Beiträge von nurLeser

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    Original geschrieben von Maarthok


    Und da sagt das Gesetz: nur dann wenn der Käufer die sog. "Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten" verletzt hat.


    Also ich sehe die glasklar verletzt - wer bei einem offensichtlichen Mangel die Kleidung trotzdem derart in Gebrauch nimmt, der hat entweder besagte Sorgfalt verletzt oder sogar dadurch dass er die ja doch wohl passende Kleidung trägt (tragen lässt ;) ), implizit erklärt, dass er die Lieferung in dieser Größe als vertragserfüllend akzeptiert.
    Ich gehe mal davon aus, dass diese Einschätzung im Streitfall auch von einem Richter geteilt würde.
    Wenn nicht, kann man sich immerhin damit trösten, dass der Anteil an Menschen denen der Anstand fehlt und die das so ausnützen würden ziemlich klein ist. Ich habe mal gelesen, dass die Garantie von Lands End bei der man ja tatsächlich jede Kleidung bis zum totalen Verschleiss tragen und dann umtauschen kann, nur von ganz wenigen % derart ausgenutzt wird, der weit überwiegende Teil der Kunden hat genug Anstand um das nicht zu tun.

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    Original geschrieben von mayba
    das Widget für den Startscreen gibt es übrigens auch
    (sofern Du ein s60 v5 nutzt)


    Gibt es das mittlerweile auch funktionierend für andere Modelle als das N97? Z.B. das 5230?

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Man muss hier zwischen einer bestimmungsgemäßen Nutzung und der konstruierten Situation des "mit dem Hammer drauf hauen" differenzieren.


    Genau darum geht es - und bei einem Kleidungsstück bei dem man (nur) die falsche Größe bemänglen will, ist damit wohl bei einer Anprobe Schluss.
    Etiketten raustrennen, Tragen und Waschen wären dann sicher kein Problem, wenn nach einem Monat z.B. die Nähte aufgehen: Klarer Sachmangel nach bestimmungsgemäßem Gebrauch.

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    Original geschrieben von Maarthok
    Du behältst deine Sachmängelgewährleistungsansprüche sogar dann noch, wenn die Sache völlig zerstört (untergegangen) ist, also was soll dieses unqualifizierte Gerede ?


    Du willst also allen Ernstes aus den von Dir zitierten Gesetzen herausgelesen haben, dass ein Käufer auch dann noch Ansprüche aus Gewährleistung wegen eines unstrittig vorhandenen Mangels geltend machen kann, wenn er der Ware zwischenzeitlich selbstverantwortlich weitere, wesentlichere Mängel zugefügt hat?
    Wenn Dir also fälschlicherweise z.B. ein iPhone 8GB statt 16GB geliefert wurde, könntest Du mit einem Hammer draufschlagen und es in die Badewanne werfen und es aufgrund der Falschlieferung anschliessend als Gewährleistungsfall reklamieren?
    Das würde ich so mal einem Anwalt vortragen der das für Dich durchsetzen soll.
    Wenn der Dir das so bestätigt und Du das hier nochmal meldest, würde ich mein gesamtes Einkaufsverhalten neu ausrichten - bis dahin halte ich das für eine schlichte Falschinterpretation der Rechtslage.
    Wie gesagt: Selbstverständlich muss der HÄndler für den selbstverantworteten Mangel der Falschlieferung einstehen (wobei mir da die lustige Frage kommt, ob nicht vieleicht auch das Größenetikett herausgetrennt wurde?) - aber eben nicht für die vom Käufer verantworteten Mängel.

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    Original geschrieben von polli
    können wir bitte "Etiketten" genauer definieren?


    Ich habe das so verstanden, dass eingenähte Etiketten entfernt wurden.
    Diese Werbeanhängsel wären ja unerheblich.


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    Also juristisch ist das hier völlig eindeutig.


    Eben. Nur nicht so wie Du das unerklärlicherweise denkst.
    Es ist völlig lächerlich, zu glauben man könne auf die Rücknahme einer derart selbst beschädigten Ware irgendein Recht haben - da ist der unstrittige erste Sachmangel der flaschen Größe absolut unerheblich.
    Was ausser vollkotzen und zerschneiden soll man denn noch tun müssen bis Deiner Meinung nach die Grenze der besagten Sorgfalt überschritten sei?
    Soll er / sie doch klagen...

    Er ist auch nicht im Recht - wie gesagt hat man als KÄufer und Verbraucher jede Menge Rechte, das Recht darauf einen Sachmangel geltend zu machen, berechtigt aber nicht dazu völlig folgenlos beliebige andere Mängel erst zu verursachen.
    Und diese selbst verursachten Mängl dürften dazu führen, dass das Verlangen nach Rückgabe / Rücknahme aussichtslos sein dürfte.

    Ich wundere mich extrem wie sehr hier jemand unterstützt wird, der doch offensichtlich an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.
    Habt ihr den Sachverhalt alle vergessen?
    Die Kleidung wurde nicht nur weit über eine Anprobe hinaus getragen, auf eine Weise die eine Wäsche zumindest nahegelegt hat - es wurden auch offensichtlich alle Etiketten herausgetrennt. Allein deswegen ist die Ware jetzt für den Verkäufer wertlos da nicht mehr verkehrsfähig.
    Ich kann aus sämtlichen zitierten Paragraphen keinen einzigen Buchstaben herauslesen der einen Käufer dazu berechtigen würde eine - auch eine mangelhafte - Sache erst zu zerstören und dann immer noch Rechte aus der Sachmangelhaftung geltend zu machen.

    Zitat

    Original geschrieben von PhilipK-Obh
    Anfangs bestand das Angebot der Seite nach einigen Usermeinungen darin, Schnäppchen, die hier bei TT bekannt gegeben wurden mit einem Ref-Link zu versehen und diese dann eben auf jenem Blog zu veröffentlichen.


    Mittlerweile hat sich das aber wesentlich weiterentwickelt - und so manches ist mittlerweile besser als hier.
    Wozu immer mehr User hier durch ihren Umgang mit alten und neuen Händlern auch immer mehr beitragen.