Beiträge von tobmobile

    Meine Fresse, es geht doch nicht um die paar Leute, die mobil eingeschränkt sind. :rolleyes: Denkt doch einmal nach...

    Es mag zwar nicht um die paar Leute gehen, aber die Paar werden vergessen und zu nicht wahrgenommenem Kollateralschaden der Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs.


    So eine 100 Tage Beschränkung träfe dann im übrigen wieder vorranging die Ärmeren. Wer genug Geld für ein eigenes Auto hat, und sich nicht von Familienangehörigen eins ausborgen muss, ist da im Vorteil. Im Umfeld hat mittlerweile an 3-4 Tagen in der Woche mind. einer einen Arzt oder Therapietermin. Da käme man mit einem geteilten Auto auf über 100 Tage im Jahr.

    bin hier ja viel unterwegs, aber warum sollte jetzt plötzlich UMTS besser als LTE sein?

    Telefonie via UMTS funktionert mit jedem UMTS-Gerät in jedem UMTS Netz. (Okay, nicht ganz jedes Netz, das Frequenzband muss unterstützt werden.)


    Das gilt nicht für LTE und VoLTE. Da müsste man dann im Zweifelsfall eine neues Gerät kaufen, nur weil VoLTE zwar grundsätzlich, aber beim Gerät nicht mit Betreiber XY geht. Oder den Fallback auf 2G hinnehmen.


    Und Roaming ist das nächste Thema...


    LTE ist bzgl. Telefonie einfach eine kompletter Rückschritt/Fehlentwicklung gegenüber UMTS.

    Zitat

    Unabhängig vom Zahlungsmittel dauert der Bezahlvorgang bei höheren Zahlbeträgen vermutlich auch deshalb länger, weil mehr Waren gekauft werden und der Bezahlvorgang dann häufiger durch das Einpacken von Waren unterbrochen wird

    Dann hat man also gar nicht nur den reinen den Bezahlvorgang gemessen? Aber sowas dachte ich mir ja schon.

    Das "vermutlich" find ich ja gut :D

    Man hätte das ja auch untersuchen können... (wenn man wohl nicht nur die Daten der Kassensysteme analysiert hätte.)


    selbst gefunden (und danke für den Link rasputin )

    Zitat

    Die Messung der Bezahldauer startet dabei mit der Nennung des Kaufbetrags und endet mit Übergabe des Kaufbelegs, Übergabe des Wechselgelds oder dem Schließen der Kassenschublade

    Da fallen mir als erstes Rabatt-/Punktesammelkarten als Verzögerungsfaktor ein.


    Und dann gibts im Supermarkt/Discounter Kunden, die packen vor dem Zahlen erst alle Waren zurück in den Einkaufswagen (zählt dann mit zur gemessenen Bezahlvogangsdauer), und andere unterbrechen das (kürzere Messung), und dann gibts so schnelle wie mich.


    Und die Zeiten, der nicht ans Kassensystem angebundenen externen Kartenterminals hat man so vermutlich gar nicht mal mitgemessen.

    15,2 Sekunden bei Karte kontaktlos ohne Authentifizierung?

    Aber auch für die anderen Zahlarten; was hat man da gemessen?


    Die Zeit inkl. Scannen der Waren? - Viel zu kurz.

    Der reine Bezahlvorgang? - Finde ich viel zu lang.


    Oder wurde die Eigenart einiger Kassiererinnen mitgemessen, die nach dem Scannen erst mal weggucken und einen warten lassen?

    (In der Zeit hätte ich immer jeweils Bargeld passend abzählen können. Aber ich lächele erst nur die Kunden in dre Schlange hinter mir an und wedele demonstrativ mit meiner Karte. Und wenns länger dauert kommt auch mal die Kopf/Hände Geste für Schlafen. - Denmächst teste ich mal, demontrativ einen Meter von der Kasse weg zu gehen und "Tschüss" zu rufen.)

    Oder simpler, den Smalltalk zw. Kassenkraft und Kunde?


    Oder, was den Durchschnitt nach oben reißt: Kleine Läden (z.B. Apotheke), wo erst das Kartenerminal aus dem Hinterzimmer geholt werden, und ebenfalls ein damit (nur halbwegs) vertrauter Kollege herbeigerufen werden muss. Und ins Terminal dann manuell der Betrag abgetippt werden muss (keine Anbindung ans Kassensystem), und im weiteren Verlauf auch erst eine Onlineverbindung aufgebaut wird (lt. Anzeige per GSM).


    Mein längster Kartenzahlungsvorgang in 2022: Über 5 Minuten. (Von den Worten "Mit Karte" bis zum Abschluss.) Und bevor jmd., fragt: Eine Apotheke, und es lief genau so ab wie oben beschrieben.

    Regeln auf Parkplätzen scheinen ja ein abstruses Thema...


    Und ...

    ein Schild "Hier gilt für StVO"

    ... ist eh wirklungslos.


    Die Gültigkeit ist die Bundesrepublik, und wird da angewendet, wo sie anwendbar ist. Privat aufgestellte Schilder beeinflussen da gar nichts.

    Man kann sich auch ein Schild "Hier gilt die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung" an die private Gartenbahn stellen, das wäre genau so wirkungslos.


    Wenn man Gesetze und Verordungen privat für gültig erklären könnte, dann wären wir ja bei den Reichsbürgern. Aber die meinen ja auch nur, dass das so ginge, und dass durch die Weigerung der Anerkennung der "BRD GmbH" dessen Regeln für sie nicht gelten würden. - Es gilt trotzdem alles.


    BTT

    https://www.wbs.legal/verkehrs…n-und-parkhaeusern-17326/

    Zitat

    Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Dies ist nicht nur auf Straßen aller Art, sondern auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern der Fall. Ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt, spielt insoweit keine Rolle.

    Aber...

    Zitat

    Die Rechtsprechung differenziert trotzdem zwischen dem Verkehr auf Straßen und dem auf öffentlich zugänglichen Parkflächen.

    Begründet wird diese Differenzierung damit, dass die Gerichte Parkplätze nicht wie normale Straßen behandeln und auf diesen Verkehrsflächen daher andere Grundsätze gelten. So dient ein Parkplatz in erster Linie dem ruhenden Verkehr. Grundsätzlich müssen Autofahrer auf Parkplätzen und in Parkhäusern besonders den § 1 StVO berücksichtigen.

    "Grundsätzlich": Also unabhängig von Schildern "Hier gilt die StVO"!


    ---


    Aber das verwirrt mich jetzt:

    Zitat

    Aber auf Parkplätzen gelten im Gegensatz zum normalen Straßenverkehr noch weitere besondere Regeln:

    Die Fahrspuren auf einem Parkplatz dienen ausschließlich der Suche von Parkbuchten. Die auf Verkehrsstraßen geltenden Vorfahrtsregeln finden insoweit keine Anwendung. Von rechts aus Parkbuchten kommende Fahrzeuge müssen daher beachten, dass sie generell keine Vorfahrt genießen.

    Aus einer Parkbucht kommend keine Rechts-vor-Links Vorfahrt zu haben sei eine besondere Regel auf Parkpätzen, im Gegensatz zum normalen Starßenverkehr?


    Also in einer normalen Str., (keine Vorfahrtstr./Kraftfahrsstr./Autobahn) hätte ich von Rechts kommend Vorfahrt aus der Parkbucht?


    Da versteh ich die StVO anders:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 10 Einfahren und Anfahren

    Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

    Eine Parkbucht ist wohl ein anderer Straßenteil, aber vom Fahrbahnrand würde eh dasselbe gelten.


    Und die Vorfahrt:

    § 8 Vorfahrt

    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

    Parkbuchten sind keine Einmündungen oder Kreuzungen. Egal, ob an/auf Parkplätzen oder Straßen.


    Also wie zum Henker kommt überhaupt jemand auf die Idee, das Rechts vor Links aus Parkbuchten überhaupt irgendwo gelten könnte?

    Ich frage mich immer, wieso manche sich das Recht rausnehmen und die Umwelt und endliche Rohstoffe vernichten zu müssen. Man darf nicht vergessen, dass die faulen Schweine auch Öl von den Mitmenschen vernichten.

    Wer mobilitätseingechränkt ist, und ich will jetzt eigentlich nicht unbedingt das Unwort "behindert" verwenden, den sollten wir von Großteil des Lebens durch Immobilisierung aussperren? Wenn nämlich 300 m zur Bushaltestelle kaum mehr schaffbar sind, was bleibt da abseits vom Pkw an Alternative?


    Ja ja, alle nur "faule Schweine". Dann wird es wohl so sein. Am schlimmsten sind die im Rolli, die gar keinen Meter gehen wollen und Pkw fahren, und sich sogar extra reservierte Parkplätze haben einrichten lassen, nicht wahr? :rolleyes:

    war das hier bei dus.net, bei Fonial oder doch woanders, wo ich eine bei Sipgate laufende Festnetznummer ohne erneute Verifikation portieren kann?

    Klappt bei dus.net. Hab das jetzt schon mehrfach so durchgezogen, von Sipgate und Easybell kommend.


    Portierung von sipgate zu dus.net:

    1. Portierung bei sipgate „anstoßen“.

    Was immer du mit "anstoßen" meinst, für die erfolgreiche Portierung an sich ist das gänzlich irrelevant.

    2. Bei dus.net Formular online ausfüllen, runterladen, ausdrucken, unterschreiben und an dus.net mailen.

    Der Vollständigkeit halber sei gesagt, es geht natürlich auch per Fax.


    Und es ist für Sipgate auch völlig unerheblich, ob man auf dem dus.net Formular angibt, dass der Anschluss gekündigt oder weiter bestehen bleiben soll. Sipgate kündigt immer, und immer nur den betreffenden "Rufnummernvertrag". D.h. der Account an sich, etwaige weitere Rufnummern und gebuchte Tarife laufen unverändert weiter, natürlich auch die gebuchten Flatrates. Wer ganz weg will, der hat da etwas Arbeit. Evtl. ist das ja auch mit "anstoßen" gemeint.


    Und bei dus.net sind mir (uns) importierte Rufnummern immer (nur) auf den Masteraccount zugeordnet worden. Ist aber nur relevant, wenn man auch zus. Nebenstellen eingerichtet hat.

    Was ein Fakeshop ist, kann man einfach erkennen:


    1. Verlangt Vorkasse.


    Das war's eigentlich schon, mit dem Kriterium erwischt man sie alle. Klar, etwas Nicht-Fake-Beifang ist auch dabei, aber das kann einem als Kunde ja ziemlich egal sein.

    Wer verlangt denn heutzutage keine Vorkasse?


    MediaMarkt

    Mindfactory

    expert.de

    usw.


    Diese Regel ist also wenig hilfreich.