Na ja, da machen die billigen LTE Sticks, die nur eine oder 2 heimische Frequenzbänder unterstützen (B1, B3) noch mehr Spass. ![]()
Beiträge von tobmobile
-
-
Wirklich interessant ist dieses Angebot eigentlich immer nur dann, wenn es auch gleichzeitig 500 Payback Punkte gibt. So eine Aktion gab es im Juni (?). Vielleicht auch nächste Woche.
Die 500 Pkt. Paypackaktionen sind oft (oder immer?) accountgebunden. Der eine hat sie, der andere nicht. Ich hatte die Aktion öfters mal aktiv als hier nix stand, und umgekehrt. Es lohnt sich also immer auch in den eigenen Paybackaccount/-app zu gucken.
-
Ab aktivierung des starterkits.....12 monate
Danach braucht es Aufladung UND aktive Nutzung
Und KwK zählt irgendwie als Aufladung mit. (Oder meine 17 Mon. alte SIM ist durchs Raster gefallen.)
-
Und wie soll die Lebensdauer einer neuen LC SIM ohne Aufladung sein?
-
Auf https://help.sipgate.de/hc/de/…deren-Anbietern-mitnehmen schreibt Sipgate, dass man bei abgehender Portierung "Vertragsart: gewerblich" angeben müsse. Trifft das auch für Privatkunden bei Sipgate zu?
Nein. Und es hat bei mir als Privatkunde bei sipgate mit der Portierung als Privatkunde immer einwandfrei geklappt.
Was passiert eigentlich, wenn man Opt-In setzen lässt und innerhalb der Frist keine Portierung zustande kommt? Gar nichts? Erlischt einfach das Opt-In, und sonst läuft alles ganz normal weiter mit der Nummer (bei Sipgate)?
Genau, es passiert gar nichts. Man kann nach Ablauf das Opt-in dann einfach wieder erneut setzen.
-
Abbremsen und Glotzen wenn irgendwo ein Gelb- oder Blaulicht ist
Genau! Ich geb immer Gas und lasse Bauarbeiter oder Retter einen Hechtsprung machen...
Nicht!
-
Mir tun ja die Fische leid.
Und auch die Menschen, die in bildungsfernen clickbait Qualitätsmedien (und Telefontreff) von einer "Explosion" lesen/hören.
Ganz unexplosiv:
https://www.rbb24.de/panorama/…wehr-polizei-einsatz.html
ZitatDas Groß-Aquarium "Aqua-Dom" in Berlin-Mitte mit 1.000 Kubikmetern Wasser und 1.500 Fischen ist am Freitagmorgen nach Angaben von Feuerwehr und Polizei geplatzt. Ursache könnte eine Ermüdung des Materials gewesen sein.
-
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sind verboten und strafbewehrt.
Nur ob sich im jeweiligen Fall auch darum (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) handelt dürfen Gerichte noch klären. Ganz so klar und einfach wie wir (oder zum. die meisten hier) das wohl gerne hätten, ist es vielleicht doch nicht.
-
Natürlich.
Ähm ... es war doch eine rhetorische Frage. Bezogen auf die Vorstellung/Äusserung, dass mittels Allgemeinverfügung (eine Stadt) so einfach mir nichts dir nichts eine Strafbarkeit der Teilnahme an den Klebeprotesten herstellen könnte. Das geht so nämlich nicht!
Und wenn man mal die entspechende Verfügung liest, würde man sehen, dass dies ja auch gar nicht so verfügt worden ist!
Wer eine solche Regelung dennoch für möglich hält, ist mMn im Denken nicht mehr in der Demokratie (als Synomym für freiheitlich demokratische Grundordnung) verwurzelt. <- Das sollte die Frage ausdrücken.
-
So wird es strafbar, d.h. die Polizei kann die Leute „einziehen“.
Wirklich? Was sind das bloß für abstuse Vorstellungen hierzulande.
Leben wir überhaupt noch in einer Demokratie?