Beiträge von drueckerdruecker

    Ist es hier statthaft, daß man in verschiedenen Diskussionssträngen einen anderen TTler - zum Teil wiederholt - neben der durchaus sachgerechten Antwort darauf hinweist, daß man ihn im Ignore verzeichnet hat? Auch, wenn der vermeintlich Ignorierte den Ignorierenden keineswegs angesprochen oder zitiert hat? Und das jedesmal, wenn aufgrund persönlich gewählter Benachrichtigungen der Ignorierende den Ignorierten eben doch zu Gesicht bekommt?


    Betroffen bin ich so oder so nicht, empfinde das aber aber öffentliche Herabwürdigung, hinter denen unvoreingenommene Betrachter wegen der vermeintlichen Schwere leicht schlimme Ursachen vermuten.

    Anforderung:


    - Netz: O2
    - Allnetflat
    - SMS-Flat
    - mind. 2GB ungedrosseltes Datenvolumen, alternativ 5GB
    - mind. eine Multicard
    - auf Firma buchbar (Handelsregistereintrag und Firmenkontobeleg vorhanden)
    - nicht monatliche Auszahlung
    - bei kurzfristigem Vertragsabschluß mit Möglichkeit der nachträglichen Rufnummermitnahme (eingehend), also meines Wissens nur Original O2-Tarife infrage kommend

    Bin weder Jurist, Anwalt oder Richter, werde und will auch keiner werden. Storno ist meiner bescheidenen Erfahrung nach buchungstechnisch sehr gängig, eben die Gegenbuchung zu einer Falschbuchung, sei es bei einer Bank oder sei es bei einer Registrierkasse. Der gesetzliche Rücktritt von einem Vertrag nach anhaltender Mangelhaftigkeit liegt hier aber ja nicht nur nicht vor, er läuft eben auch nicht unter dem Begriff Storno/Stornierung. Zumindest mir ist es als kaufmännischer Begriff sehr, als Begriff im Verbraucherrecht aber garnicht geläufig.


    Daß man als Bürger, Händler, Hersteller und Dienstleister einen Vorgang mit mehreren Begriffen mehr oder weniger genau bezeichnen und auch mit einem Begriff mehrere Vorgänge bezeichnen, das sollte ja beides nicht Anlass sein, auch noch selbst zum Wirrwarr beizutragen. Im Fall des Falles könnte einem ja schon die falsche Bezeichnung für die eigene Absicht zum Verhängnis werden.


    Aber natürlich hat man selbst das Recht auf mindestens die gleiche Ungenauigkeit wie der potentielle Gegner, also was soll's. (-:=


    Edit: +als

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Falsch!


    Widerruf (Storno) ist gesetzlich vorgeschrieben und 14 Tage nach Erhalt (!!!) der Ware möglich.


    Vorher läuft keine Frist an - auch nicht,wenn man seine Kunden falsch/gar nicht informiert.

    Storno und Widerruf sind zwei Baustellen. Storno ist nicht gesetzlich geregelt und somit auch gesetzlich mit keinen bestimmten Bedingungen oder Fristen verbunden. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt, an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden und verhält sich wie beschrieben. (-:=

    Zitat

    Original geschrieben von neo1140
    Eine andere Frage die ich mir stelle: Gilt das mit der 14 Tage Widerrufsfrist überhaupt, wenn ich den Vertrag selber ausgedruckt, unterschrieben und eingeschickt habe?

    Ja, klar, ob du etwas mit selbstgedrucktem, zugesandtem oder auch ganz ohne Formular bestellt hast spielt für den gesetzlichen Widerruf keine Rolle. Und die Frist beginnt ja auch keineswegs mit der Bestellung, sondern mit dem Eintreffen beim Kunden.

    Zitat

    Original geschrieben von SteMa Andere frage noch in wie weit darf ich dem Makler eigentlich verbieten Bilder vom Innenraum zu machen? Er hat sich für nächste Woche angemeldet und möchte von innen und außen Bilder machen und die Räume vermessen.

    Falls nicht ungewöhnlicherweise schon im Mietvertrag vereinbart darf er natürlich keine Fotos von euren Innenräumen weitergeben oder auch nur machen. Selbst bei Zwangsversteigerungen gibt's meist keine Innenansichten in den Versteigerungsunterlagen.

    Zitat

    Original geschrieben von Handybude.de
    Laut aktueller Meldung sollen die SMS nichts kosten, kann das jemand bestätigen?

    Auch schon letztes Jahr stand dafür nichts auf der Rechnung. Vielleicht ist nicht gesichert, daß die Nummer von überall kostenfrei zu erreichen ist oder sie wollen nicht kostenlose SMS-Nummern verbreitet wissen, an denen sich manch nach Belieben austoben könnte zwecks Herumtesterei. <-;<

    Eteleon ist aktuell mit einem Komplett-Kostenlos Angebot am Start, das sich meines Erachtens gut sehen lassen kann. In Zusammenhang mit zwei per Einmalauszahlung komplett erstatteten Talkline Vodafone Direct Power 60 (mit jeweils 60 MMS und 60 Minuten zu Vodafone und Festnetz) gibt's kostenlos dazu eins der folgenden Modelle:


    Alcatel 5020D alias One Touch M'Pop (Android 4.1, 512MB RAM, 1GHz, 5MP, Dualsim, 4 Zoll, 800*480 Pixel) Idealo:86€
    Huawei Ascend Y300 (Android 4.1, 512MB RAM, Autofokus, 1GHz Dualcore, 5MP, 4 Zoll, 800*480 Pixel) Idealo:116€
    Mobistel Cynus F3 (Android 4.1, 512MB RAM, 1GHz Dualcore, 5MP, Dualsim, 4 Zoll, 800*480 Pixel) Idealo:122€
    Samsung Galaxy Ace (Android 2.2, 278MB RAM, 800MHz, 5MP) Idealo:123€
    Samsung Galaxy Ace Duos (Android 2.3, 512MB RAM, 800MHz, 5MP, Dualsim) Idealo:125€
    Samsung Galaxy Fame (Android 4.1, 512MB, Autofokus, 1GHz) Idealo:126€
    Samsung Galaxy Young Duos (Android 4.1, 768MB, 1GHz) Idealo:103€
    Sony Xperia E (Android 4.1, 512MB, 1GHz) Idealo:120€
    Apple TV
    TomTom Start 20 CE Traffic


    https://www.eteleon.de/shop/angebote/KLS/Komplett-Kostenlos


    Die ersten drei sind ja leistungsfähigsten und sehr ähnlich. Vorteil Huawei: Dualcore+Autofokus, Vorteil Mobistel: Dualcore+Dualsim. Kombination Dualsim und Autofokus gibt's ja leider nicht. Ich bitte um Korrektur, falls irgendwas falsch sein sollte. (-:=


    Falls man nicht gerade über eine starke, anderweitige Markenpräferenz verfügt kommen ansonsten noch infrage das Young Duos als kleines Dualsim und das Fame als Arbeitsspeicherführer.


    Warum man zusätzlich zum Ace Duos überhaupt noch das Ace anbietet entzieht sich meiner Kenntnis.