Ein solcher Extrabetrag, also Nebenkostenposten, ist ab kommendem Monat nicht mehr zulässig. Darm geht es hier ja. Daran ist eigentlich nichts verworren.
Beiträge von geos
-
-
Ja, schade für den Markt, wenn ein interessanter Anbieter verschwindet.
-
Die Vermieter dürften es nicht mehr als Nebenkosten abrechnen. Wenn es "kostenlos" Bestandteil der Miete ist, ist es wohl weiter so machbar.
-
Ein Tarif, der an wechselnden Standorten genutzt wird, kann deshalb rein logisch kein "Festnetzersatz" sein, da keiner die Leitung auf dem Anhänger aufgerollt hinter sich herzieht.
Die Leitung ist aus Kundensicht kein wesentliches Leistungsmerkmal; es ist der Dienst, der über diese Leitung genutzt werden kann.
Wenn A ein Ersatz für B ist, bedeutet das nicht, dass A alle Merkmale von B aufweisen muss, sondern nur mindestens diejenigen, die es ersetzen soll. Daher kann eine Mobilfunklösung natürlich eine Festnetzlösung ersetzen (was ja auch millionen- bzw. eher milliarenfach in der Welt geschieht).
-
-
Ist doch vorteilhaft; die Steuer wird erst ein Jahr später fällig.
-
Heute Abend konnte ich die Bankverbindung nun ändern. Es kam kein Fehler mehr. Vermutlich wurde heute im Backend was gefixt.
-
Hab jetzt nochmal in den Kontoauszügen nachgeschaut: da steht bei den Zinserträgen für Dez23 verfügbar: 1.1.24
Heißt das, man muß die dann auch erst 2024 versteuern?
Ich denke ja, denn die Gutschrift und damit die Einnahme erfolgte erst zum 01.01.2024 (Valuta-Datum).
-
letzte Woche konnte ich das auch noch
-
"Nummer nicht vergeben"