DSL-Abschaltung bis 2030 von der BNetzA geplant

  • Ich bin Vermieter und mein Mieter hat den absolut ordentlich verlegten Telekom-Glasfaserverteiler eine Mauer von seinem Mietobjekt entfernt.

    Dennoch lässt er sich nicht beirren und tut weiterhin eisern auf seinen 5 MBit ADSL Festnetzanschluss bestehen, denn er will ja nur telefonieren. (VDSL wurde von der Telekom nicht ausgebaut.)


    Dummerweise ging letzte Woche sein Router Modem was auch immer kaputt, weswegen er mich beschuldigt hat irgendwas an der Zuleitung veranstaltet zu haben. Diese Zuleitung ist relativ verwurschtelt, weil damals zum Zeitpunkt des Anschlusses meine Räumlichkeit etwas voll war.

    Durfte nun 3 Stunden auf dem Telekom Mann warten und oh Wunder, es war wohl sein (Zyxel?) Router.


    Meine Frage an den Telekom Mann war, ob man denn das Kupfer nicht ordentlich neben dem Glasfaser verlegen könnte und ob denn der jetzige Zustand der Anspruch der Telekom sei.

    Seine Antwort war, ich müsste die Vorarbeit (Leerrohre) leisten, ansonsten könnte man bei einem anderen Termin (wer auch immer den beantragen müsste) die Kuperleitung um das Glasfaser-Schutzrohr herum wickeln. <X Mir fehlen wirklich die Worte!


    So wie es scheint, ist es bei meinem Objekt offenbar nicht mehr möglich, noch die alten ADSL Telefonleitungen (Telefonanschlüsse) neu zu bestellen.

    Gott sei Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von eve456 ()

  • Eine erstaunlich sachliche Darstellung der Thematik:


    https://archive.is/ObnjV


    Interessant darin ist folgende Aussage:


    "Kann mein DSL-Anschluss vor der Abschaltung gekündigt werden?

    Ja. Wenn etwa Vermieter oder Hausgemeinschaften beschließen, die im Haus verlegten Datenleitungen abzuschalten, weil ohnehin die meisten Mietparteien zu einer anderen Technik gewechselt sind, dann könnte der Rest der Mieter gezwungen sein, ebenfalls zu wechseln."


    Gemeint können eigentlich nur CuDA-TAL sein, und ich bezweifle, dass das so geht. Der Vermieter kann den aktiven Telefonanschluss, der bei Mietbeginn bereits bestand und der durch den Mieter genutzt wird, sicher nicht einfach so abklemmen; das wird sicher implizit Teil des Mietgegenstandes sein.

    Im Fall einer WEG dürfte es ähnlich sein. Die CuDA-Verkabelung dürfte, ähnlich wie die Strom- oder Wasserzuführung zur Wohnung, Gemeinschaftseigentum sein, aber ich bezweifle, dass selbst ein Mehrheitsbeschluss hier einzelne (oder alle) Wohnungen abklemmen kann, solange die Anbindung noch genutzt wird (und selbst wenn temporär nicht, vielleicht auch dann nicht).

  • Im Fall einer WEG dürfte es ähnlich sein. Die CuDA-Verkabelung dürfte, ähnlich wie die Strom- oder Wasserzuführung zur Wohnung, Gemeinschaftseigentum sein, aber ich bezweifle, dass selbst ein Mehrheitsbeschluss hier einzelne (oder alle) Wohnungen abklemmen kann, solange die Anbindung noch genutzt wird (und selbst wenn temporär nicht, vielleicht auch dann nicht).

    Kann mir nicht vorstellen, das die vor Gericht Bestand hätte - am Ende hab ich als Mieter einen Vertrag mit dem Telko-Unternehmen und der muss erfüllt werden.

    Dann kann der Vermieter nicht einfach die Kabel stilllegen.

  • Und warum sollte eine WEG die funktionierende Verkabelung stillegen.

    Ich denke es ist die Inhouse-CuDA-Verkabelung gemeint. Wenn ein Anbieter mit Glasfaser ins Haus kommt und keine (ökonomisch sinnvolle) Lösung besteht, FTTH zu den Wohnungen zu verlegen, ist eine Option, auf FTTB auszuweichen und die bestehenden CuDA-Leitungen dafür zu verwenden. Je nachdem, wie das realisiert wird, macht es allerdings dann u.U. FTTC unmöglich.

    Ich glaube allerdings wie gesagt dass es nicht zulässig ist, den FTTC-Anschluss von Wohnungen abzuklemmen deswegen. Da wird ja die betroffene Telco was dagegen haben. Wenn es sich um dieselbe handelt wie der Glasfaseranbieter, dann wird sie den FTTC-Anschluss einfach fristgerecht kündigen, wenn es so relevant ist, sodass sich das Problem nicht stellt. Eine WEG kann da allerdings m.E. nicht die Umwidmung erzwingen.

    Häufig wird man vermutlich versuchen, FTTB und FTTC parallel zu fahren. Das schränkt allerdings die für FTTB verwendbare Bandbreite häufig ein.

    Die entsprechendne Lobbyisten hätten natürlich gerne was anderes:

    https://www.teltarif.de/g-fast…au-buglas/news/68942.html

    Das kam aber (aus Verbrauchersicht sage ich zum Glück) nicht so:

    https://www.roedl.de/themen/ko…tzter-meile-einschraenken


    Hier etwas zum Hintergrund:

    https://www.teltarif.de/gfast-…glichkeit/news/68715.html



    Es gab übrigens zu diesem Thema bereits ein Urteil; der Vermieter kann also keineswegs einfach die CuDA abschalten oder umwidmen:

    https://www.haufe.de/immobilie…nd-halten_258_480792.html


    Für WEG dürfte sich analog die Verpflichtung zum Erhalt ergeben, solange sie genutzt werden.




    Bei der Koax-Fernsehverkabelung gab es m.W. in der Vergangenheit Fälle, in denen z.B. die Gemeinschaftsantenne zu Gunsten der Nutzung von Kabelfernsehen abgeklemmt worden ist, aber das ist ein etwas anders gelagerter Fall.

    Einmal editiert, zuletzt von geos ()

  • Man macht euch doch nicht schon heute verrückt! Diskussionspapiere, Absichtserklärungen, etc. pp, müssen später sowieso dem tatsächlichen Stand und neueren Gegebenheiten weichen oder angepasst werden. Je nach Ausbaustand.
    Es stand auch geschrieben, dass manche Glasfaseranbieter etwas auf die Bremse treten, da steigende Zinsen u. Investoren Einnahmen sehen wollen.
    Von daher abwarten Tee trinken und nicht vorzeitig "Panik schieben", in Form, was könnte alles wie passieren. Wird man sehen bzw. erleben.

  • Es gab übrigens zu diesem Thema bereits ein Urteil; der Vermieter kann also keineswegs einfach die CuDA abschalten oder umwidmen:

    https://www.haufe.de/immobilie…nd-halten_258_480792.html


    Danke für den Link.


    Der Vermieter muss die Telefonleitung instand setzen? Ich denke ich darf an die Telekom Leitungen gar nicht ran?

    Vom Verteiler im Haus zu seinem Anschluss sind 2 TAE-Dosen in Reihe.

    Der Telekom Mann meinte, er wunderte sich schon, warum er 2 Dosen gemessen hat.

    Die erste Dose in meiner Räumlichkeit zu entfernen kam ihm allerdings nicht in den Sinn.

  • eve456 Nochmal zu deinem Ursprungs-Posting: ich hab zwei Fälle in meiner Bekanntschaft, da wurde ADSL (im Hauptverteiler) abgeschaltet. Bei einem haben wir von ADSL6000 auf VDSL50 umgestellt, bei dem anderen Anschluss auf LTE50 (congstar Homespot).


    Wenn dein Mieter nur telefonieren will, dann kann er das Smartphone nehmen, z.B. 4,99 € bei simyo. Oder bei o2 mit Festnetznummer.

    Sollte von der Grundgebühr immer billiger sein als ein Festnetzanschluss. Und auch keinen Ärger mit der TAE-Dose.

  • eve456 Nochmal zu deinem Ursprungs-Posting: ich hab zwei Fälle in meiner Bekanntschaft, da wurde ADSL (im Hauptverteiler) abgeschaltet. Bei einem haben wir von ADSL6000 auf VDSL50 umgestellt, bei dem anderen Anschluss auf LTE50 (congstar Homespot).


    Wenn dein Mieter nur telefonieren will, dann kann er das Smartphone nehmen, z.B. 4,99 € bei simyo. Oder bei o2 mit Festnetznummer.

    Sollte von der Grundgebühr immer billiger sein als ein Festnetzanschluss. Und auch keinen Ärger mit der TAE-Dose.


    Ich vermute, der DSL-Hauptverteiler im Haus lässt sich nur dann rechtskonform abschalten, wenn alle Nutzer und Vertragsbeteiligte einer Umstellung auf Glasfaser oder Mobilfunk zustimmen.


    Wir sind leider am Rand, aber immer noch innerhalb einer "Telekom-Glasfaser-Hauptstadt".

    Wie bereits geschrieben wurde für das Gewerbegebiet seitens der Telekom VDSL nicht ausgebaut. Folglich über die Kuperleitung 5Mbit maximal.


    Musste über 10 Jahre auf eine schnellere Internet-Verbindung warten und bekomme "Lachkrämpfe" wenn sich Leute mit VDSL 175 in Foren wegen einem oder 3,5 Jahre für den Glasfaserausbau aufregen.


    Mobilfunk hat hier leider auch ständig Gesprächsaussetzer, gefühlt seitdem die 3G Frequenzen abgeschaltet wurden.

    Beide Masten in der Nähe sind leider über einen Kilometer weg. Dichte Bebauung Richtung Stadt und Bäume Richtung Autobahn.

    Der Mieter hat eine Erdgeschossfläche. Vermutlich hat die Mobilfunkverbindung bei ihm noch mehr Aussetzer.

    Mir hat die Gesprächsqualität schon im ersten Stock nicht getaugt.

    Für geschäftliche Nutzung keinesfalls brauchbar.

    Notlösung wäre WLAN-Telefonie auf dem Smartphone. Aber mit solchen "Geschichten" brauche ich dem Nutzer gar nicht erst ankommen.

    8 Mal editiert, zuletzt von eve456 ()

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