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Es gibt schlicht für Privathaushalte keine sinnvollen solchen Anwendungen. Sie sind nicht einmal am Horizont zu erkennen. Wer nicht massiv Cloud-Backups o.ä. (wirklich massive Uploads) betreibt, für den reichen 80 Mbit/s pro Person locker aus. In der Praxis auch die Hälfte. Das gilt auch für 8k TV-Glotzen, wobei da auch praktisch niemand einen Unterschied zu 4k feststellen kann.
Man kann übrigens auch SD-Sendungen durch ein (ggfs. KI-basiertes) Upscaling laufen lassen. Daran scheitert es also nicht.
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Was war das für ein Fehler?
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Aus ARD Sounds: Glasfaser: Hat Deutschland keine Lust auf schnelles Internet? https://www.tagesschau.de/mult…ng&at_content=SiteSharing
Ich glaube die Antwort ist ganz einfach: (das meiste) Deutschland hat längst schnelles Internet, jedenfalls ausreichend schnell für die Bedürfnisse der meisten Privathaushalte.
Ich zitiere mal eine Meldung von Teltarif, in der Zahlen von der Telekom von 02/2026 zu finden sind (https://www.teltarif.de/teleko…ausbau/news/102751.html):
"Insgesamt kann die Telekom für rund 37 Millionen Haushalte Breitband-Internetanschlüsse anbieten, bei denen Surf-Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s oder mehr möglich sind. Für rund 32 Millionen Haushalte sind Anschlüsse mit bis zu 250 MBit/s oder mehr verfügbar."
Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 41,5 Mio. Haushalte.
89% davon können also DSL 100 oder mehr bekommen. Ja, das bedeutet nicht in allen Fällen wirklich, dass die 100 Mbit/s auch ankommen, aber 60 Mbit/s oder so sind m.W. Mindestmaß für die Schaltung von DSL 100. 77% aller Haushalte können DSL250 bekommen, was in jedem Fall mehr als 100 Mbit/s ist.
Dazu kommen noch weitere Haushalte, die FTTC, FTTB oder FTTH von anderen Anbietern erhalten können.
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Ich habe mal eine rechtliche Frage: Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass in einem Neubauprojekt (> 40 ETW), die Kabel für die Telekommunikationsinfrastruktur gelegt werden?
Bis wann hat die Verlegung zu erfolgen? Muss das explizit in der Baubeschreibung angegeben werden oder ist es selbstverständlich wie Strom und Wasser?
Wer ist haftbar, wenn dieses nicht erfolgt und eine Mobilfunk-Zwischenlösung genutzt werden muss? Mieter, Vermieter (Eigentümer der Whg.), Bauleitung/Bauunternehmen?
Verantwortlich ist natürlich der Bauherr. Was er mit seinen Auftragnehmern vereinbart, ist seine Sache.
Falls Du Mieter bist, dann kommt es drauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn da nichts zugesichert wurde, muss auch nichts zur Verfügung gestellt werden.
Was ist im Fall, dass das Glasfaserkabel erst Monate nach dem Einzug verlegt wird?
Gar nichts, es sei denn das Vorhandensein eines Glasfaseranschlusses ist Mietbestandteil. Dann kannst Du natürlich Mietminderung geltend machen.
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Mal sehen, was der Versuch einer offline-Aufladung über den USSD-Code am Handy zurückmeldet...
Das sollte sich ja schneller herausfinden lassen, als es dauert, diesen Beitrag zu schreiben.
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Aber auch schon kein reguläres Guthaben mehr für das Mitbringen einer Telefonnummer?
Ich habe mich übrigens verlesen. Die 10 € Rufnummernmitnahme-Bonus sind ein Jahr und drei Monate gültig.
Vorausgesetzt das am kürzesten gültige Bonusguthaben wird zuerst verbraucht, ist es also keine so riesige Einschränkung.
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Habe über die BONUS60-Aktion eine Callya-Karte bestellt mit Rufnummernmitnahme. Die Karte wurde heute freigeschaltet. Es kamen drei SMS. Im ersten von 70254 wurde die Gutschrift der 60 € Bonus mit drei Monaten Gültigkeit mitgeteilt. Im zweiten, sechs Sekunden später, würde mitgeteilt, dass die 19,99 € Basispreis für Callya Allnet Flat L abgebucht wurden. Im dritten, von 70255 und weitere 20 Sekunden später, wurde eine 10 € "Bonus Gutschrift" mit ebenfalls drei Monaten Gültigkeit mitgeteilt. *100# sagt entsprechend: aktuelles Guthaben 0,02 EUR Bonus-Guthaben 50,01 EUR.
Offenbar bekommt man anders als bislang für das Mitbringen einer Rufnummer nicht 10 € reguläres, sondern Bonus-Guthaben mit nur drei Monaten Gültigkeit.
Hat das jemand auch so erlebt?
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Offenbar erhebt die DKB auch Zinsen, wenn der Dispo lediglich für wenige Minuten genutzt wird.
Kann ich mir nicht vorstellen. Die Zinsen sollten sich immer an den Tagesabschlüssen orientieren.
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Habe heute mit congstar telefoniert. Wurde von denen geduzt. Will ja so eine hippe Marke sein...
In solchen Fällen den Mitarbeiter einfach höflich darauf hinweisen, dass er vermutlich in seinen Unterlagen nicht gesehen hat, dass man die 18 schon seit ein paar Jahren überschritten hat.
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Also BIP ist eine absolut gebräuchliche Abkürzung wie z.B. GmbH, NATO, UNO oder WHO. Da sehe ich keinen Grund zu meckern.