ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
2015 wurden im Schienenverkehr 130 Personen getötet, dazu kommen 806 Suizide und 101 Suizidversuche.
Von den 130 getöteten Personen sind 35 auf Bahnübergangsunfälle zurückzuführen (darunter 1 Fahrgast, 2 Mitarbeiter und 32 Wegebenutzer), dazu kommen 73 Fälle von Unbefugten Personen in Gleisanlagen (sind dann z.B. Mitmenschen die auf abgestellte Wagen klettern und an die Oberleitung geraten) und 10 Bahnsteigunfälle (Unachtsamkeit, Kopfhörer, zu nach an der Bahnsteigkante).
Nachzulesen im Sicherheitsbericht: https://www.eba.bund.de/Shared…_blob=publicationFile&v=2
Sehr interessant, danke. Wie auch die übrigen Publikationen des EUB höchst "bildend" sind.
Wenn ich das richtig nachrechne, dann sind die Bahnübergangsunfälle in der Regel "von außen" d.h. ausserhalb des techn. Systems Eisenbahn verursacht und ausser den 35 dortigen und den 73 genannten weiteren Fällen noch 12 Personen zu berücksichtigen die an der Summe 130 fehlen. (130 - 73 - 35 =12). Diese 12 könnten evtl. durch Fehler der Eisenbahnen verunglückt sein, müssen aber nicht.
Das hieße aber:
Auf jeden eisenbahnverursachten Todesfall kommt mehr als das Zehnfache an Blutzoll, den Straßenverkehrsteilnehmer bzw. Personen ohne Verständnis für das Eisenbahnwesen letzterem zufügen.
Konsequenzen? z.B.:
- 10 Fahrstunden extra in der Fahrschule (Pkw) nur für Bahnübergangstraining, + weitere 20 Fahrstunden solcherart Training in ländlichen Gegenden wo vermeintlich nie ein Zug fährt.
- Fahrtenbuch-Pflicht für Lkw/Pkw/Fahrzeuge die zusammen mit Güllefaßanhänger betrieben werden (Eintrag vor und nach jedem Überqueren eines Bahnübergangs mit Unterschrift und Bestätigung, dass der Sperrbolzen an der Kupplung eingelegt wurde und das Fahrzeug 100 % betriebsfähig ist; evtl. Pflicht, den Gülletransfer beim nächsten Fahrdienstleiter tel. anzukündigen)
- Hausordnung in Bahnhöfen die auch durchgesetzt wird: keine Ohrhörer / Kopfhörer, um Warnungen und Hinweise nicht zu überhören
