Und warum sollte eine WEG die funktionierende Verkabelung stillegen.
Ich denke es ist die Inhouse-CuDA-Verkabelung gemeint. Wenn ein Anbieter mit Glasfaser ins Haus kommt und keine (ökonomisch sinnvolle) Lösung besteht, FTTH zu den Wohnungen zu verlegen, ist eine Option, auf FTTB auszuweichen und die bestehenden CuDA-Leitungen dafür zu verwenden. Je nachdem, wie das realisiert wird, macht es allerdings dann u.U. FTTC unmöglich.
Ich glaube allerdings wie gesagt dass es nicht zulässig ist, den FTTC-Anschluss von Wohnungen abzuklemmen deswegen. Da wird ja die betroffene Telco was dagegen haben. Wenn es sich um dieselbe handelt wie der Glasfaseranbieter, dann wird sie den FTTC-Anschluss einfach fristgerecht kündigen, wenn es so relevant ist, sodass sich das Problem nicht stellt. Eine WEG kann da allerdings m.E. nicht die Umwidmung erzwingen.
Häufig wird man vermutlich versuchen, FTTB und FTTC parallel zu fahren. Das schränkt allerdings die für FTTB verwendbare Bandbreite häufig ein.
Die entsprechendne Lobbyisten hätten natürlich gerne was anderes:
https://www.teltarif.de/g-fast…au-buglas/news/68942.html
Das kam aber (aus Verbrauchersicht sage ich zum Glück) nicht so:
https://www.roedl.de/themen/ko…tzter-meile-einschraenken
Hier etwas zum Hintergrund:
https://www.teltarif.de/gfast-…glichkeit/news/68715.html
Es gab übrigens zu diesem Thema bereits ein Urteil; der Vermieter kann also keineswegs einfach die CuDA abschalten oder umwidmen:
https://www.haufe.de/immobilie…nd-halten_258_480792.html
Für WEG dürfte sich analog die Verpflichtung zum Erhalt ergeben, solange sie genutzt werden.
Bei der Koax-Fernsehverkabelung gab es m.W. in der Vergangenheit Fälle, in denen z.B. die Gemeinschaftsantenne zu Gunsten der Nutzung von Kabelfernsehen abgeklemmt worden ist, aber das ist ein etwas anders gelagerter Fall.