Beiträge von bastian_S


    Wer sagt Dir denn, dass die 600€ kein guter Preis waren? Ich mein, klar Internet und so. Aber vielleicht kostet der Fernseher bei ihm im Laden normalerweise 700€, weil er so teuer einkauft. Dann sind 600€, relativ gesehen, ein guter Preis. Das es woanders noch günstiger ist, liegt ja nicht am Händler. Und nur weil ihr verwandt seid, muß er den Fernseher nicht mit Verlust verkaufen. Du stellst das hier so hin, als ob der Deine Mutter betrogen hätte. Aber da noch keiner mit ihm gesprochen hat, weißt Du doch garnicht ob er nicht einfach immer so teuer verkauft.


    Interessant wäre, was andere Fachgeschäfte für den Fernseher verlangen.


    bs

    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Leider wird die Disukussion (die ich übrigens auf deiner Seite als sehr unfreundlich empfinde) durch die ständigen Zitate etwas auseinander gerissen, aber ich versuche es trotzdem:


    1922 sollte ohne jetzt nachzusehen nur die Gesamtrechtsnachfolge eines Erben beschreiben. Was hat das bitte schon damit zu tun, das evtl. entrichtete Mieten an einen unberechtigten NICHTERBEN entrichtet werden? Es muss sich ja nicht zwangsläufig um das gleiche Konto wie das Konto des Erblassers handel. Sprich: Person A stirbt, Person B kommt zu Mieter und sagt "Ich bin Erbe, bitte auf Konto 123 überweisen".
    Da muss man schon sicherstellen, das diese Person Berechtigter ist...


    Das hat doch nie ein Mensch behauptet. Was mannesmann gesagt hat, war: überweis die Kohle auf dasselbe Konto wie bisher und solange ist alles gut. Und das ist, zumindest für mein Rechtsverständnis, doch auch richtig.


    bs


    Hey, er hat nach möglichen Problem gefragt :)


    Wobei ich wirklich sagen muß, dass Deine Vorgehensweise erstmal die Beste ist. Ich würde auch mal freundlich vorfragen und dann sehen.


    Grüße bs

    Hi,


    naja, was kann passieren. Deine Schwiegereltern schreiben die Kündigung. Der aktuelle Mieter widerspricht und sagt Nein. Nach mehr oder weniger freundlichem Briefwechsel, ggf. unterstützt von Anwälten auf beiden Seiten, leiten Deine Schwiegereltern eine Räumungsklage ein. Einen Termin gibt es dann in einem halben Jahr und Ihr gewinnt die Klage. Dann müsst Ihr den Ex-Mieter noch rauswerfen lassen und ihn auf die Kostenerstattung verklagen. Wenn Ihr Pech habt, versaut der als Abschiedsgeschenk noch das Haus.


    So, dass war so ziemlich das mieseste was passieren kann. Kenn ich so in etwas aus Erfahrung im Bekanntenkreis. Aber du hast nach möglichen Problemen gefragt.


    Ich denke, wenn Ihr gleich zum Anwalt geht und Euch beraten lasst, seid ihr auf der sicheren Seite. Der Mieter mag noch immer zicken, klar. Keiner zieht gerne um, wenn er nicht muß. Aber da es von Anfang an klar war, sollte das hinhauen.


    bs

    Suche nach einem Buch


    Hallo Leute,


    ich suche für einen Freund ein Buch, dass der vor Jahren mal gelese hat. Natürlich weiß er weder Autor noch Titel des Buches. Nur irgendwas über den Inhalt:


    Es ist ein SF/Fantasy Buch. Es geht wohl um Götter die Welten erschaffen können. Auf einen dieser Götter wird ein Anschlag verübt und dieser muß dann in eine seiner erschaffenen Welten fliehen. Diese Welt ist pyramidenartig aufgebaut und er arbeitet sich von Stufe zu Stufe, die über Portale miteinander verbunden sind, nach oben. Er versucht rauszufinden wer und warum diesen Anschlag auf ihn verübt hat. Das ist alles was ich weiß.


    Kennt jemand das Buch? Und kann mir Titel und/oder Autor verraten?


    Grüße und Danke
    bs

    Hi,


    aber mal was anderes. Was macht man denn wenn jemand einem so im Heck hängt? Es gibt die Situation halt, in der ich eine LKW-Kolonne mit >130km/h überhole und mir einer dicht auffährt. Da kann ich nicht nach rechts ausweichen ohne einen 40 Tonner zur Vollbremsung zu zwingen. Aber andererseits wird mir Angst und Bange, weil ich genau weiß wenn ich bremsen muß donnert der Hintermann mehr oder weniger ungebremst in mich rein. Klar, ich steh auch nicht sofort auf Anhieb, aber trotzdem. Mit Abstand würde nichts oder wesentlich weniger passieren.


    Was auch geht, aber nur wenn man zu zweit ist, der Beifahrer dreht sich um und schreibt das Kennzeichen auf. Wobei hier natürlich auch wieder das Risiko besteht, dass der Andere irrational (über)reagiert. Muß man auch abwägen.


    bs

    Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Das mache ich, wenn einer hinter mit klebt und keinen Abstand hält. Solche Idioten gehen mir so dermaßen auf den Sack.. Vorallem wenn sie drängeln und eigentlich wissen, dass wenn ich Gas gebe, ich weg bin..


    Naja, das zählt u.U. auch als Nötigung. Ich meine mich zu erinnern, dazu mal ein entsprechendes Gerichtsurteil gelesen zu haben.


    Zum dem Schnee auf dem Autodach. Solange es "nur" Pulverschnee ist, gehts ja noch. Übel wirds, wenn sich gefrorene Schneeplatten lösen und ein paar Meter durch die Luft fliegen und auf deinem Auto landen.


    Oder auch die Eisplatten die sich oft von LKWs lösen, weil sich Wasser angesammelt hat und dann gefroren ist. Das ist echt heftig. Vor allem wenn sich diese Platten in einer Ortschaft innerhalb einer Kurve lösen und ein paar Kilo Eis auf einen Gehweg krachen. Da möchte ich nicht drunter stehen.


    bs


    Mal abgesehen davon, dass ich sowas höchst unmoralisch und unter aller Sau finde, ist damit der Mieter ja noch nicht draussen. Die Kosten für den Transport und evtl. Beschädigungen sowie Unterbringung hast Du ja auch. Die Tür wirst Du auch aufbrechen müssen, da Du als Vermieter keinen Schlüssel mehr haben darfst. Und selbst wenn Du meinst von irgendwoher die Info zu haben es ströme Wasser ein oder sonstwas ist das noch lange keine Freibrief für Hausfriedensbruch. Wenn Du das bei mir als Vermieter machen würdest, hättest Du schlechte Karten. Und nicht jeder als legal bezeichneter Tipp ist das auch.


    bs