Beiträge von geos

    Ja, der Speicher dürfte in der Tat das begrenzende Element sein. Ich habe nun Firefox per SD-Karte installiert (war das Einfachste). Läuft zwar problemlos, aber bei jeder halbwegs umfangreichen Webseite hängt das UI schon extrem, und häufig verabschiedet sich der Browser auch kommentarlos (wird vermutlich wegen Speichermangel vom System beendet).

    Ich habe auch F-Droid und F-Droid Classic installiert. Allerdings wird wie erwartet kein Repository geöffnet, da die TLS-Zertifikate veraltet sind. Letzteres reicht also schon aus, um das Gerät unbrauchbar zu machen. Auch eine Form geplanter Obsoleszenz.

    Ja, ist schon ein wenig vergleichbar, mit dem Unterschied, dass hier das Interesse bestimmter Marktteilnehmer noch klarer hervortritt.

    Wie in dem Artikel dargestellt, wehren sich Incumbents wie die Telekom allerdings, nachvollziehbarerweise und in diesem Fall muss ich sagen im Sinne der Verbraucher auch hoffentlich erfolgreich.


    Dass solche Abschaltvorgaben zu weiterer Politikverdrossenheit führen würden, befürchte ich auch.

    Es ist nur mal als Experiment gedacht, um zu sehen, was geht und wie (wenig) flüssig dann das Ergebnis läuft. Im "Leerlauf" macht das Tablet noch einen guten Eindruck, aber, klar, mit einem ernsthaften Browser drauf wird das schnell anders aussehen.

    Ich interpretiere es so, dass bei x genau x eine Abdeckung hat und sonst nichts, also z.B. bei "4&5" 4G und 5G, aber kein 2G.

    202601 steht für Januar 2026. Die Darstellung ist in der Tat ein wenig ausbaufähig.

    Anders würde aussehen, wenn es gesetzliche Bestimmungen gibt, dass nur Geräte verkauft werden dürfen wo VoLTE drauf ist, so wie jetzt mit den USB-C Ladebuchsen der Fall ist. Kommt so etwas?

    Vermutlich nein, und selbst wenn dann gilt es sicher nicht für Altmodelle :-)

    Habe vor ca. einem Monat noch in einem aktuellen Supermarkt-Wochenangebot ein günstiges GSM-Dualbandgerät beworben gesehen, und online findet man das vermutlich derzeit in praktisch jedem Mobilfunk-/Elektronik-/Kramshop.

    Langsam.

    Mit der Abschaltung von 2G funktionieren die "mittelalten" Autos mit 2G/3G e-Call-Modul nicht mehr. Es müsste eine Umrüstung/Nachrüstung auf ein Modul mit 4G/5G geben, Gibt es aber - soweit mir bekannt nicht.


    Also wenn der TÜV diese Autos prüft und den ecall testet , funktioniert er nicht so, wie er soll, es meldet sich keine Notrufzentrale, weil keine Verbindung zustande kommt. Die Frage ist, kann/muss der TÜV seinen Kleber verweigern? (Wobei ich unter "TÜV" auch die privaten Prüfer wie GTÜ und wie sie alle heißen, mit einbeziehe).

    Ich hoffe Du weißt, dass Du hier ein Pseudothema am Köcheln hältst.

    Wenn irgendwelche Netzbetreiber ihr Netz abschalten, ändert sich dadurch am Zustand des einzelnen Autos genau gar nichts. Daher kann das nicht zum Versagen der Zulassung führen; dafür fehlt schlicht die Rechtsgrundlage.

    Falls der TÜV oder DEKRA oder wer auch immer tatsächlich eine Ende-zu-Ende-Funktionsprüfung des Notrufs macht (was ich bezweifle, aber nur mal angenommen), dann obliegt es ihnen, in dem Versuch sicherzustellen, dass passende Prüfbedingungen, also hier ausreichender geeigneter Mobilfunkempfang bestehen.

    Zusatzfrage: bekommt das Auto auch keine HU, wenn zum Prüfzeitpunkt gerade mal E-Call systemseitig gestört ist?


    Was wird also passieren: wir werden ein deutschlandweites 2G-/3G-Funkloch haben und die Autos werden, oh Wunder, natürlich weiterhin problemlos fahren, so wie alle älteren Autos, die gar kein e-Call haben.

    Die einzigen Probleme, die auftreten können, sind Funktionalitäten bei Modellen, wo diese zwingend über Mobilfunk angesteuert werden (Fernsteuerung der Standheizung z.B.? Oder Überwachung des Autos durch den Hersteller aka Telemetrie). Die funktionieren dann nicht mehr (in Deutschland), wenn nur 2G und 3G unterstützt werden. Deren Funktion dürfte allerdings nicht zulassungsrelevant sein.

    Wenn Teltarif also Artikel produzieren möchte, könnte es dazu ja mal sinnvoll recherchieren, z.b. zunächst ob es solche Automodelle überhaupt auf dem Markt gab/gibt. (Tipp: schaut mal nach Erfahrungen vom Schweizer Markt oder aus Australien, wobei da die Automodelle dort andere sind).


    Malen wir mal den Teufel an die Wand: Irgendein Mensch oder eine Organisation klagt deswegen. Dann haben wir den Salat.

    Quatsch. Die Vergabe der Zulassungen erfolgen auf Basis der Rechtgrundlage, und an der hat sich nichts geändert. Bitte sieh mir das nach, dass ich das so deutlich sagen muss. Du verrennst Dich da, vorsätzlich oder nicht, in etwas.