Postdienstleistung in entsprechender Höhe als Anscheinsbeweis gewertet werden kann?


    Warum nicht. Schon die bloße Angabe des Käufers ist doch ein solcher. Wie gsagt insbesondere dann, wenn die Versandart ohne Beleg ausdrücklich gewünscht wurde. Das Gerichte bewusste Betrügereien durch die von Dir genannten angeblich nicht angekommenen Sendungen dadurch unterstützen dass sie Belege fordern wo es keine geben kann, ist mir nicht bekannt - veralbern lassen sich Richter auch nicht gerne.




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    Da gibt es bei ebay etliche Kandidaten. Da taucht hinter roten Bewertungen dann regelmäßig "Rücksendung leider nicht erhalten" auf...


    Wenn die Käufer das mit sich machen lassen...





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    Bei der von mir genannten Variante ist das Verwerfliche aber, dass der Unternehmer sein Risikio dem Verbraucher mit der Argumentation "Kostenersparnis" unterjubelt, ohne dass dieser es merkt.


    Deswegen fragt er ja im Zweifelsfall einen Rechtskundigen, damit er es merkt.


    Jetzt könnte man noch prüfen ob die 1,60 Aufpreis für ein Einschreiben (oder gleich die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher damit auch der Inhalt nicht bestritten werden kann) es im einzelfall wert sind die Wahrscheinlichkeit eines belastenden Streites zu verringern.
    Aber das ist mehr philosophisch als juristisch zu betrachten.

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    Original geschrieben von Dauerposter



    Unsinn.


    Nein, eine Tatsache die auch Deine feinsinnigen Ausführungen nicht aufheben, wiewohl sie ihr auch gar nicht widersprechen.




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    Passiert dem Verbraucher, der bereits widerrufen hat auf dem Weg zur Post beim Transport der paketversandfähigen Kaufsache ein Unfall, bei welchem die Kaufsache untergeht, fällt dies (noch) in seine Risikosphäre.


    Natürlich. Die Formulierung "Rücksendung" beinhaltet ja, dass eine solche stattfindet.
    Wenn ich den Fernseher vom Sofatisch schubse trägt der Verkäufer dies Risiko natürlich nicht - was ich natürlich auch nie behauptet hätte.


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    Der widerrufende Verbraucher muss ergo genau wie der Verkäufer beim o.g. Versendungskauf immer den Nachweis der Leistungshandlung, also der Übergabe an den Frachtfüher erbringen können, um von seiner Leistungspflicht frei zu werden.


    Wobei die Anforderungen an diesen Nachweis regelmäßig insbesondere dann nicht ausserordentlich hoch und z.B. an das Vorhandensein eines Beleges geknüpft werden dürften wenn der Verkäufer die Rücksendung ausdrücklich in einer Form wünschte die eben keinen solchen Beleg beinhaltet.


    Mir ist übrigens nicht ein einziger Fall bekannt in dem ein Verkäufer die Rücksendungen zu einer zusätzlichen Einnahmequelle gestaltet hätte indem er sie regelmäßig als nicht erhalten erklärt und den Käufern erfolgreich die Nichtabsendung unterstellt hat.
    Der umgekehrte Fall - also Käufer die nicht nachweisbare Lieferarten für eine Mehrfachlieferung ausnutzen - liegt um Größenordnungen höher.

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    Original geschrieben von Dauerposter
    Melde dich mal bei der örtlichen Kammer, ob dein Käufer als Rechtsanwalt zugelassen ist/war. Wenn nicht -> Strafanzeige.


    Wegen was? Wäre eine Behauptung "Ich als Anwalt weiss, was zu tun ist." in irgendeiner Hinsicht strafbar?


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    Selbst wenn man das Fehlen der Erstschrift der Rechnung als Sachmangel werten würde, wäre dieser nicht erheblich,


    Vorausgesetzt bei diesem Artikel kann man die Herstellergarantie nur und ausschliesslich unter Vorlage der (Original)Rechnung gelten machen ist das selbstverständlich ein Sachmangel - und zwar ebenso selbstverständlich ein erheblicher.

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    Original geschrieben von tribal-sunrise


    also hier:
    http://www.heise.de/newsticker…er-Willen--/meldung/77927
    ging es um deutlich geringere Beträge als "Tausende" mit einem sehr teuren gerichtlichen Ausgang -


    Ihr müsst nicht nur oberflächlich zitieren sondern die Urteile auch mal lesen. Knackpunkt bei dieser Entscheidung war u.a. der Punkt, dass viele angebotene Artikel als "neu" gekennzeichnet waren. Neuware ändert stets alles.
    Deshalb findet sichim Urteil z.B. auch die zentrale Aussage
    "Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist
    für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit."


    Zitat

    durch sorgfältige Behandlung befinden sich meine Sammlung zu fast 100% in Neuzustand - im Falle eines Verkaufs wäre da ebenfalls mit Problemen zu rechnen ...


    Egal was es ist - einmal ausgepackt oder nur angeschaut und schon ist es nicht mehr neu.