Wenn man bei 1. "Arzt" durch "Behandler" ersetzt, dann stimmen 1. und 3.
(Die Heilpraktikererlaubnis braucht er aber dennoch.)
Aber erfolglose oder auch erfolgreiche Abbrüche sind weder Vorraussetzung noch Hinderungsgrund. Interessanter sind für 3. die erlangten Kompetenzen, egal ob mit oder ohne formalen Abschluß.
Noch ein Gedanke. Wer sich der Erkenntnis erlangt auf einem (für ihn) falschen Weg zu sein, was konkret am Weg, der eig. Person oder den äußeren Umständen liegen kann, und die Entscheidung trifft, diesen nicht weiter zu gehen hat zweierlei bewiesen: Die Fähigkeit eigene Entscheidungen zu hinterfragen, und nötigenfalls auch zu revidieren und so eigene "Fehler" eingestehen zu können.
Besser als jmd. der sagt "Ich treffe nur unrevidierbare Entscheidungen und bringe alles zu Ende, koste es was es wolle. Von neuen Erkenntissen und Entwicklungen lasse ich mich nicht beirren.", und dann auch noch so handelt. - So jmd. müsste man dann (aus dem Amt/Position) beseitigen, bevor der Schaden zu groß wird. Auf einsichtiges Handeln darf man da nicht hoffen.
Denkst du bei 3. eigentlich an eine bestimmte Person bzw. Amt? (Präsid. d. BVG passt m.W. jdnfs. schon mal nicht.)