Es wurde in der Vergangenheit (also vor vielen Jahren) "klar" kommuniziert, dass sich die Sim in einem Handy oder Smartphone befinden muss. Die aktuellen AGBs sind für einen Kunden mit normalem Verständnis inzwischen scheinbar so geschrieben bzw. werden so verstanden, dass jedes übliche Endgerät (Handy inklusive Tethering, Surfstick, mobiler Router) zunächst nicht verboten ist.
Mir ist es aber grundsätzlich lieber, ich lasse freundlich nachfragen, um erstmal kein unnötiges Risiko einer Kündigung gedankenlos einzugehen. Und diese Nachfrage wird sicher nicht dazu führen, dass sich die AGBs nun verschlechtern werden.
Warum "scheinbar" nicht verboten? Es ist aktuell in den aktuellen Tarifen ganz klar nicht mehr verboten. Habe das hier im Thread auch schon dargelegt.
Wie kommt man überhaupt auf die Idee, dass man sich heute eine Kündigung durch (ausschließliche) Datennutzung einhandeln könnte? Weder die aktuellen Rechtstexte, noch neuere Erfahrungen geben einen Anhaltspunkt hierfür. Die Erfahrungen, dass Nutzer trotz Verstoßes gegen die früheren AGB nicht durchweg gekündigt wurden, und die neuerliche Entschärfung der AGB, sprechen da eh eine ganz andere Sprache. Warum ignorierst du das anscheinend alles?
Und worin liegt überhaupt das "Risiko" einer Kündigung? Es gibt keinerlei Vertragsstrafe! Die SIM wäre nur schlicht nicht mehr nutzbar, und man braucht eine andere Lösung für seinen Einsatzzweck. Die Alternative, die SIM dafür erst gar nicht zu nutzen, würde auch eine andere Lösung erforderlich machen - Also gleiches Ergebnis, nur früher!
Wenn du allerdings sowieso eine Absolution von netzclub brauchst, warum fragst du hier überhaupt erst nach?
Was aber bleibt ist die Tatsache, Netzclub könnte auch ohne Grund mit einer 30 Tage Frist kündigen. Und das Recht auf Preisanpassung besteht auch. Also eine Garantie nie gekündigt zu werden, und auf immer und ewig deinen Tarif weiter zu nutzen, wirst du nicht bekommen.