Beiträge von fadf

    a) AFAIK kann die Guillotine-Klausel angewandt werden, muss aber nicht.


    b) Dass Verträge seeehr flexibel ausgelegt werden, wenn es der Politik in den Kram passt, belegen doch sehr eindrücklich sowohl das Schicksal der No-bailout-Klausel als auch das jüngste Urteil des BVerfG. Beides schon vergessen?


    c) Die EU wird sich hüten, die Guillotine-Klausel anzuwenden, weil sie v.a. Schiss vor CH-Nachahmern hat. Die Abstimmung ginge doch in den meisten EU-Ländern, zumindest den besseren, noch viel eindeutiger aus als in der CH!
    Das sagt natürlich keiner der EU-Fanatiker laut, aber ihnen geht der A... gewaltig auf Grundeis, weil sie die Felle ihrer sozialromantisierenden Multikulti-Träumereien (in Wahrheit geht es allerdings ganz profan nur um die Verfügbarkeit billigster Arbeitskräfte im Überfluss) davon schwimmen sehen. Oder warum durften und dürfen wir (und die meisten anderen Völker) über solche Fragen nicht abstimmen?


    An Kohl's Äußerung, dass er über den Euro niemals hätte abstimmen lassen, weil er dann mit Pauken und Trompeten vom Volk für die ebenso schwachsinnige wie unnötige Aufgabe der zweitstärksten Währung der Welt (nach dem Schweizer Franken übrigens - was sagt uns das?) abgestraft worden wäre, sei erinnert.


    Bei allen Zuwanderungen geht es den sich zur Tarnung als Gutmenschen gerierenden "Eliten" doch ausschließlich um Lohndrückerei durch Verschiebung der Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zugunsten der Arbeitgeberseite.
    Angebot und Nachfrage: je mehr Menschen Arbeit nachfragen, desto miesere Konditionen können sich die Anbieter von Arbeitsplätzen erlauben. Und umgekehrt! Weshalb aus Sicht von Arbeitgebern Zuwanderung i.d.R. zu begrüßen, aus Sicht von Arbeitnehmern zu verdammen ist (was insbesondere in D selbstverständlich und nach jahrzehntelanger Gehirnwäsche "bääh" ist).



    d) Im Endeffekt wird in der CH eine Regelung dabei herauskommen, wie sie auch in vielen anderen Ländern zumindest auf dem Papier bereits existiert und wie sie die CH früher auch hatte *): kaum Veränderungen für Gutqualifizierte (Stichwort "Fachkräftemangel") bei gleichzeitig verstärktem Schutz der Sozialsysteme gegen (insbesondere osteuropäische) Sozialschmarotzer und Lohndumper.


    [small]*) die CH setzte damals den Vorrang für Schweizer im Gegensatz zu anderen ihre Bürger verratenden Ländern auch konsequent um - im Gegensatz z.B. zu D, wo es eine ähnliche Regelung zwar auch gab, die aber kaum je angewandt wurde[/small]

    Hallo,


    unsere Autos fahren wir üblicherweise sehr lange, die letzten beiden jeweils elf Jahre. Beide hatten wir finanziert, weil der jeweilige Zinssatz niedriger war als die auf dem Depot mit dem nicht ausgegebenen Geld erwirtschaftete Rendite. Allerdings lief die Finanzierung bei dem einen nur vier, beim anderen sogar nur drei Jahre. In Anbetracht der üblichen Haltedauer wäre es wünschenswert, das nächste Auto gerne mit einer wesentlich längeren Laufzeit zu finanzieren. Natürlich nur dann, wenn sich dafür ein Angebot mit akzeptablem Zinssatz fände.


    Deshalb unsere Frage:
    gibt es Anbieter für Autofinanzierungen, die Laufzeiten von zehn (oder mehr) Jahren anbieten?

    Im o.g. Schreiben mit dem Betreff "Bestätigung der Anmeldung" kommt weder das Wort "Bescheid" noch das Wort "Rechtsbehelfsbelehrung" vor. Stilistisch erinnert der Text bei einigen wenigen Sätzen an Behördendeutsch in Bescheiden.


    Ich füge hier mal das Schreiben der GEZ ein:


    [Rückseite:]


    Zitat

    Original geschrieben von bochumer-22
    Wird schwierig, die Schweizer haben heute für eine begrenzte Zuwanderung gestimmt. :D ...


    Die Schweiz wird mir immer sympathischer.
    Würde das deutsche Volk befragt, wären die Grenzen nach Osten (außer Österreich) auch sofort dicht - bzw. nie geöffnet worden.

    Mit 3,5 Mio auf einem Schweizer Konto würde ich wahrscheinlich nicht - wie die arme Alice - fürchten, aus Dtl. vertrieben zu werden, sondern vielmehr darauf hoffen, zu einem Asylantrag in der Schweiz "gezwungen" zu werden... ;)

    Merlin,


    wie schon mehrere Vorposter zutreffend bemerkten, trägt der Hauptmieter ein erhebliches Risiko. Er allein ist dem Vermieter für die Miete und alle durch Mitmieter angerichteten Schäden haftbar. Fällt einer (oder gar mehrere) der Mitmieter aus (der Rolle), kann ihn das -- je nach seinem Einkommen und/oder Reserven -- finanziell schnell in ärgste Bedrängnis bringen.


    Zudem wird ja niemand gezwungen, in die betreffende WG zu ziehen... Wenn jemandem eine "Risikoprämie" -- oder ganz allgemein: ein Zusatzeinkommen -- für den Hauptmieter nicht passt, dann muss er den Vertrag ja nicht schließen. Es steht ihm frei, sich eine Wohnung zu suchen, bei der er selbst dem Vermieter haftbar ist (und sich dann dort darüber zu beklagen, dass die Miete sowohl Risikoprämie als auch Einkommen für den Vermieter bedeutet).


    Denn letztlich ist der Hauptmieter, um den es hier geht, aus Sicht der Mitmieter doch nichts anderes als der Vermieter, oder? Also warum dem Hauptmieter absprechen, was bei einem "echten" Vermieter nie in Frage gestellt würde?

    Re: Einzug in eine WG - Hauptmieter bereichert sich


    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    ...Preis passt & alles andere auch...


    Das spricht für einen Vertragsschluss, bei dem alles passte...



    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    ...wurde mündlich versichert, dass alle Kosten geteilt werden (arglistige Täuschung?)...


    Mündlich --> beweisbar?
    Abgesehen von den Fragen:
    1) waren mit den Kosten (beweisbar) nur die NK gemeint, oder auch die Grundmiete?
    2) wurde beweisbar zugesichert, dass die Kosten auf ALLE Bewohner zu gleichen Teilen verteilt würden?


    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    Es sind deutlich zu viele qm im Vertrag angegeben (arglistige Täuschung?)


    Das könnte ein Anfechtungsgrund sein, je nach Umfang der Abweichung (dazu gibt's Rechtsprechung, IIRC sogar höchstrichterliche, wie Du sicherlich weißt).



    Zitat

    Original geschrieben von Paulchen121
    Die Kaution ist höher als 3 MM (kalt)


    Kein Anfechtungsgrund, weil die einfache (und zumutbare) Lösung darin bestünde, einfach nur 3 MM zu leisten...



    [small]NB: wobei sich insgesamt der Eindruck aufdrängt, daß es sich bei Paulchen um ein sich für oberschlau haltendes "Cleverle" handeln könnte, das es sich plötzlich anders überlegt hat und nun nach halbseidenen Möglichkeiten sucht, sich aus dem Vertrag herauszumogeln...[/small]