Kündigung wegen Eigenbedarf - Welche Probleme sind zu erwarten?

  • Hallo,


    folgende Situation: Die Eltern meiner Freundin sind aus beruflichen Gründen vor einiger Zeit in eine andere Stadt gezogen und haben ihr Haus an eine Familie mit zwei Kindern vermietet.
    Das ganze ist nun knappe drei Jahr her. Mittlerweile würden meine Freundin und ich gerne in das Haus einziehen. Da die momentanen Mieter sich auch nicht wirklich so verhalten, wie man es von guten Mietern erwartet, sind meine Schwiegereltern in Spe von der Idee durchaus angetan.
    Nun steht als nächstes die Kündigung wegen Eigenbedarf an. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? Welche Probleme können da auf einen zu kommen? Ist es eventuell ein Problem, dass die Familie das Haus zu Gunsten eines unverheirateten Pärchens räumen soll? Wie gesagt wohnen sie schon/erst drei Jahre dort.


    Für einige Tipps und Erfahrungen wäre ich durchaus dankbar.


    SiemensmasterXXX

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  • Kann man so pauschal nicht sagen, wenn das also ernsthaft zur Debatte steht lieber mit einem Fachmann reden der sich mit der Thematik auskennt, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.


    Mal ganz grob gesagt:
    Eigenbedarfskündigung für eigene Tochter kann berechtigt sein, fraglich ist, ob das Bedürfnis der Eigentümer die Kündigung einer Familie rechtfertigt, ggf. gibt es dort ja auch gerade noch eine besondere Härte etc. pp.. Ein einfaches "Ich will die da raushaben und schiebe meine Tochter vor (auch wenn die gar kein Haus braucht)..." reicht nicht aus.


    Von jetzt auf gleich geht da eh nichts, da gibt es bestimmte Fristen zu beachten außerdem müssen bestimmte Formvorschriften gewahrt sein. Da macht der Laie schnell gern einen Fehler der ihn dann teuer oder zumindest zeitlich zu stehen kommt.

  • Hallo,


    kopporama: Danke für den Link.


    ChickenHawk:
    Die Eltern lassen sich eh und je bei der Kündigung von einem Anwalt beraten. Sie sind da der selben Meinung wie du: Lieber gleich einen Fachmann ran lassen. Also durchaus vernünftig.


    Die Tochter, also meine bessere Hälfte, und ich sind wirklich an dem Haus interessiert und wollen dort nicht einziehen, um wen zu vertreiben.
    Als vor drei Jahren die Vermietung zur Diskussion stand, hatten wir bereits Interesse, aber da ich noch in der Ausbildung war, konnten wir uns das Haus schlichtweg nicht leisten. Weniger von der Miete her, als von den Neben, bzw. Anschaffungskosten (Möbel, Einrichtung...)
    Den momentanen Mietern wurde bereits damals gesagt, dass in Zukunft sicherlich die Kinder Anspruch auf das Haus anmelden werden.


    SiemensmasterXXX

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  • Das war jetzt auch nicht so gemeint, als würdet ihr nur "vorgeschoben" werden um die unliebsamen Mieter da rauszubekommen, das ist hier im Falle des Falles wohl nur ein angenehmer Nebeneffekt.


    Ob und was den Mietern damals gesagt wurde spielt im Streitfall sicherlich keine Rolle, oder gibt es handfeste (schrifliche) Beweise darüber? Ansonsten wird sich der Mieter sicherlich nicht an eine solche Aussage des VM erinnern können.


    Die grundsätzliche Frage die sich ja stellt: Ist Streit mit dem Mieter zu erwarten oder nicht? Es fängt wie bereits erwähnt ja schon bei der Kündigung an: Da muss eine (handfeste) Begründung rein wieso denn Eigenbedarf angemeldet wird. Ist das Haus für 2 Personen nun eigentlich "zu groß" kann es schon daran hapern. (Du als "nur Freund nicht Ehemann" zählst da eher weniger.) Oder anders gesagt: Ist der Anspruch/das Bedürfnis von Dir und Deiner Freundin in dem Haus zu wohnen größer als der der momentanen Mieter.


    Das sind in der Praxis immer recht differenziert zu betrachtene Umstände (gerade auch was die Verhältnisse auf Mieterseite betrifft). Wenn die dort also auf keinen Fall rauswollen werden die sich mit Händen und Füßen gegen die Eigenbedarfskündigung wehren, dann wird es erstmal teuer und auch lange dauern. Bis sich ggf. dann mal ein Gericht mit dem Fall abschließend befasst hat geht viel Zeit ins Land.


    Wenn also eh mit einem Anwalt gesprochen werden soll ist dies sicher der richtige (und einzig sinvolle) Weg um im Vorfeld genau abklären zu können ob und wie eine solche Kündigung Sinn macht.

  • Hi,


    naja, was kann passieren. Deine Schwiegereltern schreiben die Kündigung. Der aktuelle Mieter widerspricht und sagt Nein. Nach mehr oder weniger freundlichem Briefwechsel, ggf. unterstützt von Anwälten auf beiden Seiten, leiten Deine Schwiegereltern eine Räumungsklage ein. Einen Termin gibt es dann in einem halben Jahr und Ihr gewinnt die Klage. Dann müsst Ihr den Ex-Mieter noch rauswerfen lassen und ihn auf die Kostenerstattung verklagen. Wenn Ihr Pech habt, versaut der als Abschiedsgeschenk noch das Haus.


    So, dass war so ziemlich das mieseste was passieren kann. Kenn ich so in etwas aus Erfahrung im Bekanntenkreis. Aber du hast nach möglichen Problemen gefragt.


    Ich denke, wenn Ihr gleich zum Anwalt geht und Euch beraten lasst, seid ihr auf der sicheren Seite. Der Mieter mag noch immer zicken, klar. Keiner zieht gerne um, wenn er nicht muß. Aber da es von Anfang an klar war, sollte das hinhauen.


    bs

  • Gelten da nicht eh die "normalen" Kündigungsfristen von in diesem Fall 3 Monaten? Das Recht zu kündigen wird doch beiden Parteien vom Mietvertrag her eingeräumt. Und ich glaube nicht, dass sich bei Kündigung wegen Eigenbedarf die Kündigungsfrist verringert, oder? Einzig die Begründung für die Kündigung von Seiten des Vermieters ist nochmal "gewichtiger" als "einfach nur so".



    Aber egal wie:
    Alleine schon, dass man sich im Streitfall als Vermieter von nem deutschen Gericht rumstreiten muss, ob jetzt Eigenbedarf vorliegt oder nicht und wenn ja, wessen Interessen da gewichtiger sind - es ist zum Kotzen. Aber Enteignungen gab es ja nur in der DDR, ja nee, iss klar :rolleyes: :mad: :mad:


  • Und was leidet u.U noch zusätzlich? Die Bausubstanz, wie sanitäre Einrichtungen, Heizungsanlage, Türen, Fenster ......


    Also was ich auf KEINEN Fall machen würde, wäre ein von einem Anwalt aufgesetztes Kündigungsschreiben mit kürzt zulässiger Frist an die Mieter zu schicken.


    Ich kenne den allgemeinen Umgang nicht, aber könnte man vorher mal mündlich die Sachlage erörtern? Vielleicht kann es auch hilfreich sein, da es sich um eine Familie mit Kindern handelt, den anstehen Umzug in die Ferien zu legen. Soll bedeuten, dass man etwas flexibler mit den tatsächlichen Fristen als Vermieter umgeht. Kenne nicht eure Möglichkeiten, aber eventuell wäre es über "Haus und Grund" ja auch möglich, den Mietern zusätzlich Ausweichwohnraum zu präsentieren.


    Im Grunde sollte dem Eigenbedarf nichts entgegen stehen. Aber sofern bis heute die monatlichen Mieten pünktlich bezahlt wurden, so sollten es doch die bis zum tatsächlichen Auszug auch sein. Und außerdem die Wohnung ja schließlich auch im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. Es ist sicher keine angenehme Situation für beide Seiten. Nur vertrete ich die Meinung, man sollte das Beste für beide aus dieser Situation daraus machen. Und nicht unbedingt von vornherin nur auf sein Recht pochen. Stellt sich der andere natürlcih komplett quer, so kann man immernoch die Kanonen zur Eroberung seines Territoriums aus dem Depot holen.


  • Hey, er hat nach möglichen Problem gefragt :)


    Wobei ich wirklich sagen muß, dass Deine Vorgehensweise erstmal die Beste ist. Ich würde auch mal freundlich vorfragen und dann sehen.


    Grüße bs

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