Fakten und Meinung
Um der Sache mal etwas Sachlichkeit zu geben, hier mal das, was ich bisher rausbekommen habe.
Vorrausschicken möchte ich, daß ich weder Mitarbeiter, noch anderweitig begünstigt bin. Ich habe mich wegen den guten Tarife ein wenig in die Materie eingearbeitet. Selbst habe ich (noch?) keinen Vertrag abgeschlossen.
Yezz ist kein Service-Provider, sondern eine "eigenständiges Produkt der Firma Hitmarkt in Darmstadt".
Henning Gajek erklärt es so:
ZITAT
"E-Plus bietet Großkunden einen Paket-Tarif an, der X Euro im Monat
kostet und *beliebig* viele Karten enthalten kann.
Der Großkunde könnte diese Karten weiter"vermieten", ist aber in der
vollen Haftung. Sollte der Großkunde "ausfallen", wären die Karten des
Kunden futsch.
Der Großkunde muß seinem Kunden eine Rechnung schreiben, da E-Plus wohl
nur eine Sammelrechnung für alle Karten schreibt."
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Die Tarife sind wirklich bemerkenswert: im Privat Tarif ohne GG und mit 18,- MU: 3ct Festnetz ; 29 ct netzintern (eplus)
39ct. netzextern. Dabei kostenlose Rufumleitung, kostenlose Abfrage der Mailbox bei Sekundentaktung. Eigentlich ist der Tarif wie der gute eplus Jubi
Prof. mit besserer Taktung und kostenloser AB-Abfrage.
Allerdings gibt es kein subventioniertes Handy, die Anschlußbegühr beträgt 29,- und es muß eine Kaution von mind. 100 Euro bezahlt werden
(Rückzahlung bei Kündigung wird versprochen).
Händlerinfo Zitat
"Alle, nicht aufgeführten, Tarifkomponenten (Sonderrufnummern, MMS, GPRS-Pakete) entsprechen den E-Plus Originaltarifen."
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Hier die AGB's:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hitmarkt GmbH für Telekommunikationsdienstleistungen im Mobilfunk
1. Definitionen Allgemeines / Vertragsinhalt
1.1. Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen, sind Bestandteil Ihres Telefonkartenmietvertrages mit der Hitmarkt GmbH, Darmstadt für die Benutzung des
zugewiesenen Sendebereiches.
1.2. Wenn Sie von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bei Vertragsschluss treffen wollen, bedürfen solche Abweichungen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3. Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind im Geschäftsleben unumgänglich. In einem solchen Falle werden wir die zu ändernden
Bedingungen Ihnen entweder vollständig zusenden oder sie im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) veröffentlichen
und bei uns zur Einsichtnahme für Sie bereithalten. Im diesem Fall werden Sie gesondert über die Änderungen und deren Inhalte unter Hinweis auf die
Fundstelle der Veröffentlichung informiert.
1.4. Für den Fall, dass wir diese AGB zu Ihren Ungunsten ändern, erhalten Sie das Recht, das mit uns bestehende Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie nochmals in unserer Änderungsmitteilung hinweisen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch machen.
2. Vertragsschluss / Leistungsumfang
2.1. Dieser Vertrag kommt zustande, wenn Sie den von Ihnen ordnungsgemäß ausgefüllten schriftlichen Kundenauftrag unterschrieben haben und wir diesen
Auftrag angenommen haben und die ggf. erforderliche Vorauszahlung für Ersatzansprüche (Kaution) unserem Konto gutgeschrieben worden ist. Diese
Vorauszahlung beträgt bei guter Bonität (positive Kreditauskunft durch Schufa oder Kreditreform) 100 EURO; ansonsten beträgt diese Vorauszahlung 200
EURO. Diese Vorauszahlung wird bei Beendigung des Vertrags unter Anrechnung nicht bezahlter Leistungen unverzüglich ausgezahlt.
Die Annahme des Vertrags kann auch durch die Freischaltung der Mobilfunkkarte erfolgen. Diese mit einer Rufnummer und einer persönlichen
Identifikationsnummer (PIN) codierte Telefonkarte ist Voraussetzung für den Zugang zum GSM-Mobilfunknetz und für die Inanspruchnahme der von uns
angebotenen Mobilfunkleistungen. Die Karte wird Ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Gebrauch überlassen und bleibt unser Eigentum; sie ist bei
Vertragsende auf Anforderung an uns zurückzuschicken.
2.2. Die von uns angebotenen Mobilfunkleistungen können mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen, die
außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir unsere Mobilfunkleistungen nur im Rahmen des technisch Möglichen
erbringen werden.
2.3. Für zeitweilige Unterbrechungen oder Beschränkungen der Netzleistungen, haften wir dann nicht, wenn sie auf der Einwirkung höherer Gewalt beruhen.
Dieser stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die die von uns angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar
erschweren oder unmöglich machen. (Beispiele: wesentliche Betriebsstörungen sowie Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche
Maßnahmen). Sollten diese Umstände jedoch länger als acht Kalendertage andauern, so haben Sie, ebenso wie wir, das Recht, das Vertragsverhältnis durch
fristlose Kündigung zu beenden. Sollten Netzbetreiber ihre Leistungen uns gegenüber so verändern, so dass dies Auswirkungen auf unsere Leistungen
gegenüber Ihnen hat und wir deswegen dazu gezwungen sind, unsere Leistungen entsprechend einzuschränken, so sind wir hierzu berechtigt. In diesem Fall
räumen wir Ihnen jedoch das Recht ein, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der notwendigen Änderungen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht weisen wir Sie ggfs. ausdrücklich hin.
2.4. Um unsere Leistungen technisch einwandfrei nutzen zu können, sollten Sie zugelassene und den gültigen technischen Bestimmungen entsprechende
Mobiltelefone verwenden. 2.5. International Roaming ist auf Wunsch gegen entsprechende Sicherheitsleistung gerne möglich.
3. Zahlungsbedingungen / Vergütung
3.1. Über die von uns angebotenen und von Ihnen in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen erstellen und übersenden wir Ihnen eine
monatliche Rechnung, die auf der jeweils gültigen Preisliste basiert. Die Mehrwertsteuer berechnen wir mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung jeweils
gültigen Satz. Der Mindestgesprächsumsatz wird jeweils zu Beginn des Monats erhoben.
3.2. Soweit nach der jeweils gültigen Preisliste ein einmaliges Anschlussentgelt und monatlich das Grundentgelt erhoben werden, sind diese Entgelte jeweils im Voraus zu entrichten. Das Gesprächsentgelt sowie die von Ihnen gegebenenfalls beantragten Zusatzdienstleistungen oder sonstige Kosten werden Ihnen nach
Maßgabe dieser AGB in Verbindung mit den jeweils gültigen Preislisten in Rechnung gestellt.
3.3. Unsere Rechnungstellung erfolgt in der Regel monatlich; allerdings behalten wir uns vor, auch in kürzeren oder längeren Zeitabständen abzurechnen.
Ansprüche gegen uns, beispielsweise bei Über- oder Doppelzahlungen, werden gutgeschrieben und mit unserer nächsten fälligen Forderung verrechnet. Wir
erstatten Ihnen den Betrag gern auch auf ein von Ihnen zu benennendes Bankkonto, wenn Sie uns dies rechtzeitig mitteilen.
3.4. Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netzbetreiber, erhöhten Steuern oder sonstiger uns entstehenden
Zusatzkosten können zu Preiserhöhungen führen. Wir sind daher berechtigt, die Preise für unsere Leistungen zu erhöhen. Änderungen unserer Preise werden
nach Ma0gabe der nachfolgenden Bestimmungen wirksam, wenn
- wir Ihnen die neuen Preislisten zugesandt haben oder
- die neuen Preislisten im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht worden sind und bei uns zu Ihrer Kenntnisnahme
bereitgehalten werden. Im letzteren Fall werden wir Sie rechtzeitig über die Änderungen und deren Inhalt informieren. Im Falle von Preiserhöhungen können Sie
das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem Sie die neue Preisliste bzw. die Informationen über deren Änderung und deren Inhalt erhalten haben,
für den Zeitpunkt kündigen, in dem die Preiserhöhung in Kraft treten soll. Wir weisen Sie bei Zusendung der neuen Preisliste bzw. der zuvor genannten
Informationen ausdrücklich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie auf Ihr Kündigungsrecht hin. Wenn Sie den Vertrag fortsetzen wollen, brauchen Sie nichts zu veranlassen, er besteht dann mit den neuen Preisen fort. Darüber hinaus sind Sie für den Fall, dass unsere Preise innerhalb eines Jahres um
durchschnittlich mehr als 5 % gestiegen sind, berechtigt, binnen 14 Tagen nach Kenntnisnahme der letzten Preiserhöhung das Vertragsverhältnis schriftlich
fristlos zu kündigen.
3.5. Sämtliche Rechnungen werden mit dem Zugang bei Ihnen zur Zahlung fällig. Um Ihnen und uns den Zahlungsverkehr zu erleichtern, bitten wir Sie, uns mit
Vertragsschluss einen Abbuchungsauftrag zu erteilen, so dass die Forderungen mit Übersendung von Ihrem Konto abgebucht werden können.
3.6.Wenn Sie keinen Abbuchungsauftrag erteilen, entsteht dadurch für uns ein erhöhter Bearbeitungsaufwand. Dafür berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in
Höhe von 5 Euro (inkl. MwSt.) je Zahlungsvorgang.
3.7. Sollte ein Scheck nicht eingelöst werden können oder eine Abbuchung nicht vorgenommen werden können, so dass wir mit dem Betrag rückbelastet
werden, so sind Sie, wenn Sie für die Nichteinlösung verantwortlich sind, verpflichtet, den uns insoweit entstehenden Schaden zu einem Betrag in Höhe von 25
Euro (inkl. MwSt.) zu ersetzen.
3.8. Für den Fall, dass Sie sich mit Ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug befinden, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% zu verlangen.
4. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung / Einwendungsausschluss
4.1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen zu, wenn Sie ihrerseits Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis gegen uns haben. Gegen Ansprüche unsererseits
können Sie dann aufrechnen, wenn Ihre Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4.2. Einwendungen gegen unsere Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf
dieser Frist ist die Geltendmachung von Einwendungen ausgeschlossen. Auf diese Rechtsfolge weisen wir Sie mit jeder Rechnung nochmals hin. Sollten Sie
bei begründeten Einwendungen diese Frist unverschuldet versäumt haben, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einwendungen bis spätestens zwei Wochen nach
Wegfall des Hindernisses nachzuholen, spätestens aber 80 Tage nach der Rechnungserstellung, da dann die Verbindungsdaten gelöscht werden und uns eine
Überprüfung nicht mehr möglich ist.
5. Haftung / Verjährung
5.1. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingetretene Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit,
Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, ersetzen wir Ihnen, sofern wir sie vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben nach Maßgabe der folgenden Ziffer 5.2. Für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung insoweit ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt
jedoch nicht, wenn wir wesentliche Vertragspflichten, so genannte Kardinalpflichten, verletzen. In diesen Fällen haften wir unbeschränkt, auch wenn wir unsere Pflicht nur leicht fahrlässig verletzt haben. Für von uns verursachte Personenschäden haften wir ebenfalls unbeschränkt.
5.2. Bei grob fahrlässigem Verhalten ist unsere Haftung für bei Ihnen eingetretenen Vermögensschäden gesetzlich auf einen Betrag in Höhe von 12.500 Euro
begrenzt.
5.3. Ihre Schadenersatzansprüche uns gegenüber verjähren, soweit sie nicht einem vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigem Verhalten unsererseits
beruhen, in zwei Jahren. Alle übrigen Ersatzansprüche Ihrerseits verfallen 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung.
6. Datenschutz/Fernmeldegeheimnis
6.1. Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden wir das Fernmeldegeheimnis, das Bundesdatenschutzgesetz, das
Telekommunikationsgesetz sowie die Telekommunationsdatenschutzverordnung (TDSV) beachten.
6.2. Wir sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Ihre im schriftlichen Kundenauftrag enthaltenen personenbezogenen Daten, die sog.
Bestandsdaten, zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dies sind Ihr Vor- und Zuname, Ihre Anschrift und Telefonnummer sowie gegebenenfalls Firma und
Beruf. Wir sind insbesondere berechtigt, die erforderlichen Bestandsdaten zur Voreinstellung von Ferngesprächen an den jeweiligen Netzbetreiber zu
übermitteln. Soweit gesetzliche Vorschriften keine längere Speicherung zulassen, werden wir die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des Jahres löschen, das
auf das Jahr folgt, in dem unser Vertragsverhältnis beendet worden ist. Darüber hinaus dürfen wir die Bestandsdaten, soweit Sie dem auf dem umseitigen
Antrag zugestimmt haben, zu Zwecken der Werbung und Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telekommunikationsdienstleistungen
nutzen, jedoch nicht veröffentlichen oder an unautorisierte Dritte weitergeben.
6.3. Durch Ihre Unterschrift erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die folgenden Verbindungsdaten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für
die Entgeltabrechnung erforderlich ist:
a) Nummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und eventuelle Berechtigungskennungen,
b) Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit sowie die automatisch übermittelten Daten,
c) Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen sowie deren Beginn und Ende nach Datum und Uhrzeit. Die vorstehend unter a) bis c) genannten
Verbindungsdaten werden nach Ihrer Wahl entweder
- sofort nach Rechnungserstellung gelöscht oder
- unter Kürzung der Nummer des angerufenen Anschlusses um die letzten drei Ziffern gespeichert und 80 Tage nach Rechnungsversand gelöscht oder
- vollständig gespeichert und 80 Tage nach Rechnungsversand gelöscht.
Weiterhin dürfen wir, soweit Sie dem auf dem umstehenden Antrag zugestimmt haben, die Verbindungsdaten zur bedarfsgerechten Gestaltung des
vorliegenden Vertragsverhältnisses verwenden.
6.4. Wir weisen Sie weiter darauf hin, dass im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens die zur Forderungsrealisierung notwendigen
Abrechnungsunterlagen einem Inkassounternehmen oder an einen Dritten zur Beitreibung der Forderung weitergegeben werden dürfen.
6.5. Zur Aufdeckung des Missbrauchs von Telekommunikationseinrichtungen und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach diesem
Vertrag prüfen wir außerdem die erhobenen Bestands- und Verbindungsdaten an Netzbetreiber und andere Telekommunikationsdienstleister übermitteln.
7. Vertragsübernahme durch Dritte / Abtretung von Rechten
7.1. Wir sind berechtigt, mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen
anderen Diensteanbieter oder Netzbetreiber zu übertragen. In diesem Falle sind Sie jedoch dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats
nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt der Übernahme durch das
neue Unternehmen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht werden wir Sie in der schriftlichen Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
7.2. Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können Sie nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits auf Dritte übertragen. Ihre
Vertragspflichten, insbesondere Ihre Zahlungspflichten, erlöschen jedoch erst mit dem uneingeschränkten Eintritt des Dritten in den Vertrag und unserer
Zustimmung.
8. Allgemeine Kundenpflichten
8.1. Um unsere Leistungen in einwandfreier Qualität in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie die Telefonkarte sorgsam behandeln. Insbesondere sollten Sie
sie vor schädlichen Einflüssen, wie statischen Entladungen, direkter Sonnenbestrahlung und aggressiven Stoffen etc., schützen.
8.2. Bitte verwahren Sie die Telefonkarte besonders sorgfältig und sichern Sie sie gegen missbräuchliche Nutzung, Verlust oder Abhandenkommen. Sollte
Ihnen eine missbräuchliche Nutzung bekannt werden oder aber die Telefonkarte abhanden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unter Angabe Ihrer
Rufnummer und Ihres persönlichen Kennwortes gleich unserer Kundenbetreuung, Kleyerstr. 8, 64295 Darmstadt, schriftlich und vorab telefonisch (06151-9951-
0) oder per Fax (06151-9951-12) zwecks Sperrung der Telefonkarte mitzuteilen. Für den Sachwert der Telefonkarte bei Verlust oder Abhandenkommen haften
Sie, soweit Sie dies zu vertreten haben. Außerdem müssen Sie die Grund- und Gesprächsentgelte bezahlen, die infolge der Benutzung der Telefonkarte durch
Dritte bis zum Zeitpunkt des Einganges Ihrer Mitteilung angefallen sind, soweit Sie den Verlust oder das Abhandenkommen der Ihnen zur Verfügung gestellten
Telefonkarte zu vertreten haben. Im Falle eines Diebstahls übermitteln Sie uns bitte die Kopie der Strafanzeige. Sollten Sie nach der Sperrung Ihres
Anschlusses einen Wiederanschluss beantragen, so gehen die damit verbundenen Kosten nur dann zu Ihren Lasten, wenn Sie den Verlust oder das
Abhandenkommen der Karte zu vertreten haben. Die Höhe dieser Gebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. In jedem Falle halten wir für Sie eine
Ersatzkarte bereit, die Sie jederzeit anfordern können. Das Vertragsverhältnis wird durch die vorsorgliche Sperrung nicht beendet.
8.3. Jede Änderung Ihres Namens, Ihrer Adresse, der Rechtsform des von Ihnen betriebenen Unternehmens und vor allem jede Änderung Ihrer Bankkonten
sollten Sie uns in Ihrem eigenen Interesse gleich mitteilen. Falls Sie eine solche Mitteilung unterlassen, sind wir berechtigt, die notwendigen Auskünfte hierüber einzuholen. Die dadurch entstehenden Kosten sind, soweit sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich waren, von Ihnen zu tragen. Natürlich bleibt Ihnen der Nachweis eines geringeren Aufwandes erhalten.
8.4. Vor der Inanspruchnahme der Leistung "Anrufweiterschaltung stellen Sie bitte sicher, dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet
werden sollen, damit einverstanden ist.
8.5. Wenn Sie einen Einzelgesprächsnachweis beantragen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass sämtlichen Personen, denen Sie die Benutzung Ihrer
Telefonkarte gestatten, die Speicherung der Verbindungsdaten bekannt ist.
9. Sperrung der Telefonkarte
9.1. Wir sind berechtigt, Ihre Telefonkarte bis zur Zahlung Ihrer fälligen Verbindlichkeiten vorübergehend zu sperren, soweit diese einen Betrag von wenigstens 50 Euro erreicht
haben. Dies gilt auch dann, wenn eine Lastschrift für fällige Entgelte aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann oder uns rückbelastet wird. Die Kosten dieser Sperrung und des Wiederanschlusses gehen nur zu Ihren Lasten, wenn Sie die Sperrung zu vertreten haben.
9.2. Bei dringendem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung sind wir berechtigt, die Telefonkarte vorsorglich zu sperren. Von einer missbräuchlichen Nutzung
gehen wir üblicherweise dann aus, wenn das für diese Karte angefallene Gebührenaufkommen das Zweifache des sonst monatlich fälligen
Durchschnittsaufkommens überschritten hat. Von einer solchen Sperrung benachrichtigen wir Sie aber im Regelfalle vorab und erteilen gegebenenfalls eine
Zwischenabrechnung. Sobald die fälligen Beträge beglichen worden sind, schalten wir die Telefonkarte dann gleich wieder frei.
9.4. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Geltung des Vertrages durch solche Sperrungen unberührt bleibt.
9.5. In den unter Ziffern 9.1 bis 9.2 genannten Fällen sind wir darüber hinaus berechtigt, die weitere Erbringung unserer Leistung von einer Sicherheitsleistung
abhängig zu machen, die dann innerhalb von zwei Wochen zu erbringen ist. Eine Sicherheitsleistung kann beispielsweise eine Kaution oder Bürgschaft sein.
10. Vertragslaufzeit / Kündigung / Kartenrückgabe
10.1. Ihr Vertrag über die zur Zurverfügungstellung von Mobilfunkleistungen wird zunächst für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls er nicht drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des jeweiligen Vertragsjahres schriftlich uns gegenüber unter der Anschrift "Hitmarkt GmbH, Kleyerstr. 8, 64295 Darmstadt gekündigt wird.
10.2. Wir sind dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe sind
beispielsweise die missbräuchliche Nutzung der Telefonkarte, die unbegründete Nichtzahlung der monatlichen Gebühr, die rechtsgrundlose Nichtzahlung der
Ihnen in Rechnung gestellten Gebühren - soweit ein Betrag in Höhe von 50 Euro überschritten wird - oder eine gegen gesetzliche Vorschriften verstoßende
Benutzung von GSM-Mobilfunkeinrichtungen.
10.3. Bei schuldhaft falschen Angaben hinsichtlich Ihrer Bankverbindung oder Ihrer Wohnanschrift sind wir ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung
berechtigt. In diesem Fall räumen wir jedoch zuvor eine zweiwöchige Frist zur Berichtigung der Angaben ein. Falls diese Frist erfolglos verstreicht, sind wir jedoch berechtigt, unser Kündigungsrecht wahrzunehmen.
10.4. Bitte beachten Sie, dass wir, falls wir aus von Ihnen zu vertretenden Gründen Ihnen über eine vorzeitige Kündigung aussprechen mussten, dazu
berechtigt sind, Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages geltend zu machen. Das bedeutet, dass wir auch von Ihnen Ersatz für denjenigen
Schaden fordern dürfen, der uns dadurch entstanden ist, dass der Vertrag nicht über die ursprünglich vereinbarte Dauer hinweg durchgeführt werden konnte.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes Mobilkunkkartennutzung der Hitmarkt GmbH für
Telekommunikationsdienstleistungen in der Fassung vom September 2003. Bei sich widersprechenden Bedingungen gehen nachfolgende Bedingungen vor.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Vertragsabschluß gemäß Ziffer 5.3. sich zu informieren, ob der Dienst an den vom Kunden gewünschten Standorten verfügbar
ist. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Übertragungsraten sind Höchstwerte, die auch bei Verfügbarkeit technischen Einflüssen, wie z.B. geringe
Feldstärke, fehlende Verfügbarkeit von Kanälen oder den Einflüssen des Nutzers (z.B. Steuerzeichen, Protokolle) unterliegen und deshalb unterhalb der
angegebenen Höchstwerte liegen können. Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Zahlung aller Gesprächsgebühren
verpflichtet sind, die über Ihr Mobiltelefon verursacht wurden.
HITMARKT GmbH, Kleyerstr. 8, 64295 Darmstadt.
Version HITMARKT-Partner-Mobilfunk, Stand 01.05.2004
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Puh. Die AGB scheinen mir relativ normal zu sein, oder habe ich was wichtiges übersehen?
Hier mein persönliches Resume:
positiv:
-Tarife sind gut bis sehr gut
-keine Grundgebühr im Privat Tarif
-faire 1/1 Taktung
-kostenlose Mailboxabfrage
-Kostenkontrolle über Internet
negativ:
-kein subventioniertes Handy
-mind. 100 Euro Kaution
-Haftungsrisiko bei Yezz, daher ist das Risiko einer Insolvenz höher
Durch den Mindestumsatz ist das definitiv keine Schubladenkarte. Bei intensiver Nutzung ist das Sparpotential durch die Tarife möglicherweise so groß, das die fehlende Handysubvention egal ist
Bei CMS Chemnitz gibt es sogar verbilligte Handys zum Tarif. Leider ist hier aber keine Rufnummermitnahme möglich.
Bei ebay gibt es den Vertrag auch, hier kann man u.U. die Einrichtungsgebühr reduzieren.
Butterbrom