Langsam.
Mit der Abschaltung von 2G funktionieren die "mittelalten" Autos mit 2G/3G e-Call-Modul nicht mehr. Es müsste eine Umrüstung/Nachrüstung auf ein Modul mit 4G/5G geben, Gibt es aber - soweit mir bekannt nicht.
Also wenn der TÜV diese Autos prüft und den ecall testet , funktioniert er nicht so, wie er soll, es meldet sich keine Notrufzentrale, weil keine Verbindung zustande kommt. Die Frage ist, kann/muss der TÜV seinen Kleber verweigern? (Wobei ich unter "TÜV" auch die privaten Prüfer wie GTÜ und wie sie alle heißen, mit einbeziehe).
Ich hoffe Du weißt, dass Du hier ein Pseudothema am Köcheln hältst.
Wenn irgendwelche Netzbetreiber ihr Netz abschalten, ändert sich dadurch am Zustand des einzelnen Autos genau gar nichts. Daher kann das nicht zum Versagen der Zulassung führen; dafür fehlt schlicht die Rechtsgrundlage.
Falls der TÜV oder DEKRA oder wer auch immer tatsächlich eine Ende-zu-Ende-Funktionsprüfung des Notrufs macht (was ich bezweifle, aber nur mal angenommen), dann obliegt es ihnen, in dem Versuch sicherzustellen, dass passende Prüfbedingungen, also hier ausreichender geeigneter Mobilfunkempfang bestehen.
Zusatzfrage: bekommt das Auto auch keine HU, wenn zum Prüfzeitpunkt gerade mal E-Call systemseitig gestört ist?
Was wird also passieren: wir werden ein deutschlandweites 2G-/3G-Funkloch haben und die Autos werden, oh Wunder, natürlich weiterhin problemlos fahren, so wie alle älteren Autos, die gar kein e-Call haben.
Die einzigen Probleme, die auftreten können, sind Funktionalitäten bei Modellen, wo diese zwingend über Mobilfunk angesteuert werden (Fernsteuerung der Standheizung z.B.? Oder Überwachung des Autos durch den Hersteller aka Telemetrie). Die funktionieren dann nicht mehr (in Deutschland), wenn nur 2G und 3G unterstützt werden. Deren Funktion dürfte allerdings nicht zulassungsrelevant sein.
Wenn Teltarif also Artikel produzieren möchte, könnte es dazu ja mal sinnvoll recherchieren, z.b. zunächst ob es solche Automodelle überhaupt auf dem Markt gab/gibt. (Tipp: schaut mal nach Erfahrungen vom Schweizer Markt oder aus Australien, wobei da die Automodelle dort andere sind).
Malen wir mal den Teufel an die Wand: Irgendein Mensch oder eine Organisation klagt deswegen. Dann haben wir den Salat.
Quatsch. Die Vergabe der Zulassungen erfolgen auf Basis der Rechtgrundlage, und an der hat sich nichts geändert. Bitte sieh mir das nach, dass ich das so deutlich sagen muss. Du verrennst Dich da, vorsätzlich oder nicht, in etwas.