Beiträge von iStephan

    ich finde, rein AGB-technisch, wird sich eine nachgeschobene AGB-Änderung bei einem Tarif der als "dauerhaft kostenlose Internflat" beworben wurde, schlecht durchsetzen lassen :)


    Wo bleibt denn da die Dauerhaftigkeit, wenn Dauerquassler bei dauernder Nutzung rausgekickt werden? Das ist schon in normalen Fussnoten schlecht unterzubringen da überraschend. Um wieviel mehr erst in "nachträglichen AGB-Änderungen". Wenn, dann gilt auch hier: hat sich der Kunde nachhaltig unbeliebt gemacht, möge der Anbieter bitteschön (sonder-)kündigen (und die Portierungsentgelte selbst tragen :) )


    Im übrigen, auch die liebsten Angehörigen - es ist ja nur eine Internflat - hat man irgendwann mal als Dauertelefonierer satt; bei Bedarf wird dann doch wieder das persönliche Gespräch gesucht --> Weihnachten naht ;)

    Lohnt sich "eigentlich" schon, allerdings besser auf dem "Umweg" über die Verbraucherzentrale!


    Man sollte allerdings eine richtige Verbraucherzentrale einschalten.


    In Bayern gibt es auch 'unrichtige', das sind m.W. Verbraucherberatungsstellen des ehem. Katholischen Hausfrauenbundes e.V.; in Städten mit diesen Stellen verzichten die richtigen Verbraucherzentralen leider aufgrund eines historischen Abkommens auf die Errichtung eigener richtiger Verbraucherberatungsstellen.

    ich denke die Klarstellung hat sich in jeglicher Hinsicht gelohnt :)


    Nach meinem Verständnis von o2-Homezone muss sich das Handy mit der Festnetznummer, auf der die ankommenden Anrufe auflaufen und weitergeleitet werden sollen, innerhalb der Homezone befinden und eingeschaltet sein. (Das Handy mit dem Weiterleitungsziel kann dann bundesweit irgendwo sein.)


    Es gab auch , nach einem "Update" seitens o2, Tipps, dass es auch reicht, dass das Handy "zuletzt" in der Homezone eingeschaltet gewesen sein muss (damit die betreffenden Register im Funknetz "bescheid wissen" und die Info noch präsent haben), und ausgeschaltet sein kann, aber diese Komfort-Eigenschaft scheint mir "nicht dokumentiert" bzw. inoffiziell.


    Nach der ursprünglichen Beschreibung funktioniert die BWHZ-Weiterleitung per o.g. GSM-Code nur dann zuverlässig und vor allem kostenfrei (wenn der zugehörige Tarif netzinterne kostenfreie Umleitungen erlaubt) wenn das Ankerhandy in seiner zugehörigen Homezone sich befindet und eingeschaltet ist.


    Wenn eine SIM-Karte mit Berliner Homezone sich in Stuttgart befindet, taugt sie m.E. nicht für kostenlose Weiterleitungen. Es kann aber sein, dass der Sachverhalt noch aktueller und differenzierter zu beurteilen ist als ich es hier schrieb.

    Zitat

    Original geschrieben von User_handy
    Hey, ich hatte bis jetzt folgende Kombi:
    Debitel-O2-Genion ----rufumleitung auf- O2 Loop Karte.


    Soweit noch verständlich.


    Zitat

    Homezone für die Debitel O2 ist in einer anderen Stadt.


    Diese Info besagt aber noch nicht, wo sich das Handy "mit" dieser Nummer tatsächlich befindet - entweder in der einen oder in der anderen Stadt?


    Zitat

    Jetzt habe ich eine neue O2-Nummer über einen Vertrag und möchte die BWHZ darauf weiterleiten.


    Hoffe ja nicht dass die neue o2 - Nummer zehn Kilometer über dem Vertrag schwebt, dann wär was bei der Aktivierung schiefgegangen :p *SCNR
    Ist der "neue" Vertrag auch bei Debitel abgeschlossen oder bei o2 direkt? Sind beide Nummern bei verschiedenen Providern, erschwert das unerwünschte Nachberechnungen umgeleiteter Anrufe ..


    Zitat

    Kann ich mit dem USSD Codes **21*Zielnummer# die neue O2 Nummer in das Handy mit der Debitel-Karte ohne Risiko eingeben.


    Die Eingabe selbst als solche dürfte risikolos sein - bei den Folgen bin ich mir nicht so sicher. Es gab mal eine kurze Ära, da tauchten angeblich ankommende Verbindungen im EVN des Ankerhandys auf..


    Zitat

    Oder muss sich dieses Handy mit der Debitelkarte unbedingt in der ursprunglichen Homezone befinden?


    Wenn nicht dieses Handy mit der Debitelkarte, dann vielleicht das andere Handy mit der anderen Debitelkarte? ;)
    Insgesamt fällt es schwer deinem Text den vollen Sachverhalt abzugewinnen.

    Eigentlich möchte man meinen "ja".

    Meist tun Jura- und BWL-Professoren vor ihren Erstsemesterstudenten so, als sei der ganze Wirtschaftskreislauf ein ausbalanciertes Geben und Nehmen unter lauter gleichberechtigten "Quellen und Senken" von Geld. Um vorzuschützen, dass wir in der gerechtesten aller möglichen Welten leben.


    In der Praxis sind dann lauter kleine subtile Gemeinheiten eingebaut: Mit dem Rechtsanwalt der dir helfen soll, schliesst du keinen an konkreten Erfolg gekoppelten Werkvertrag sondern eher einen unverbindlichen Beratervertrag ab, er kassiert und du guckst in die Röhre. Oder das Gerichtsverfassungsgesetz und viele weitere kleine und größere "Verordnungen", die eher zum Ziel haben die Besitzenden zu schützen und die Kleinen zu drangsalieren. Z.b. Streitwertregeln die zur Folge haben, dass kein Richter Lust hat sich mit deinem Anliegen ernsthaft zu befassen, oder es ist nach 1 Instanz schon Schluss.


    hier mal behelfsweise ein Literaturtipp:
    Deckers, Daniel: Gerechtigkeit und Recht
    Eine historisch-kritische Untersuchung der Gerechtigkeitslehre des Francisco de Vitoria ; 1483 - 1546. - Univ.-Verl. [u.a.] (1991)


    http://de.wikipedia.org/wiki/Francisco_de_Vitoria


    :D

    Re: mTAN für die Packstation


    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Ab dem 29.10. wird die PIN zu jeder Karte hinfällig. Die Abholung erfolgt zukünftig wohl nur noch mit per aufs Handy geschickter mTAN. Angeblich ein Sicherheitsgewinn :rolleyes: Jetzt muß ich meiner Frau immer die mTAN weiterleiten, wenn sie mal ein Paket abholen will. Für mich also eher unpraktisch. <Quelle>.



    Gruß Kai


    Daß die m-TAN nicht das Gelbe vom Ei sein kann, habe ich schon länger geahnt und da und dort (AFAIR im Solomo-Thread) geschrieben. Nun kommt der Beweis:


    mTAN-Verfahren ausgehebelt: Handytrojaner stiehlt 36 Millionen Euro!