Beiträge von sparfux

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    Original geschrieben von qwer640
    Bei der EC(Maestro)-Karte von Barclay hast du auch kein Girokonto bei Barclay, sondern wird bei deiner Hausbank-Girokonto abgebucht. Dennoch kannst du die Karte für monatlich Lastschriften nutzen.


    Ich vermute mal, das liegt daran, dass die Karte eine wirkliche Kreditlinie hat. Die Lastschrift geht auf die Kreditlinie. Die Karte (Barkley) scheint echt genial zu sein. Hab' sie mir auch schon bestellt.


    Das mit der Lastschrift könnte demnach bei der Bonbrix EC-Karte auch gehen. Habe ich aber noch nicht probiert.


    Die Payback-Karte bucht sofort ab. Also keine Kreditlinie und wahrscheinlich keine Möglichkeit der Lastschrift.

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    Original geschrieben von fibula
    heute schon 309,00 € zuzügl. Versand und ohne Kaffebohnen...


    Die haben den Gutschein rausgenommen. Ich hoffe mal, meine Bestellung geht noch durch ... Vorkasse habe ich jedenfalls schon geleistet.

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    Original geschrieben von pons
    Wo bekommt man sie denn zur Zeit sehr günstig?


    Hier: Zusammen mit einem Kilo Kaffeebohnen für ~265,-€ inkl. Versand. Habe gerade eine als Weihnachtsgeschenk bestellt.

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    Original geschrieben von BartS1975
    Hattest du einen solchen Fall schon mal? Ich nicht, und ich kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass so was passieren kann, da die Merkmale eines Wertpapiers, also bei einem Fonds etwa, ob er thesaurierend ist oder nicht, ja unabhängig vom Depot und nur abhängig von der WKN sind.


    Das Problem bei thesaurierenden Fonds war, dass bisher bei einem Übetrag das Anschaffungsdatum nicht mit übertragen wurde. Die Kapitalertragssteuer wurde aber bei ausländischen thesaurierenden Fonds bisher anhand der während der Haltedauer kummulierten thesaurierten Erträge bestimmt (30%). Eigentlich ist der Steuerzahler aber verpflichtet, die thesaurierten Erträge schon jährlich sofort zu versteuern und nicht erst beim Verkauf. Wenn man denn steuerehlrich war, hatte man sich die dann beim Verkauf doppelt gezahlte Steuer vom FA zurückholen müssen.


    Wenn nach einem Depotübertrag kein Anschaffungsdatum mehr zur Verfügung steht, wird die Sache noch verrükter. In dem Fall wird eine sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage für die abzuführende Steuer herangezogen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Fonds seit einem Termin Anfang der 90er (weiss das genaue Datum nicht) gehalten wird und es werden 30% der kummulierten tehsaurierten Erträge seit diesem Zeitpunkt als Kapitalertragssteuer abgeführt ... auch wenn man den Fonds erst seit kurzer Zeit besessen hat. Das kann man sich mit einem Nachweis des Anschaffungsdatums beim FA über die Steuererklärung zurückholen.


    Da nach dem neuen Recht das Anschaffungsdatum aber mit übetragen wird, sollte dieses Problem nicht mehr existieren. Es ist allerdings momentan nicht ganz klar, ob die Übertragung des Anschaffungsdatums auch zwingend für vor 2009 angeschaffte Fonds gilt. Ich hatte so einen Übertrag schon und in diesem Fall wurden die Anschaffungsdaten übertragen.


    Alles klar? ;)