Beiträge von geos

    Letztlich geht es schlicht um die Frage, ob man unter einer Festnetz- oder nur unter einer Mobilfunkrufnummer (mobil) erreichbar sein möchte.
    Und für ersteres kann eine Lösung über ein Ankerhandy eine sehr schicke Sache sein, wenn man noch über einen entsprechenden Vertrag verfügt. Andere Leute lassen eine RUL im Festnetz schalten oder basteln selbst eine Weiterleitung mit einer Fritzbox o.ä.
    Ob die Erreichbarkeit unter einer Festnetznummer unter "ewig gestrig" fällt, mag jeder selbst beurteilen.


    PS: die Altverträge, die man für ein Ankerhandy nimmt, sind typischerweise ohne Fixkosten. Die Nachteile beschränken sich somit auf den Unterhalt des Ankerhandys in der HZ.

    War das ein Telekom-Eigener "T-Punkt" oder ein Franchisenehmer? Ich würde es mal bei ersterem versuchen.
    Gestern ist mir übrigens auch aufgefallen, dass die Post noch Xtra Call Pakete usw. in der Auslage hat.

    Einmal das Anker-Gerät manuell ins E-Plus-Netz (oder welches auch immer vorhanden ist in der Homezone) einbuchen, auch wenn's vielleicht als gesperrt in der Übersicht angezeigt werden mag, danach wieder auf automatische Netzsuche stellen.

    Ich nehme an, dass es eine einvernehmliche Weiternutzung in diesem Fall nicht geben wird; es kommt aus meiner Sicht nur noch auf die Art und Weise der Beendigung an.
    Ich würde schonmal alle Verbindungen (Daueraufträge, Lastschriften usw.) auf ein anderes Konto umlegen und kein überschüssiges Guthaben mehr dort aufbewahren. Dann kann man sich in Ruhe darüber streiten, wer wie wann (nicht) gekündigt hat und welche Konditionen gelten.
    Ich gehe nicht davon aus, dass die Bank ein Interesse hat, Kunden zu abweichenden Konditionen weiterzuführen. Wenn sie realisiert, dass der Fall, dass der Kunde nur der Preisänderung widerspricht, ohne selbst zu kündigen, in ihren Prozessen nicht durchgeplant war, wird sie sich wohl noch etwas winden und dann von sich aus ordentlich kündigen.

    Nur zur Sicherheit mal nachgefragt: kann man bei deutschen SIM-Karten nun ausnahmslos davon ausgehen, dass innerhalb der EU eingehende Gespräche kostenfrei sind für den Angerufenen?
    Oder gibt es Fälle, für die das nicht zutrifft?