Beiträge von tobmobile

    Nö, ist es nicht.


    Der Anlass für die Identifikation ist durch die zu identifizierende Person zu bestätigen, auch damit für diese klar ersichtlich ist, wofür sie sich identifiziert. Die Mitarbeiter sind dahingehend zu schulen, dass sie zweifelsfrei feststellen, dass die zu identifizierende Person nach eigenem Willen das jeweilige Produkt beim entsprechenden Anbieter erwirbt (Gefährdung durch Phishing, Social Engineering, Verhalten unter Druck durch zweite Person etc.).


    https://www.bafin.de/SharedDoc…12512#doc9143870bodyText9

    Kann man Gedanken lesen? Wohl kaum.

    Also kann man auch die Gründe, aus denen eine Person handelt, eben nicht zweifelsfrei erkennen.


    Man kann lediglich abfragen, ob die Person zu verstehen scheint, was sie da gerade macht. Aber auch da kann auch nicht in den Kopf gucken, ob derjenige eine "Kontoeröffnung" oder "Freischaltung" wirklich versteht. Sowohl spachlich, als auch von den Konsequenzen.


    Und wer als "Produkttester" die Identifizierung testen soll, sich dabei aber nicht als Tester zu erkennen geben soll, der bekommt das wahrscheinlich auch hin. - Also ich bekäme das auf jeden Fall hin!


    Das solche Jobs Fake sind und Leute so zum Strohmann wieder Willen und Wissen werden sollen... ich weiß das. Aber wie bekäme der Identdienstleister jetzt heraus, dass dies im konkreten Identifizierungsfall zweifelsfrei nicht so vorliegt?


    Ich wüsste nicht wie. Am wenigesten wohl durch Wortratespielchen, die im Wesentlichen Ungebildetere und nicht-Muttersprachler benachteiligt.


    Abgesehen davon, Videoident hat eh ziemliche Probleme, aber andere. Und so langsam sollte es jeder mitbekommen (haben) ...

    https://www.golem.de/news/mani…t-kaputt-2208-167530.html

    Wir sind hier in Deutschland. unbürokratische Hilfe heißt dass man nur 9 statt 10 Formulae ausfüllen muss um dann doch keine Hilfe zu bekommen.

    Nur wenn Formular 9 um mind. die Seitenzahl anwächst, wie das regulär entfallende Formular 10 hatte.


    In Sonderfällen braucht man Formular 10 dennoch. Erläuterungen dazu, in welchen Fällen dies der Fall ist, werden vorraussichtlich ab dem Folgejahr der Vereinfachung in der Ausfüllhilfe von Formular 1 integriert, das ab den Zeitpunkt der Verfügbarkeit ausschließlich postalisch angefordert werden kann. In Ausnahmefällen auch persönlich mit Dringlichkeitsnachweis auf Bescheinigung D37/19c oder D08/14a. D09/17b wird allerdings nicht anerkannt.

    Ja, kenn ich, hatte da auch erst so nen Wichtigtuer, der wollte auf die Frage was ich mit der Karte vorhabe unbedingt das Wort "freischalten" von mir hören. Anmelden, Aktivierung, Nutzen, identifizieren, registrieren.... ging alles nicht, ich weiß gar nicht mehr was ich ihm alles vorgeschlagen hatte.

    So kann man es natürlich auch in die Länge ziehen. Da verdient man vermutlich mehr dran. (Der MA, nicht die Firma.)


    Wer bezahlt diesen Spass eigentlich, wenn die Idenitfizierung deswegen fehlschlägt und wiederholt werden müsste?

    Nämlich ein Langstrecken-Tagfahrverbot für private PKW. Kurz gesagt: Private PKWs dürfen tagsüber von 7-20 Uhr nur noch innerhalb ihres Zulassungsbezirks und innerhalb aller angrenzenden Nachbarlandkreise bewegt werden.

    Was manche so als Langstrecke ansehen... pfff..


    Mit dieser Regel käme man von Duisburg-Friemersheim keine 4 km (Luftlinie) in Ri. Süden auf Meerbuscher Stadtgebiet. :D

    Oder doch? Wenn Google Recht hat, berühren sich die Kreisgrenzen DU/NE (Duisburg / Rhein-Kreis Neuss) auf wenigen Metern in der Rheinmitte.


    Aber was definitv nicht ginge, wäre die Relation Krefeld-Uerdingen - Ratingen-Lintorf: 14 km, 14 Min Fahrzeit (PKW) (via B 288 / A 524 durch Duisburg)

    Die Kreisgrenzen (KR / Mettmann) berühren sich aber nirgends, nicht mal annähernd!

    Fahrzeit mit ÖPNV (lt. Abfrage für heute Abend) 1 Std. 22 Min. bis 1 Std. 34 Min., also ca. 5 bis 7-fache Zeit - sehr attraktiv das Ganze ;)


    PS: Was sieht deine Regel für Arbeitsbeginn um 5, wenn noch kaum (oder kein) ÖPNV fährt, und Feierabend um 14 Uhr vor? Für jeden Tag ein separates Auto für die Hinfahrt, und am Wochenende nachts die 4 oder 5 Rücküberführungen (zu Zweit)?

    § 1 Abs. 1 StVO - da ist von gegenseitiger Rücksicht die Rede. Das bedeutet, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen, sich dementsprechend zu verhalten und auch mal nicht zwanghaft auf sein Recht zu pochen.

    Das passt ja mal gar nicht auf die Situation!


    Es geht auch nicht darum, auf sein Recht zu pochen.


    Sondern nicht für die Bequemlichkeit anderer Verkehrsteilnehmer, selbst ein vorsätzliches Fehlverhalten, dass auch andere schwächere Verkehrsteilnehmer unnötig gefährdet an den Tag zu legen.


    Denn auf den Gehweg zu fahren, wäre hier ein noch viel größerer "Fehler". Nein, kein Fehler der aus Unachtsamkeit passiert, sondern absichtliches Fehlverhalten zur Bequemlichkeit Dritter.


    Und ich hätte ernsthaft Zweifel an der Fahreignung, wenn man vorsätzliche Regelverstöße, die in dem Fall auch potenziell Fußgänger und Kinder gefährdet, sogar öffentlich gutheißt.


    Ganz allgemein zum Thema Befahren des Gehwegs:

    https://recht-energisch.de/201…ren-auf-dem-buergersteig/

    Zitat

    Das Gericht hat anders entschieden und dem Kläger recht gegeben: „Auch an Engstellen dürfen Gehwege im Begegnungsverkehr nicht befahren werden“. Dies gelte auch für historisch gewachsene enge Straßen. Lediglich in Notlagen zum Beispiel zur Vermeidung von Kollisionen sei ausnahmsweise ein kurzzeitiges Ausweichen auf einen Seitenstreifen zulässig.

    1. Verkäufer verkauft Ware die ihm nicht gehört (gestohlen oder unterschlagen), damit bist du mit den o.g. "Papieren" einigermaßen abgesichert

    Das denkst nur du.


    Gutgläubigkeit kann nur vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen, entspr. "Papiere" sind da auch hilfreich, aber ein Automatismus ist auch das nicht.


    Eigentumsrechte sind aber eh hinfällig, und den Kaufpreis kannst du versuchen vom Verkäufer zurückzufordern. Viel Glück, du wirst es brauchen. Diese Kandidaten haben nämlich oft nix Pfändbares mehr, was die Sache dann nur zum noch größeren Geldgrab macht.

    Das Hotel hat diese Nummer sicherlich nicht an ibr-seminare gemeldet, sondern die haben die Nummer recherchiert und die falsche google-Nummer verwendet. Haben sich also nicht das Impressum des Hotels angeschaut, sondern allein dem Google-Ergebnis vertraut. Zudem wird die Gooogle-Nummer nur auf Smartphones angezeigt.

    Das ist klar. Und wenns schnell gehen muss, nimmt man die Nummer, die Google präsentiert. Dass es sich um eine temporäre Google-Nummer handeln könnte, die später nicht mehr wie erwartet funktioniert oder einen gar falsch verbindet, darauf wäre ich bislang auch nicht gekommen.

    Das Problem liegt also auf Anrufer-Seite. Bei uns genauso: Über die Anzeige ist klar erkennbar, dass wir nicht der Kundenservice für Aldi sein können. Die Anrufer verstehen das einfach nicht...


    Erkennt man auch daran, dass wir Anrufe über unsere tatsächliche Nummer bekommen haben, die irgendeinen anderen Kundenservice sprechen wollten. Wahrscheinlich also User, die über den Browser auf dem PC gehen und dann die Nummer aus der Anzeige manuell wählen. Zudem meinte unsere Dame am Telefon, dass man merkt, dass die Anrufer teilweise gar nicht verstehen, dass sie bei uns falsch sind.

    Das ist wohl auch kein (rein) technisches Problem.


    Was mir auffällt, im Privaten kommt es häufiger vor, dass ich als Google Suchassistent fungieren darf. Man bekommt es selbst nicht hin. Aber man merkt immerhin, dass die ersten Treffer, die Anzeigen sind, eben nicht das Gesuchte gefunden haben. Und dann darf ich ran, als "Experte"...


    Und wie oft habe ich jetzt zwar die richtige Firma, aber eben nur die temp. Google Nummer dazu gefunden und weitergeben? Erwartbar hat diese dann am nächsten Tag nicht mehr funktioniert, oder gar falsch verbunden.

    Sowas produziert bei Allen Beteiligten unnötige Verwirrung und Zeitverschwendung.

    Es könnte aber auch daran liegen, dass Penny bis 22 Uhr geöffnet hat, die Anderen machen bereits um 21 Uhr dicht.

    Wann die anderen schließen, ist örtlich aber sehr unterschiedlich.


    Hier ist so:

    Um 20 Uhr schließen die meisten Aldi Süds und der erste Edeka, und um 24 Uhr der letzte Rewe.

    Die 21:00, 21:30 und 22:00 dazwischen sind auch sehr beliebte Schlußzeiten bei Aldi, Netto, Edeka, Rewe, Kaufland, Lidl und Penny.

    Und nur Penny und Kaufland haben zumindest lokal einheitliche Schlußzeiten, jeweils um 22:00 Uhr.


    Und das Käuferklientel hängt meiner Beobachtung nach am meisten vom Standort ab, weniger von der Beflaggung oder den Öffnungszeiten.