a) AFAIK kann die Guillotine-Klausel angewandt werden, muss aber nicht.
b) Dass Verträge seeehr flexibel ausgelegt werden, wenn es der Politik in den Kram passt, belegen doch sehr eindrücklich sowohl das Schicksal der No-bailout-Klausel als auch das jüngste Urteil des BVerfG. Beides schon vergessen?
c) Die EU wird sich hüten, die Guillotine-Klausel anzuwenden, weil sie v.a. Schiss vor CH-Nachahmern hat. Die Abstimmung ginge doch in den meisten EU-Ländern, zumindest den besseren, noch viel eindeutiger aus als in der CH!
Das sagt natürlich keiner der EU-Fanatiker laut, aber ihnen geht der A... gewaltig auf Grundeis, weil sie die Felle ihrer sozialromantisierenden Multikulti-Träumereien (in Wahrheit geht es allerdings ganz profan nur um die Verfügbarkeit billigster Arbeitskräfte im Überfluss) davon schwimmen sehen. Oder warum durften und dürfen wir (und die meisten anderen Völker) über solche Fragen nicht abstimmen?
An Kohl's Äußerung, dass er über den Euro niemals hätte abstimmen lassen, weil er dann mit Pauken und Trompeten vom Volk für die ebenso schwachsinnige wie unnötige Aufgabe der zweitstärksten Währung der Welt (nach dem Schweizer Franken übrigens - was sagt uns das?) abgestraft worden wäre, sei erinnert.
Bei allen Zuwanderungen geht es den sich zur Tarnung als Gutmenschen gerierenden "Eliten" doch ausschließlich um Lohndrückerei durch Verschiebung der Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt zugunsten der Arbeitgeberseite.
Angebot und Nachfrage: je mehr Menschen Arbeit nachfragen, desto miesere Konditionen können sich die Anbieter von Arbeitsplätzen erlauben. Und umgekehrt! Weshalb aus Sicht von Arbeitgebern Zuwanderung i.d.R. zu begrüßen, aus Sicht von Arbeitnehmern zu verdammen ist (was insbesondere in D selbstverständlich und nach jahrzehntelanger Gehirnwäsche "bääh" ist).
d) Im Endeffekt wird in der CH eine Regelung dabei herauskommen, wie sie auch in vielen anderen Ländern zumindest auf dem Papier bereits existiert und wie sie die CH früher auch hatte *): kaum Veränderungen für Gutqualifizierte (Stichwort "Fachkräftemangel") bei gleichzeitig verstärktem Schutz der Sozialsysteme gegen (insbesondere osteuropäische) Sozialschmarotzer und Lohndumper.
[small]*) die CH setzte damals den Vorrang für Schweizer im Gegensatz zu anderen ihre Bürger verratenden Ländern auch konsequent um - im Gegensatz z.B. zu D, wo es eine ähnliche Regelung zwar auch gab, die aber kaum je angewandt wurde[/small]