Zitat
Original geschrieben von Goyale
Das Problem für Deine Vertragspartner ist, dass Deine Unterschrift nix wert ist, weil Du immer wieder versuchen wirst, Dich aus geschlossenen Verträgen rauszuwinden.
Wenn das in bestimmten Branchen bekannt wird (z.B. unter Vermietern...), kommst Du auf die Blacklists, und die Auswahl Deiner Geschäftspartner wird kleiner, oder durch Risikoaufschläge teurer.
Das ist bei uns ähnlich: Wer damals Kreditverträge mit sauber ausgewiesener Bearbeitungsgebühr=Vermittlungsprovision unterschrieben hat, und später wegen BGH- Urteil die Bearbeitungsgebühr zurückfordert, kann diese zum einen gern einklagen (oder bekommt sie bei eindeutiger Rechtslage sofort erstattet), und wird zum anderen (falls er für uns nicht interessant ist) als Kunde komplett fristgemäß gekündigt. Denn fristgemäße Kündigung ist auch immer unser Recht, nicht nur das vom Kunde... Die Auswahl der Geschäftspartner ist für denjenigen dann kleiner geworden.
Schon alleine ein versuchter Vertragsbruch ist für Dich evtl. insgesamt teurer als durch Vertragsbruch evtl. gesparte Geld.
Die Miethöhe ist so hoch kalkuliert, dass Du beim Auszug wie vertraglich vereinbart die Kosten der Ablesung trägst. Du hättest sicherlich auch einen Mietvertrag bekommen können, in dem steht, dass der Vermieter das trägt. Da würdest Du halt monatlich z.B. 5€ mehr Grundmiete zahlen, und alle wären zufrieden.
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Im Mietpreis ebenfalls schon enthalten ist ein Risikoanteil, um Eventualitäten wie Mietnomaden, nachträgliche Mietschäden, nicht streitlohnende Kleinigkeiten, Gesetzesänderungen und sonstwas abzudecken. Gehört ja alles zum Großen Ganzen, der uns alle am Lebensende auf Null herauskommen lässt. (Yoursig <-;< )
Ja, eventuell geht schon ein versuchter Vertragsbruch nach hinten los. Na und? Schon die obige Verknüpfung von Eventualitäten zeigt ja, daß der große Hammer aus Spekulation und Suggestion geschwungen wird.
Wenn deine Bank Kunden bei Rückforderung unberechtigter Bankforderungen kündigt, dann ist das natürlich einerseits ihr sowieso vertragsgemäßes Recht. Die Einklammerung des bankseitig durchaus weiterbestehenden Interesses am Kunden zeigt ja immerhin, daß die gesamte Beziehung betrachtet wird, nicht nur die einzelne Buchung zuungunsten der Bank. Und dann ist das ganze auch schon wieder nichts besonderes. Auf einen wackeligen Vertragspartner verzichtet man nach einem Zwischenfall gern. Den kleinen Privatkunden wird das aber auch nicht jucken, heutzutage angesichts von Direktbanken nichtmal beim Wohnsitz im Einbankendorf.
Die Blacklist zwischen privatgesellschaftlichen Vermietern über Wohnungskunden über solchen Kleinkram bei Aus- und Einzug möchte ich gern mal sehen. Kann man sich angesichts der Vielzahl Akteure überhaupt nicht vorstellen, deren Geheimhaltung eigentlich noch weniger. Größere Vermietungsgesellschaften hingegen haben - wie obige Banken sowieso - Rechtsabteilungen, die Rechtsänderungen zeitnah in die Abläufe einarbeiten, sodaß Handlungen und Reaktionen rechtskonform erfolgen sollten.
Die anfängliche, lebenseinnehmende Schlussfolgerung ist natürlich purer Blödsinn und unzulässige Vereinfachung sondergleichen. <-:<