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Auch bei Kaufland gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit online zu kündigen: https://www.kaufland-mobil.de/kuendigung
Interessant, man kann auch zu einem bestimmten Datum kündigen.
Hast du es auch mal erfolgreich durchlaufen?
Bei MagentaMobil Prepaid (wie Kaufland auch Telekom) wurde meine Kündigung zu sofort nämlich einfach nicht vollzogen. Als Antwort kam folgendes:
(Die Fehler sind aus der originalen Mail der Telekom und per copy'n'paste ins Forum mit übernommen.)
Zitat
Sehr geehrter [tobmobile],
normalerweise bei einer PrepaidKarte brauchen Sie keine Kündigug, einfach nicht aufladen und die Sache ict im Laufe der Zeit von sich erledigt.
Auf dem Konto haben Sie [x.xx] €.
Also ges. vorgeschrieben Kündigungsmöglichkeit heißt ja noch nicht, das Telekom Kündigungswünsche einfach ignoriert und den Kunden mit seinem Anliegen auch noch frech abbügelt.
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Grundsätzlich ist aber das Scheitern einer Portierung kein Problem, die Nummer bleibt ja beim alten Anbieter und der "Vertrag" bei diesem aktiv bis die Sache geregelt ist.
Hab ich was von Scheitern gesagt? Den Fall hatte ich jetzt gar nicht bedacht. Sehe ich aber auch als leicht lösbar an.
Ich dachte an den Fall erst in weiter Zukunft endender, aber bereits gekündigter Verträge. Im schlechtesten Fall endet der Vertrag erst in 120 Tagen (manche Quellen nennen auch 123 Tage oder 4 Monate als maximale Vorlaufzeit der Portierung zum Vertragsende) und man bekommt aller Voraussicht nach eben genau diesen späten Termin bestätigt. Und genau so soll ja die Portierung zum Vertragsende auch funktioneren. - Aber wenn man das so nicht will, sondern vorzeitig portieren? Scheitern (im Sinne einer Ablehnung) tut da ja nix. Es passt dann nur terminlich nicht.
Ich meine im Hinterkopf zu haben, dass terminlich bestätige Portierungen nicht mehr stornierbar wären. Aber ich kann mich irren, dahingehend, dass es sich nicht generell, sondern nur auf die vorzeitige Portierung bezieht.
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Stimmt es wirklich das man bei fraenk nur hinportieren kann wenn der bisherige Tarif gekündigt ist, und ansonsten den Service-Chat bemühen muss? Oder ist das nur zweideutig formuliert, und betrittf den Fall fas man wieder von Fraenk wegportieren möchte? Denn beim hinportieren sollte es doch keine Rolle spielen was mit dem Alttarif passiert?

Es spielt insofern eine Rolle, dass es zwei Arten Portierungsanfragen gibt. Zum Vertragsende oder vorzeitig (manche sagen "zu sofort"), und freank wissen muss, welche der beiden Anfragen sie stellen sollen.
Warum man das nicht in der Bestellstrecke mit abfragt ist mir unverständlich.
Zwei Fragen an die fraenk Erfahrenen hier:
Wenn man im Service-Chat zeitnah keinen erreicht, weil man es entweder vergisst oder innerhalb der Servicezeiten keine Zeit findet, geht am Ende die falsche Portierungsanfrage raus?
Und wie lange hätte man Zeit die Portierung auf eine Vorzeitige umändern zu lassen?
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Manche haben auch paybacktypisch den Coupon erst gar nicht bekommen.
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Tja...und wie soll das ganze denn ... abgewickelt... werden, wenn der User beim anmelden vor vielen jahren eine jetzt nicht mehr gepflegte e.mailadresse verwendet hat...
Kündigung läuft ins Leere und die Nummer ist dann überraschend weg? - Lösungsvorschlag: Akualisieren der E-Mailadresse. (So nahe liegend, dass man vielleicht nicht drauf kommt.)
Wie wird es mit dem herausportieren von (Festnetz-)Rufnummern laufen ( muss z.b. bei Festnetznummern auch opt.in gesetzt werden und wie nimmt Sipgate solche bitten um opt.in entgegen ?
Bisherige Portierungen von Ortsrufnummern liefen immer ohne Opt-In.
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Denkbar wären Schadenbild, Sensorendaten, Kamera, usw... Was davon aber legal wäre, und was nicht, das weiß ich auch nicht.
Interessanter wäre wohl die Frage, bei wem die Beweislast liegt.
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Wer nutzt die denn überhaupt noch außer Gewerbliche?
Leute, die Kontakte haben, die sich einer AllnetFlat am vorhandenen Mobilanschluss bislang verschließen und eine Flat nur am Festnetz haben, die dann auch nur ins Festnetz gilt.
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Schade, dass es bei absichtlicher Beschädigung (durch Dritte) wohl nicht greift.
Wie sieht das eigentlich im Rahmen von Straftaten aus, die nicht das primäre Ziel haben, das iPhone zu beschädigen? Wäre dann ja unbeabsichtigt.
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Handwerkskammer zu Leipzig:
"Herr Habeck ist als Wirtschaftsminister nicht einmal mit dem kleinen Einmaleins der Betriebswirtschaftslehre vertraut. Betriebe leben davon, Ihre Erzeugnisse zu verkaufen, nicht von der Produktion."
https://www.hwk-leipzig.de/art…en%20in%20den%20Betrieben.
Eine Menge Leute werden sich aber über Pleiten freuen. Geht es der "bösen Wirtschaft" doch endlich mal an den Kragen. - Dieses Wählerklientel muss ja auch bedient werden.

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Er sagte, er wüsste ja nicht, dass das Haus dem Laden gehört.
M.a.W., sorry, wenn ich gewusst hätte, dass sich hier jemand dran stören würde, hätte ich das Nachbarhaus beschmiert?
Aber eine Bürste hat bestimmt einen höheren Lerneffekt.
Neee... Einen Lerneffekt gibts allenfalls dann, wenn sich das auf hundert Sozialstunden als öffentlich sichtbares Reinigungs"personal" in auffällig pinker Arbeitskleidung ausdehnen ließe.