Deine anderen Szenarien sind aber rechtlich ganz einfach einzusortieren. Verkaufst du dein Telefon und danach meldest du es z.B. so einer Datenbank und der Käufer wird geschädigt, hast du dafür gerade zu stehen. Im Zweifel musst du Schadensersatz leisten.
Wenn der Verkäufer ermittelbar, greifbar, und solvent genug ist, ansonsten guckt man leider in die Röhre.
In den bisher eindeutigen Betrugsfällen in meinem Umfeld hat eine Schadenersatzpflicht leider auch nichts genützt. Entweder war Identität oder Aufenthaltsort nicht ermittelbar, oder es war/ist dann finanziell nichts zu holen.
Das andere, an einem geklauten (oder verloren gegangen) Gerät kann keine andere Person das Eigentum erwerben. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob der Käufer und Verkäufer es wissen. Wird das identifiziert, hat der Besitzer die Verpflichtung den Besitztum aufzugeben und an den Eigentümer auszuhändigen. Somit wäre also der Versicherungsbetrüger voll Schadensersatzpflichtig, gegenüber der Versicherung und dem Käufer.
Bei geklautem Zeug ist es klar, aber bei einem verloren gegangenen Sachen sollte das aber schon gehen.
Hab ja tatsächlich mal ein Handy gefunden. Nach 6 Monaten Lagerzeit im städt. Fundbüro, hätte es doch mir gehörten können. Oder etwa doch nicht?
Jedenfalls hätte ich es gegen Zahlung einer (Lager-?) Gebühr abholen können, habe es aber dort liegen lassen.
Bei solchen Aktionen gibt es nur einen Rat: lass es bleiben.
Diesen Rat würde ich mittlerweile auch geben, wenn es nur darum geht ein gebrauchtes iPhone zu kaufen. Außer man kennt den Verkäufer wirklich gut, und kann ihm auch 100%ig vertrauen.
Und wer damit prahlt hat eh nicht mehr alle Latten am Zaun.
Da widerspreche ich nicht.
In anderen Ländern müssen Geräte oft erst mit Namen angemeldet werden (IMEI wird dann hinterlegt ind aktiviert), sonst bucht sich das Gerät gar nicht ein.
Ist mir persönlich bisher noch nicht begegnet.
Ich weiß es aber von Chile, Indonesien und Türkei.
Welche Länder noch?